Amerikanische Faulbrut im Main-Kinzig-Kreis

In zwei Bienenständen in Hanau-Mittelbuchen ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt worden. Daher wurde ein Sperrbezirk eingerichtet, der Teile von Hanau-Mittelbuchen sowie Teile der Stadt Bruchköbel betrifft. Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung mit der Karte des Sperrbezirks ist auf der Internetseite des Main-Kinzig-Kreises zu finden.
Für den Sperrbezirk gelten zusammengefasst folgende Anordnungen (Einzelheiten sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen):
- Alle Bienenhaltungen sind dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Main-Kinzig-Kreises unverzüglich anzuzeigen.
- Alle Bienenvölker werden amtlich untersucht.
- Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
- Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht von den Bienenständen entfernt werden.
Ausgenommen von diesem Verbot ist Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist sowie Wachs, das mit der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ an einen entsprechenden wachsverarbeitenden Betrieb abgegeben wird. - Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine Brutkrankheit von Honigbienen, die durch ein sporenbildendes Bakterium verursacht wird. Die Ansteckung erfolgt über die Sporen, die sehr lange auch unter widrigen Bedingungen infektiös bleiben. Diese Sporen werden durch Räuberei zwischen Bienenvölkern sowie durch imkerliche Tätigkeiten übertragen. Amerikanische Faulbrut kann sich flächenhaft ausbreiten und zu hohen Völkerverlusten führen. Alle Imkerinnen und Imker sollten bei der Durchsicht ihrer Bienenvölker sorgfältig auf Auffälligkeiten am Brutnest achten. Spezifische Symptome der Amerikanischen Faulbrut sind eine fadenziehende Masse in den Zellen und nicht ablösbare dunkle Schorfe in der unteren Zellrinne. Es können aber auch unspezifische Symptome wie ein lückenhaftes Brutnest oder ein fauliger Geruch auftreten. Bei entsprechenden Verdachtsbefunden muss immer unverzüglich das Veterinäramt informiert werden.
Für Menschen besteht keine Gefahr durch die Amerikanische Faulbrut, und auch der Honig kann bedenkenlos verzehrt werden.
Der Main-Kinzig-Kreis bittet alle, die im Kreisgebiet und in der Stadt Hanau Bienen halten, um die gesetzlich geforderte Anzeige aller Standorte von Bienenvölkern, sofern diese noch nicht erfolgt ist. Diese Anzeige kann bevorzugt online über die Internetseite des Main-Kinzig-Kreises erfolgen oder per E-Mail an 39-ts@mkk.de unter Angabe des genauen Standorts und der Kontaktdaten der Imkerei.
Der Kreis weist vorsorglich darauf hin, dass eine nicht erfolgte Meldung eines Standortes gegebenenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden kann.