Pflanzenschutzmittel überprüfen und frostfrei lagern

Im Hinblick auf die kalte Jahreszeit sollte man das Pflanzenschutzmittellager gründlich überprüfen.

  • Bei der Lagerung sollen trockene Bedingungen herrschen.
  • Bei der Lagerung sollen Temperaturen über + 5 °C herrschen. Vor allem bei flüssigen Pflanzenschutzmitteln ist festzustellen, wenn diese unter 5°C gelagert wurden, lassen sie oft in der Wirksamkeit nach. In Extremfällen wurden Produkte sogar unbrauchbar.
  • Es empfiehlt sich regelmäßige Kontrollen der Pflanzenschutzmittelbestände durchzuführen. Treten Frosteinbrüche auf, ist dies besonders wichtig.

Angaben zur Lagerfähigkeit von Pflanzenschutzmitteln sind den Gebrauchsanweisungen oder den Produktinformationen der Hersteller zu entnehmen.

Darauf ist bei der Kontrolle zu achten:

  • Struktur des Pflanzenschutzmittels. Auffällig sind z.B.:
    • Verklumpungen
    • Verkrustungen
    • Ausflockungen
    • Konsistenz (das Produkt kann dünnflüssiger geworden usw.)
  • Sind die Mittel noch zugelassen? Informationen bietet das BVL:
  • Pflanzenschutzmittel, die nicht mehr zugelassen sind und bei denen die Aufbrauchfrist abgelaufen ist, dürfen nicht mehr angewendet werden. Sie sind unverzüglich und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutzmittel sollen entsorgt werden, wenn sie durch Überlagerung, nach Zulassungsende und Ende der Aufbrauchfrist nicht mehr anwendbar sind. Eine gesetzliche Beseitigungspflicht besteht, wenn das Mittel einen in der EU nicht genehmigten Wirkstoff enthält und die Aufbrauchfrist abgelaufen ist, oder wenn das Mittel einem kompletten Verbot der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung unterliegt. Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln wird durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und Verordnungen geregelt. Umweltgerecht entsorgt werden muss neben dem Pflanzenschutzmittel auch die Verpackung.

Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und Verpackungen ist möglich über:

  • Entsorgungsfirmen
  • Sammlungen im Rahmen von Sonderaktionen des Industrieverbandes Agrar
  • Sammelstellen der Landkreise/Kommunen
  • Schadstoffmobil (kleine Mengen)

Leere Behältnisse und Verpackungen können durch den Industrieverband Agrar mit der Initiative PAMIRA – Kostenlose Rücknahme von Pflanzenschutz-Verpackungen entsorgt werden. Weitere Infos finden Sie im Beitrag „PAMIRA“.

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