Kastanienrindenkrebs in Hessen: Was bedeutet der Fund für die Edelkastanie?

Absterbende Krone
Absterbende Krone

Im Juli 2026 wurde der Kastanienrindenkrebs (Cryphonectria parasitica) erstmals amtlich in Hessen nachgewiesen. Betroffen sind Edelkastanien (Castanea sativa, auch Esskastanie) in Königstein-Mammolshain. Für die Region ist der Nachweis von Bedeutung, denn die Edelkastanie prägt dort seit Jahrhunderten die Landschaft und Kultur.

Der Fund sollte dennoch nicht als plötzliches Auftreten einer neuen Krankheit in Hessen verstanden werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist vielmehr davon auszugehen, dass der Erreger schon länger in Hessen vorkommt und nun erstmals amtlich bestätigt wurde. Der Nachweis ist deshalb vor allem ein Anlass, genauer hinzuschauen und die weitere Entwicklung zu beobachten.

Was ist Kastanienrindenkrebs?

Der Kastanienrindenkrebs ist eine Pilzerkrankung der Edelkastanie. Der Pilz dringt meist über Verletzungen in die Rinde ein und wächst zwischen Rinde und Kambium. Typisch sind rötlich verfärbte, eingesunkene und später aufreißende Rindenpartien. Es werden unter anderem ungeschlechtliche gelb-orange Fruchtkörper (Pyknidien) gebildet, die sich oft makroskopisch auf der Oberfläche befallener Bäume erkennen lassen. Die bei feuchter Witterung entlassene, ebenso gefärbte Sporenmasse wird über Kontakt und Umwelteinflüsse verbreitet. Wird ein Ast oder Stamm vollständig umschlossen, kann der Wassertransport unterbrochen werden – die darüberliegenden Äste sterben ab. Entsprechend können lichte Kronen, welke Blätter oder einzelne abgestorbene Kronenteile auf einen Befall hinweisen.

Eine Besonderheit ist die sogenannte Hypovirulenz: Bestimmte Viren können den Pilz selbst schwächen. Befallene Bäume können solche abgeschwächten Infektionen teilweise überwallen und sich erholen. Der Krankheitsverlauf ist deshalb nicht zwangsläufig tödlich und kann regional sehr unterschiedlich sein.

Ein schlechtes Kronenbild allein ist daher kein Beweis für Kastanienrindenkrebs. Eine sichere Diagnose sollte bei betroffenen Bäumen außerhalb des Waldes dem zuständigen Pflanzenschutzdienst überlassen werden. Verdachtsfälle in Wäldern können der zuständigen Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt in Göttingen gemeldet (mykologie@nw-fva.de) und auch dort untersucht werden (https://www.nw-fva.de/unterstuetzen/waldschutz).

In Europa wurde der Kastanienrindenkrebs bereits 1938 festgestellt. In Deutschland ist der Erreger schon länger bekannt und wurde hier 1992 erstmalig in der Ortenau, Baden-Württemberg, nachgewiesen.

Später wurden weitere Vorkommen unter anderem in Rheinland-Pfalz und Bayern festgestellt.

Der hessische Nachweis ist deshalb vor allem eine Erweiterung des bisher bekannten Verbreitungsbildes. Ob und wie stark sich der Pilz im Taunus ausbreitet, lässt sich aus dem Erstnachweis allein noch nicht ableiten.

Was bedeutet das für den Forst?

Für die Forstwirtschaft ist der Kastanienrindenkrebs vor allem ein Risiko für Vitalität und Holzqualität. Bei starkem Befall können Äste oder ganze Kronenteile absterben; für die Produktion hochwertigen Stammholzes kann das erhebliche Folgen haben. In Bayern wird der Rindenkrebs deshalb als wichtiger Faktor bei der waldbaulichen Bewertung der Edelkastanie berücksichtigt. Gleichzeitig wird die Baumart dort weiterhin als mögliche Mischbaumart im Rahmen der Klimaanpassung untersucht.

Eine pauschale Bekämpfung durch Fällung aller befallenen Bäume ist nicht angezeigt. Gerade bei einzelnen oder alten Bäumen sollte zunächst die tatsächliche Befallssituation und die Vitalität beurteilt werden. In Befallsbeständen sind vielmehr Beobachtung, Hygiene und die Vermeidung unnötiger Verletzungen wichtige Bausteine.

Was bedeutet der Fund für Streuobst und private Edelkastanien?

Kastanienbäume
Bereits entfernte, abgestorbene Kronenteile

Für Besitzer von Edelkastanien besteht zunächst kein Grund, gesunde Bäume vorsorglich zu entfernen. Auch bei verdächtigen Bäumen sollte nicht allein aufgrund einer lichten Krone oder einzelner abgestorbener Äste von Rindenkrebs ausgegangen werden.

Bei auffälligen Rindenveränderungen sollte der zuständige Pflanzenschutzdienst informiert werden. Die amtliche Feststellung eines Befalls erfolgt durch den Pflanzenschutzdienst. Für wertvolle alte Kastanien ist anschließend im Einzelfall zu entscheiden, ob und welche Maßnahmen sinnvoll sind.

Bei Pflegearbeiten empfiehlt sich generell ein sorgfältiger Umgang mit der Rinde und eine gute Werkzeughygiene. Befallenes Material sollte nicht unnötig verbracht werden. Eine Entsorgung von befallenem Material sollte so erfolgen, dass keine weitere Verbreitung des Pilzes auf Edelkastanien stattfinden kann. Insbesondere der Kontakt von befallenem Material mit anderen Kastanienstandorten sollte vermieden werden.

Und was gilt für Baumschulen?

Für Baumschulen ist die Situation besonders relevant, weil für Edelkastanien als Pflanz- und forstliches Vermehrungsmaterial besondere pflanzengesundheitliche Anforderungen gelten. Cryphonectria parasitica ist für Castanea sativa als geregelter Nichtquarantäneschädling (RNQP) eingestuft; für entsprechende zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen gilt ein Befallsstandard von 0 %. Für forstliches Vermehrungsgut sind zudem konkrete Kontroll- und Produktionsanforderungen festgelegt.

Baumschulbetriebe müssen ihre Edelkastanienbestände daher aufmerksam kontrollieren und bei verdächtigen Symptomen den zuständigen Pflanzenschutzdienst einbeziehen. Die amtliche Feststellung eines Befalls erfolgt durch die zuständige Behörde. Welche Maßnahmen für eine betroffene Partie erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Material und der konkreten Situation ab.

Gibt es eine Quarantäne?

Hier ist eine wichtige Unterscheidung notwendig: Der Kastanienrindenkrebs ist weiterhin als Schutzgebiet-Quarantäneschädling geregelt. Das bedeutet, dass für bestimmte Schutzgebiete besondere Anforderungen an das Einführen und Verbringen von Pflanzen und Pflanzenmaterial gelten. Diese Regelungen dienen dazu, die betreffenden Schutzgebiete vor einer Einschleppung oder Ausbreitung des Erregers zu schützen.

Für den Nachweis in Hessen ergibt sich daraus keine allgemeine Quarantänezone und keine generelle Fällpflicht für befallene Kastanien. Für Pflanz- und Vermehrungsmaterial gelten unabhängig davon die genannten pflanzengesundheitlichen Anforderungen.

Zukunftsbaum und Agroforst: Ist die Edelkastanie damit aus dem Rennen?

Nein. Die Edelkastanie bleibt aufgrund ihrer Wärmeverträglichkeit, ihrer Holz- und Fruchtnutzung und ihrer ökologischen Eigenschaften eine interessante Baumart für die Klimaanpassung. Auch für Agroforstsysteme führt der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen die Esskastanie ausdrücklich als geeignete Baumart auf.

Der Kastanienrindenkrebs zeigt allerdings, dass die Bezeichnung „Zukunftsbaum“ immer eine Abwägung verschiedener Chancen und Risiken bedeutet. Eine Baumart kann mit zunehmender Wärme gut zurechtkommen und gleichzeitig durch neue oder sich ausbreitende Krankheiten unter Druck geraten.

Für Wald und Agroforst spricht das eher für Mischungen und Risikostreuung als gegen die Edelkastanie. Sie kann weiterhin eine sinnvolle Beimischung sein – sollte aber nicht die einzige tragende Baumart eines Systems werden.

Fazit

Der amtliche Nachweis in Mammolshain ist ein wichtiger Hinweis, aber kein Grund zur Panik. Der Kastanienrindenkrebs ist in Deutschland seit Jahrzehnten bekannt, und vieles spricht dafür, dass der Erreger auch in Hessen schon länger vorhanden ist.

Jetzt kommt es vor allem darauf an, die weitere Entwicklung aufmerksam zu beobachten, Befallsfälle sicher zu diagnostizieren und unnötige Verschleppungen zu vermeiden. Für die alten Kastanienbestände des Taunus bedeutet der Fund deshalb nicht das Ende der Edelkastanie – sondern einen Anlass, ihre Widerstandsfähigkeit und ihre Rolle als Baumart für die Zukunft noch genauer zu beobachten.

Stand: August 2026

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