KI in Kommunikation & Marketing: Was müssen Betriebe ab August 2026 beachten?

Ob Instagram-Post, KI-Bild für die Hofhomepage oder Chatbot für Gäste: Künstliche Intelligenz wird auch für landwirtschaftliche Betriebe immer interessanter. Seit dem 2. August 2026 gelten nach dem europäischen KI-Gesetz (AI Act) neue Transparenzpflichten. Doch nicht jede KI-Nutzung muss jedoch gekennzeichnet werden. Entscheidend ist, welche Inhalte erzeugt werden und wie sie eingesetzt werden.

Das Wichtigste für die Praxis:

  • KI-Texte: Wer ChatGPT für einen Instagram-Beitrag, Newsletter oder eine Produktbeschreibung nutzt, muss dies nicht automatisch kennzeichnen. Werden die Inhalte von einer Person geprüft, bearbeitet und verantwortet, kann KI als Schreibassistenz eingesetzt werden.
  • KI-Bilder und -Videos: Fotorealistische, künstlich erzeugte oder stark veränderte Inhalte dürfen nicht den Eindruck erwecken, eine echte Aufnahme zu sein. Ein KI-Bild einer Ferienwohnung mit Ausstattung, die tatsächlich nicht vorhanden ist, sollte daher nicht als Betriebsfoto verwendet werden. Eine mögliche Kennzeichnung lautet: „Symbolbild – mit KI erstellt.“ Normale Bildbearbeitung wie Zuschneiden, Helligkeit oder Schärfe ist davon grundsätzlich nicht betroffen.
  • KI-Chatbots: Wer auf der Homepage einen KI-Assistenten einsetzt, muss Besucher grundsätzlich darüber informieren, dass sie mit einem KI-System kommunizieren, zum Beispiel: „Hinweis: Sie kommunizieren mit einem KI-Assistenten.“

Was sollten Betriebe beachten?

KI kann weiterhin für Marketing, Texte und Kundenkommunikation genutzt werden. Wichtig ist, KI-generierte Inhalte vor der Veröffentlichung zu prüfen. Produktangaben, Preise, Zutaten, Allergene und Leistungsangaben sollten niemals ungeprüft von einer KI übernommen werden. Besonders bei fotorealistischen KI-Inhalten und Deepfakes gelten besondere Transparenzanforderungen.

Wichtig für bestehende Inhalte: Inhalte, die bereits vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden, müssen aufgrund der neuen Transparenzregeln nicht nachträglich gekennzeichnet werden.

Kurz gesagt: KI darf unterstützen – entscheidend ist, dass Kunden nicht über die tatsächlichen Gegebenheiten des Betriebs getäuscht werden.

Weitere Informationen und Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 des AI Acts stellt die Europäische Kommission bereit.

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