Weidetierschutz in Hessen
Die Ausbreitung der Wolfspopulation stellt die Weidetierhaltung vor besondere Herausforderungen. Inzwischen leben in Hessen wieder territoriale Wölfe und die ersten Wolfswelpen wurden 2021 nachgewiesen. Aber auch ohne Wölfe ist ein solider Grundschutz von Weidetieren erforderlich. Dieser Beitrag richtet sich an die hessischen Halterinnen und Halter von Weidetieren und alle, die sich über den Schutz von Nutztieren informieren wollen.
Die Verantwortung der Tierhaltenden
Weidetierhaltende sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Tiere nach guter fachlicher Praxis so zu halten, dass unter normalen Umständen und unter Berücksichtigung des jeweils örtlichen Gefährdungspotenzials ein Ausbruch von der Weidefläche ausgeschlossen ist. Gleichzeitig obliegt den Haltenden der Schutz ihrer Tiere vor äußeren Gefahren. Nach einem Weidetierausbruch müssen Tierhaltende im Schadensfall ggf. die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nachweisen. Eine Dokumentation der täglichen Kontrollen ist daher sinnvoll.
Landesweiter Grundschutz
Die Gefährdung kleiner Wiederkäuer wie Schafe und Ziegen steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Qualität der Einzäunung. Laut aktuellen Daten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) entfällt der Großteil der dokumentierten Übergriffe (76 % im Jahr 2025) auf Schafe und Ziegen als kaum wehrhafte Tiere[1].
Elektrozäune verringern die Wahrscheinlichkeit von Übergriffen durch Wölfe, da Wölfe die Annäherung an eine Herde mit der schmerzhaften Erinnerung an den Stromstoß des Elektrozauns verbinden.
Deswegen ist ein flächendeckender Grundschutz die wichtigste Voraussetzung für das Zusammenleben mit wildlebenden Wölfen. Für Schaf- und Ziegenhaltungen ist der Grundschutz auch Voraussetzung für die Gewährung von Billigkeitsleistungen im Falle eines Wolfsübergriffes[2]. Dieser Grundschutz entspricht zugleich den Anforderungen des zumutbaren Herdenschutzes in Hessen[3].
Folgende Maßnahmen werden für Nutztierherden, v. a. Schaf- und Ziegenherden, als Grundschutz empfohlen:

Elektrozäune (Mobil- und Festzäune)
- Netzzäune oder Litzenzäune in Verbindung mit geeignetem Zaungerät und Erdung
- Mindesthöhe 90 cm, maximal 20 cm Bodenabstand der untersten Elektro-Litze
- bei Litzenzäunen mindestens vier Litzen in Höhen von 20, 40, 60, 90 cm über dem Boden
- mindestens 2.500 Volt Hütespannung in allen Bereichen der Zaunanlage
- Hütespannung täglich mittels Zaunprüfer kontrollieren (und dokumentieren)
Festzäune, z.B. aus Knotengeflecht
Durchschlupfsichere Zäune mit einer Mindesthöhe von 120 cm

- möglichst kein fester oberer Abschluss (Einsprunghilfe)
- Untergrabeschutz:
- elektrifizierte Litze/Glattdraht in maximal 20 cm Höhe, außen
- Horizontalschürze oder eingelassener Zaun im Boden
- Überkletterschutz:
- Zaunabwinkelung nach außen oder elektrifizierte Litze/Glattdraht im oberen Bereich des Zaunes an der Außenseite
- Zaunanlage regelmäßig auf Funktionalität prüfen
Die Einzäunungen müssen allseitig geschlossen sein. Ein Mindestabstand von 2,5 m zu Einsprungmöglichkeiten wie Silageballen, Holzstapel oder Böschungen sollte eingehalten werden. Sofern möglich, bietet ein sicheres Aufstallen bei Nacht den besten Schutz. Eine weitere Maßnahme können Elektrozäune in Kombination mit Herdenschutzhunden sein.
Elektrozäune haben sich bewährt
Beutegreifer suchen gezielt nach Lücken und Schwachstellen. Die bekannten Schafhürden oder auch Festzäune mit festem Abschluss z. B. in Form einer Halblatte können von Wölfen relativ einfach überklettert oder unterwühlt werden. Ein Nachrüsten konventioneller Weidezäune mit elektrischen Zaunlitzen und Weidezaungeräten ist unter Beachtung einschlägiger Vorschriften häufig möglich. Für die Überprüfung und Anpassung der Weidezäune – auch im Hinblick auf die Wolfssicherheit – hält der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) Beratungsangebote bereit.
Es muss im Interesse aller Weidetierhaltenden liegen, dass Beutegreifer den Kontakt mit Weidezäunen als unangenehme Erfahrung kennenlernen. Beutegreifer werden dann Abstand halten.
Ungenutzte mobile Elektrozäune sollten daher nach dem Gebrauch nicht noch längere Zeit ohne elektrische Spannung auf der Weidefläche verbleiben. Sie könnten umherstreifenden Beutegreifern die Erfahrung vermitteln, dass der Kontakt mit Weidezäunen nicht immer unangenehm ist.
Der Betrieb von elektrischen Zaunanlagen bedarf der Beachtung einschlägiger Normen und Empfehlungen:
- Bürgerliches Gesetzbuch: BGB § 833, 834
- DIN EN 60335-2-76:2015-08; Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-76: Besondere Anforderungen für Elektrozaungeräte
- DIN VDE 0131 (Errichtung und Betrieb von Elektrozaunanlagen für Tiere)
- DLG-Merkblatt 455 – Herdenschutz gegen den Wolf
Förderung von Herdenschutzmaßnahmen
In Hessen werden Herdenschutzmaßnahmen für folgende Weidetiere landesweit gefördert:
- Schafe und Ziegen
- Rinder
- Lamas und Alpakas
- Pferde
- Gatterwild
Förderfähig sind wolfabweisende Mobilzäune und Festzäune aus Glattdrähten mit bis zu 85 % der Nettokosten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Nachrüstung bestehender Zäune (bspw. Untergrabeschutz, zusätzliche elektrifizierte Litzen und Zaunpfosten, Weidezaungeräte) mit bis zu 85 % der Nettokosten. Bei Errichtung durch eine Fachfirma sind bis zu 85 % der Nettokosten oder Eigenleistungen bis zu 60 % der veranschlagten Baukosten (Netto) förderfähig. Darüber hinaus sind die laufenden Betriebsausgaben für den Mehraufwand des wolfsabweisenden Herdenschutzes ebenfalls förderfähig.
Schaf- und Ziegenhaltende können zusätzlich eine Förderung über das Halm 2-Programm „Sichere Schaf- und Ziegenbeweidung“ beantragen. Dieses fördert den flächendeckenden Grundschutz.
Was tun im Schadensfall?
Wird ein totes oder verletztes Nutztier gefunden und besteht der Verdacht, dass ein Wolf oder Luchs der Verursacher ist, bitte umgehend das Wolfszentrum Hessen kontaktieren:
Tel.: 0611 32 57 2000
Die Wolfshotline ist von Montag bis Sonntag, auch an Feiertagen, von 8 bis 16 Uhr besetzt. Außerhalb der Sprechzeiten bitte direkt an die zuständige Wolfsberatung wenden unter:
https://wolfszentrum.hessen.de/wolf-und-nutztiere/nutztierschaden-melden
Verletzte Tiere sollten unverzüglich versorgt werden. Bei Ausbruch der Herde müssen die Tiere wieder eingefangen werden. In akuten Gefahrensituationen für Menschen (zum Beispiel bei einem Ausbruch im Straßenbereich) muss die Polizei verständigt werden. Dritte und andere Tiere (z. B. Hunde) sind von toten Nutztieren fernzuhalten. Die Auffindesituation sollte nach Möglichkeit nicht verändert werden. Bei schlechten Witterungsbedingungen (z. B. Regen oder Schnee) sollten die Kadaver abgedeckt werden, um zu vermeiden, dass genetisches Material verloren geht.
Beratung (LLH)
Bei Fragen zu möglichen Schutzmaßnahmen berät die Herdenschutzberatung des LLH (kostenlose telefonische Beratung und Vor-Ort-Termine für Weidetierhaltungen).
Förderung (Landwirtschaftsämter/WIBank)
Informationen zur Förderrichtlinie Weidetierschutz (Merkblätter, Richtlinie, Zuwendungsanträge) sind auf der Website der WI-Bank zu finden:
https://www.wibank.de/wibank/weidetierschutz
Weitere Auskünfte zur Antragstellung erteilen die landwirtschaftlichen Fachdienste der Landkreise.
Wolfszentrum Hessen (WZH)
Das Wolfszentrum Hessen informiert über wildlebende Wölfe in Hessen und nimmt Meldungen von Rissen, Wolfssichtungen und Spuren entgegen:
https://wolfszentrum.hessen.de
[1] Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2026): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2025. 52 S.
[2] Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und zur Deckung laufender Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden an landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen durch ansässige Wölfe sowie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen bei Nutztierrissen in Hessen (Richtlinie „Weidetierschutz“) vom 23.01.2025.
[3] REVIERÜBERGREIFENDER WOLFSMANAGEMENTPLAN FÜR HESSEN nach § 22d Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.9.1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.3.2026 I Nr. 87 vom 30. Juni 2026 durch das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.