Öko-Kartoffelanbau: Zugelassene Präparate gegen Kartoffelkäferlarven

Reinhard Schmidt, Beratungsteam Ökologischer Landbau

Der Zuflug der Kartoffelkäfer verläuft bislang schleppend; bisher sind nur vereinzelt Käfer in den Beständen zu finden.

Nahaufnahme einer Kartoffelkäferlarve auf einem Blatt
Im Laufe ihrer Entwicklung frisst eine Larve bis zu 40 cm² Blattfläche (Quelle: LfL)

Nach dem Reifungsfraß, der ca. 14 Tage andauert, beginnt die Paarung mit anschließender Eiablage. Eigelege sind bisher nur vereinzelt zu finden. Je nach Witterung dauert es noch einmal 7 bis 10 Tage bis zum Schlupf der Larven. Vom Erstauftreten der Käfer bis zum Auftreten der ersten Larven vergehen je nach Witterung also circa drei Wochen. Eine Behandlung, die nur auf die Bekämpfung der Larven abzielt, ist im Moment noch nicht notwendig. Trotzdem sollten Sie ihre Bestände auf Käfer, Eigelege und Larven kontrollieren, um den optimalen Applikationszeitpunkt zu treffen.

Hinweise zum Einsatz von Novodor FC gegen Kartoffelkäferlarven im Bio-Anbau

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat, für das Produkt Novodor FC mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiensis ssp. tenebrionis Stamm NB 176 eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) für die Anwendung gegen Kartoffelkäfer in Kartoffel (ökologischer Anbau) erteilt.

Kartoffelpflanze mit Kartoffelkäferlarven
Kartoffelkäfer mögen es warm und trocken

Die Zulassung wird für die Zeit vom 30. April 2025 bis 27. August 2025 erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 75.000 L begrenzt und ist damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von 6.000 ha im ökologischen Anbau.

Da der Wirkstoff von Novodor nicht in der EU-Bio-Verordnung gelistet ist, müssen die Bundesländer dem Einsatz zustimmen. In Hessen bleibt der Einsatz von Novodor weiterhin geduldet. Die Anwendung muss allerdings durch die Befallssituation begründet und dokumentiert werden.

Bewirtschaften Sie Kartoffelflächen in angrenzenden Bundesländern, müssen Sie die Hinweise der entsprechenden Länderdienststellen beachten. Eine ähnliche Regelung wie in Hessen liegt auch in Niedersachsen, Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg vor.

Für Biobetriebe mit Flächen in NRW muss vor dem Einsatz des Mittels eine betriebsindividuelle Ausnahmegenehmigung beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) gestellt werden. Eine allgemeine Ausnahme wie in Hessen ist nach dem jetzigen Stand in NRW nicht vorgesehen.

Präparate und Aufwandmengen zur Bekämpfung der Kartoffelkäferlarven

Novodor FC (Bacillus thuringiensis B.t.t.)

  • Aufwandmenge: 3 – 5 L/ha, mit 400 – 600 Liter Wasser         
  • Max. 4 Anwendungen im Abstand von mind. 5 Tagen
  • Wirkung über Toxin, das die Darmwand zerstört
  • UV-empfindlich, Ausbringung bei bedecktem Wetter oder abends bzw. frühmorgens

NeemAzal T/S (Azadirachtin A)

  • Aufwandmenge: 2,5 L/ha mit 400 – 600 Liter Wasser
  • Max. 2 Anwendungen im Abstand von mindestens 7 Tagen
  • Wirkung über Häutungsstörung

Kombinierte Anwendung:

  • NeemAzal T/S 2,5 L/ha
  • Nach 5 – 7 Tagen weitere Spritzung mit
  • Novodor FC 4 – 5 L/ha

Bei unbeständigen Witterungsbedingungen hat Neem Azal den Vorteil, dass es nach ca. 10 Stunden Trockenheit nach der Applikation ins Blatt eingezogen und damit regenfest ist. Neem Azal und Novodor können gleichzeitig mit Cuprozin progress ausgebracht werden, wenn die Mischung unmittelbar nach dem Anrühren gespritzt wird. Nach der Anwendung sollte es 8 – 12 Stunden trocken bleiben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Reinhard Schmidt

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
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