Rapserdfloh & Schwarzer Kohltriebrüssler: Schädlingskontrolle bereits ab der Aussaat
Die Schädlingskontrolle beginnt mit der Aussaat des Rapses. Das Auftreten der beiden Herbstschädlinge Rapserdfloh und Schwarzer Kohltriebrüssler sollte konsequent überwacht und anhand der Bekämpfungsrichtwerte bewertet werden. Denn einerseits können durch diese Schädlinge erhebliche Schäden entstehen, andererseits sollte jede nicht notwendige Behandlung vermieden werden, um die zunehmende Resistenzproblematik nicht weiter zu verschärfen.
Die Gelbschale ist auch im Herbst das Mittel der Wahl. Sie sollte unmittelbar nach der Saat aufgestellt werden, um auch einen möglichen frühzeitigen Starkbefall erkennen zu können.
Der Rapserdfloh schädigt zum einen durch seinen Reifungsfraß an den jungen Rapsblättern. Der größere Schaden wird jedoch durch die Larven verursacht. In der Gelbschale lässt sich der Rapserdfloh gut an seinem metallischen Glanz und den verdickten Hinterbeinen erkennen.
Der Schwarze Kohltriebrüssler ähnelt in der Gelbschale den Rüsslern aus dem Frühjahr. Er tritt vor allem in Südhessen auf, ist aber auch in Mittel- und Nordhessen gebietsweise zu finden. Der Zuflug findet meist etwa zwei Wochen nach dem Flughöhepunkt des Rapserdflohs statt. Die Gelbschalen sollten daher bis Anfang November stehen bleiben, um den gesamten Zuflug des Schwarzen Kohltriebrüsslers erfassen zu können.
Der Käfer selbst verursacht keine sichtbaren Schäden. Bereits wenige Larven können jedoch zu hohen Ertragseinbußen führen.
Gelbschale richtig aufstellen – damit sich der Aufwand lohnt
- Gelbschalen direkt nach der Saat auf der Fläche aufstellen.
- Die Gelbschalen sollten etwa 20 m von den Schlagrändern entfernt stehen.
- Die Schalen sollten auf dem Boden stehen, da die Rapserdflöhe nicht mehr fliegen, nachdem sie das Feld erreicht haben.
- Die Gelbschalen möglichst an der Schlagseite aufstellen, die in Richtung von Alt-Raps oder Hecken beziehungsweise Wald liegt.
- Die Gelbschale regelmäßig auf Käfer kontrollieren, am besten zweimal wöchentlich.
Bekämpfungsrichtwerte
Rapserdfloh
- Im Auflauf auf Reifungsfraß des Erdflohs an den Blättern achten.
- Bei starkem Befall ab dem Keimblattstadium bis hin zum 3-Blattstadium sollte bei mehr als 10 % Blattflächenverlust eine Behandlung erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass anfänglich kleine Löcher durch das Wachstum der Blätter auch größer werden können.
- Kommt das Rapswachstum durch den Reifungsfraß des Erdflohs nicht ins Stocken, sollte keine frühe Erdflohbehandlung erfolgen.
- Rapserdflohfänge aufsummieren
- Werden mehr als 50 Käfer innerhalb von drei Wochen in der Gelbschale gefangen, kann eine Behandlung ab dem 4-Blatt-Stadium sinnvoll sein.
- Die Bestände sollten ab Ende Oktober auf Larvensymptome kontrolliert werden. Werden dann in guten Beständen 5 Larven pro Pflanze oder in schlechten Beständen 3 Larven pro Pflanze gefunden, sollte eine Behandlung erfolgen.
- Die Behandlung gegen die Käfer sollte möglichst in die Nachmittags- beziehungsweise Abendstunden gelegt werden, da zu diesem Zeitpunkt die höchste Aktivität der Käfer zu erwarten ist.
- Bei der Behandlung sollte eine möglichst lange Wirkungsdauer angestrebt werden. Kühle Temperaturen sind optimal für eine lange Schutzwirkung der zur Verfügung stehenden Präparate.
Schwarzer Kohltriebrüssler
- Der Schwarze Kohltriebrüssler kommt nach dem Erdfloh.
- Werden mehr als 10 Rüssler innerhalb von drei Tagen in der Gelbschale gefangen, sollte eine Behandlung durchgeführt werden.
- Die Behandlung sollte bei wüchsigem Wetter auf trockene Bestände erfolgen.
- In der Regel wird dabei auch der Erdfloh mitbekämpft.



Das Resistenzproblem nimmt zu
Das teilweise massenhafte Auftreten Pyrethroid-resistenter Populationen des Rapserdflohs in Teilen Südhessens zeigt deutlich, wie wichtig ein konsequentes Resistenzmanagement ist. Die Sorge vor einer weiteren Ausbreitung der Resistenz sollte jedoch nicht dazu führen, dass vorsorglich in Regionen mit bislang guter Wirksamkeit oder ohne starken Befall von der bisher empfohlenen Praxis abgewichen wird.
Ein verstärkter oder unnötiger Einsatz von Insektiziden erhöht den Selektionsdruck und kann dadurch die Ausbreitung der Resistenz beschleunigen.
Deshalb ist es aktueller denn je, die Bekämpfungsentscheidung vom tatsächlichen Befall abhängig zu machen. Wo kein behandlungswürdiger Befall vorliegt und keine Hinweise auf eine eingeschränkte Wirksamkeit bestehen, sollte auf eine Behandlung verzichtet werden.
Gleichzeitig sind Befallsentwicklungen aufmerksam zu beobachten und die Wirksamkeit durchgeführter Maßnahmen kritisch zu kontrollieren. Falls Auffälligkeiten hinsichtlich der Wirksamkeit von Pyrethroiden beobachtet werden, sollte dies der regionalen LLH-Beratungskraft oder dem Pflanzenschutzdienst gemeldet werden.
In Zusammenarbeit mit dem Pflanzenschutzdienst wird der LLH ein umfassendes Monitoring zur Verbreitung der Resistenzen in Hessen durchführen.
Die hessische Offizialberatung des Pflanzenschutzdienstes und des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen führt regionale Befallserhebungen zu Rapsschädlingen durch. Die Boniturergebnisse sind in Karten- und Tabellenform auf der hessischen ISIP-Seite abrufbar.