Japankäfer – erstmalig 2025 in Hessen nachgewiesen

Der Japankäfer (Popillia japonica) gehört zu den prioritären Unionsquarantäneschädlingen. Dabei handelt es sich um Schädlinge mit erheblicher Schadwirkung für gartenbauliche und landwirtschaftliche Kulturen. Aus diesem Grund wird das Auftreten des Japankäfers in der EU, in Deutschland und auch in Hessen intensiv überwacht.
Die Überwachung erfolgt unter anderem mithilfe von Pheromonfallen, die die männlichen Käfer anlocken. Diese Fallen werden vom Pflanzenschutzdienst Hessen des RP Gießen an wichtigen Verkehrsknotenpunkten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnraststätten aufgestellt und regelmäßig kontrolliert. Grundlage hierfür ist die Pflanzengesundheitsverordnung.
Schadbild und Wirtspflanzen
Die hohe Schadwirkung des Japankäfers beruht darauf, dass sowohl die erwachsenen Käfer als auch die Larven erhebliche Schäden verursachen. Der Japankäfer ist wenig wählerisch: Mehr als 400 Wirtspflanzen sind bekannt. Dazu zählen Gehölze und Sträucher, zahlreiche landwirtschaftliche Kulturen sowie gärtnerische Sonderkulturen – darunter Gemüse, Beerenobst, Kern- und Steinobst, Zierpflanzen und Wein.
Die erwachsenen Käfer fressen an Blättern, Blüten und Früchten. Die Larven entwickeln sich im Boden und ernähren sich von Graswurzeln. Dadurch sind insbesondere Rasenflächen gefährdet, etwa in Privatgärten, Parkanlagen, auf Sport- und Golfplätzen sowie in der Rollrasenproduktion.
Biologie und Lebensweise
Der erwachsene Japankäfer ist etwa 8 bis 11 mm groß – ungefähr so groß wie eine Kaffeebohne – und gehört zu den Blatthornkäfern. Charakteristisch sind der goldgrün schimmernde Halsschild, die braunen Flügeldecken sowie fünf weiße seitliche Haarbüschel und zwei weitere am Hinterleib.
Der Käfer ist bei Temperaturen ab etwa 21 °C flugaktiv, in der Regel von Juni bis September, mit einem Flughöhepunkt Mitte Juli. Die Eier werden bevorzugt in feuchtes Gras abgelegt. Die Larven entwickeln sich über drei Larvenstadien im Boden, wo sie überwintern und sich im Frühjahr verpuppen. Die Jungkäfer schlüpfen von Ende Mai bis Anfang Juli.
Die vom Pflanzenschutzdienst erlassenen Maßnahmen zur Tilgung des Japankäfers orientieren sich an der beschriebenen Biologie des Schädlings. Während der Flugperiode vom 1. Juni bis 30. September gelten insbesondere Maßnahmen zur Verhinderung der Verschleppung erwachsener Käfer. Ganzjährige Maßnahmen zielen darauf ab, die Verbreitung von Eiern, Larven und Puppen zu unterbinden.
Verbreitung
Ursprünglich stammt der Japankäfer aus Asien und wurde vermutlich über den Frachtverkehr in die USA eingeschleppt. Erste Funde in Europa gab es in den 1970er-Jahren in Portugal. Seit 2014 ist der Käfer großflächig in Italien verbreitet, insbesondere in Norditalien. Seit 2017 ist er in der Schweiz in den Regionen Zürich und Basel etabliert. Erste Funde in Deutschland wurden 2021 in Baden-Württemberg gemeldet. Dort bestehen im Raum Freiburg und in Lörrach abgegrenzte Gebiete unter besonderer Überwachung. Oberstes Ziel ist es, den Schädling dort zu tilgen.
Im Juli/August 2025 wurde der Japankäfer im Rahmen der amtlichen Überwachung durch den Pflanzenschutzdienst erstmals in Hessen, in Trebur im Landkreis Groß-Gerau, nachgewiesen. Auch hier wurde ein abgegrenztes Gebiet eingerichtet, bestehend aus einer Befallszone von 1 km um den Fundort und einer Pufferzone mit weiteren 5 km um die Befallszone. Ziel des Pflanzenschutzdienstes ist es, den Käfer in der Befallszone zu tilgen und eine Ansiedlung sowie Ausbreitung in der Pufferzone zu verhindern.
Maßnahmen im abgegrenzten Gebiet
Auf Grundlage nationaler Notfallpläne hat der Pflanzenschutzdienst Hessen eine Allgemeinverfügung sowie einen Aktionsplan erlassen. Die Allgemeinverfügung richtet sich an alle Personen im abgegrenzten Gebiet.
Der Aktionsplan erläutert die vorgeschriebenen Maßnahmen praxisnah und ist in allgemeine Maßnahmen sowie in produktionsspezifische Maßnahmen, die insbesondere für die gärtnerische Produktion und den Handel mit Baumschulware, Topfpflanzen und Rasenrollen relevant sind, gegliedert.
Betroffen sind neben Gartenbau und Landwirtschaft auch Privatgärten, Parks und Sportplätze. Zu den Maßnahmen gehören beispielsweise ein Bewässerungsverbot von Rasen- und Grasflächen in der Befallszone, um die Eiablage für den Käfer unattraktiv zu machen, sowie ein Verbringungsverbot von unbehandeltem Grüngut im gesamten abgegrenzten Gebiet. Das abgegrenzte Gebiet wird mindestens drei Jahre bestehen und bei Bedarf erweitert werden.
Bekämpfungsmöglichkeiten
Derzeit sind zur Bekämpfung des Japankäfers keine Pflanzenschutzmittel zugelassen. Lediglich zeitlich befristete Notfallzulassungen für den Zierpflanzenbau wurden bisher vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilt.
Eine biologische Bekämpfung der Larven ist grundsätzlich möglich, etwa durch den Einsatz parasitischer Nematoden und insektenpathogener Pilze. Zudem wird intensiv nach weiteren natürlichen Gegenspielern geforscht.
Meldepflicht
Funde des Japankäfers sind meldepflichtig! Helfen Sie mit, eine Ausbreitung in Hessen zu verhindern: Sollten Sie verdächtige Käfer entdecken, fangen Sie diese nach Möglichkeit ein und informieren Sie den Pflanzenschutzdienst. Auch Fotos mit Angabe des Fundortes und des Datums können eingesendet werden. Zur besseren Unterscheidung des Japankäfers von anderen Käferarten hat das BMLEH Informationen in einem Flyer veröffentlicht (siehe Flyerfoto).
Quellen, aufgerufen am 18.02.2026:
Aktionsplan, Allgemeinverfügung, Ansprechpartner und aktuelle Infos zum Japankäfer durch den Pflanzenschutzdienst des RP Gießen: https://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/pflanzengesundheit/amtliche-erhebungen/der-japankaefer-popillia-japonica
Flyer des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat: https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Flyer-Poster/japankaefer-deutsch.pdf?__blob=publicationFile&v=6
















