Meldeprogramm Wirtschaftsdünger
Hinweis des RP Kassel (Stand 19.01.2026):
Das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen wird mit den Meldeprogrammen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zur Zentralen Meldedatenbank (ZMD) verknüpft. Weitere Bundesländer (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen) sowie das Meldeprogramm der Niederlande sollen folgen. Insbesondere Importmeldungen von Wirtschaftsdüngern aus anderen Bundesländern und/oder Staaten sind mit dem Meldeprogramm für hessische Aufnehmer nun einfacher.
Eine Lieferung nach Hessen, die ab dem Zeitpunkt der Freischaltung (voraussichtlich 26.01.2026) in einem der angebundenen Meldeprogramme geliefert wurde, kann in Hessen über den Button „Import / Aufnahme übernehmen“ unkompliziert bestätigt und übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Geschäftspartner die korrekte HIT-/ZID-Nummer, RPK-Nr. oder Biogas-Nr. des hessischen Betriebes kennt. Daher empfiehlt es sich, vor der Aufnahme von Wirtschaftsdüngern aus anderen Bundesländern/Staaten die korrekte Nummer an die jeweiligen Geschäftspartner zu übermitteln.
Die ZMD ist Teil eines vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) geförderten Projekts im Rahmen der deutschen Innovationspartnerschaft Agrar.
Gemäß der „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“ (WDüngV) unterliegen Wirtschaftsdünger abgebende, befördernde oder empfangende Betriebe bzw. Organisationen u.a.
- einer Meldepflicht bei der Einfuhr an einen Bestimmungsort in Hessen (§ 4 WDüngV) und
- einer Aufzeichnungspflicht für alle Zu- und Abgänge von Wirtschaftsdüngern (§ 3 WDüngV).
Dies gilt auch für Stoffe, die anteilig Wirtschaftsdünger enthalten (z. B. Gärreste).
Der Meldepflicht nach Punkt a) muss ein hessischer Betrieb nachkommen, sobald er Wirtschaftsdünger im Laufe eines Kalenderjahres aus anderen Bundesländern und Staaten aufgenommen und die
Summe aller abgegebenen + beförderten + angenommenen Wirtschaftsdünger
pro Jahr mind. 200 t Frischmasse beträgt. In diesem Fall ist die Importmeldung dem Regierungspräsidium Kassel bis zum 31.03. des Folgejahres zu melden.
Mit dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen können Sie dieser Meldepflicht digital nachkommen und die Importmeldung online hinterlegen.
Als landwirtschaftlicher Betrieb können Sie sich mit der gleichen Nummer und PIN, die auch für den Zugang zur Online-Antragstellung für den Gemeinsamen Antrag und für die ZI-Datenbank genutzt wird, anmelden.
Die Betreiber von Biogasanlagen nutzen den „Zugang Biogas“. Hierfür benötigen Sie die Zulassungsnummer für Ihre Biogasanlage nach Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (tierische Nebenprodukte). Die benötigte PIN können Sie beim RP Kassel beantragen.
Weitere Nutzerinnen und Nutzer wie Beauftragte Dritte, Zwischenhändler, Maschinenringe, etc. können sich beim RP Kassel auf Antrag registrieren lassen und erhalten Zugangsdaten um das Programm nutzen zu können.
Auch wenn die Übermittlung der Importmeldung weiterhin per E-Mail, Fax oder per Post möglich ist und die Nutzung des Meldeprogramms gerade zu Beginn aufwendiger erscheint, bietet die Nutzung des Meldeprogramms einige Vorteile:
- Eine fristgerechte Abgabe der Importmeldung ist im Zweifel nachweisbar, da das Meldedatum automatisch hinterlegt wird.
- Zusätzlich zur Importmeldung können alle weiteren Zu- und Abgänge von Wirtschaftsdünger gemäß der Aufzeichnungspflicht (siehe Punkt b)) dokumentiert werden.
- Die Erstellung von Übersichten (Betriebsspiegel) über die Wirtschaftsdünger- und Nährstoffmengen, die ihren Betrieb verlassen oder zugeführt wurden, ist möglich.
- Die hinterlegten Daten und Übersichten können zum Abgleich Ihrer Dokumentation im Rahmen der Düngeverordnung sowie bei anstehenden Kontrollen genutzt werden.
Weitere Informationen zur Wirtschaftsdünger-Verbringungsverordnung finden Sie unter: https://rp-kassel.hessen.de/forsten-und-landwirtschaft/landwirtschaft-fischerei/duengerecht
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich gerne direkt an:
- Sabine Püschel 0561 106 4211, E-Mail: sabine.pueschel@rpks.hessen.de
- Jörg Schäfer 0561 106 4214, E-Mail: joerg.schaefer@rpks.hessen.de
