Kältemittel in der Lagerung: Natürliche Kältemittel gewinnen an Bedeutung

Die Anforderungen an Kältemittel in der Lagertechnik verändern sich. Grundlage ist die neue F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573, die am 11. März 2024 in Kraft getreten ist. Sie sieht unter anderem eine schrittweise Reduzierung der verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) vor. Für das Inverkehrbringen von HFKW gelten festgelegte Höchstmengen, die schrittweise reduziert werden. Ab 2050 liegt die zulässige Höchstmenge für das Inverkehrbringen von HFKW bei null.

Auch für die Verwendung bestimmter Kältemittel gelten bereits konkrete Einschränkungen. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung fluorierter Treibhausgase mit einem Global Warming Potential (GWP) von 2.500 oder mehr zur Instandhaltung und Wartung von Kälteanlagen grundsätzlich verboten. Für aufbereitete und recycelte Kältemittel gelten Übergangsregelungen bis 2030.

Für bestimmte Kälteanlagen gelten bereits Verbote für das Inverkehrbringen, wenn sie fluorierte Kältemittel mit einem hohen GWP enthalten. Weitere Einschränkungen treten in den kommenden Jahren in Kraft. So dürfen ab 2030 bestimmte stationäre Kälteanlagen nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden, wenn sie fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten oder für ihren Betrieb benötigen. Für Betriebe des Obst- und Gemüsebaus ist dies insbesondere bei der Planung und Erneuerung von Kälteanlagen zur Lagerung relevant.

Was bedeutet GWP?

Das Global Warming Potential (GWP) beschreibt das Treibhauspotenzial eines Kältemittels im Verhältnis zu CO₂.
Je höher der GWP-Wert, desto größer ist die Klimawirkung des Kältemittels.

Einige in der Kältetechnik eingesetzte Kältemittel weisen sehr hohe GWP-Werte auf. Dazu gehören beispielsweise R-404A mit einem GWP von rund 3.920 und R-507 mit rund 3.990. Bei R-508A liegt der Wert sogar bei rund 13.200.

Natürliche Kältemittel weisen dagegen ein sehr niedriges GWP auf:
Für Propan (R-290) beträgt der Wert 0,02, für Ammoniak (R-717) 0. CO₂ (R-744) dient als Bezugsgröße mit einem GWP von 1.

Umstellung auf natürliche Kältemittel

Als natürliche Kältemittel stehen unter anderem CO₂, Propan und Ammoniak zur Verfügung. Nach der zugrunde liegenden Fachquelle ist davon auszugehen, dass in den kommenden 10 bis 20 Jahren entsprechende Umstellungen in der Kältetechnik angestrebt werden müssen. Eine vorausschauende Betriebsentwicklung sollte dies daher bereits bei anstehenden Investitionsentscheidungen berücksichtigen.

Bei der Erneuerung oder Neuplanung von Kälteanlagen sollte auch die Eignung der eingesetzten Komponenten für natürliche Kältemittel berücksichtigt werden. Bestehende Komponenten sind nicht ohne Weiteres für diese Kältemittel geeignet. Eine frühzeitige Planung ermöglicht es, Investitionen gezielt auf die absehbaren technischen und rechtlichen Anforderungen auszurichten.

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Quellen:

Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase.

Schlie, Tim; Köpke, Dirk (2025): Kostenexplosion in der Lagerung erwartet. Was der Obstbau jetzt wissen muss! In: Obstbau, Ausgabe 1/2025, S. 11–14.

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