Informationen zum Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Bildungsabschlüsse (BQFG)

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK Niedersachsen) ist ab 01.01.2025 bundesweit die zuständige zentrale Stelle zur Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer landwirtschaftlicher-, forstwirtschaftlicher, gartenbaulicher und hauswirtschaftlicher Berufe gemäß § 8 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG). 

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz soll Fachkräften, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Personen mit einem im Ausland erworbenen, staatlich anerkannten Berufsabschluss können beantragen, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss (= Referenzberuf) verglichen wird.

Alle Informationen zum Antrag, zum Verfahren, zu den erforderlichen Unterlagen sowie den Kosten und weiterführende Links erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

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