Pflanzenschutz-Dokumentation: Hinweise zu den Neuerungen ab 2026

Hinweis des Pflanzenschutzdienstes zu den neuen Anforderungen an die Aufzeichnungen von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen ab 01.01.2026

Zukünftig müssen Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel-Anwendungen in einem digitalen, maschinenlesbaren Format geführt werden. Die Mitgliedstaaten können die Vorgabe der Aufzeichnung in einem elektronischen, maschinenlesbaren Format jedoch bis 01.01.2027 verschieben.
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass Deutschland von dieser Übergangsfrist Gebrauch machen wird. Eine offizielle Bestätigung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) steht allerdings noch aus.

Erweiterte Aufzeichnungspflichten ab 2026

Die Durchführungsverordnung sieht vor, dass die bisherigen Aufzeichnungspflichten um zusätzliche Angaben erweitert werden. Diese Ergänzungen gelten bereits ab dem 01.01.2026, unabhängig von der Verschiebung der digitalen Aufzeichnungspflicht.

Aufzeichnungspflichten gemäß § 11 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) und Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sowie Durchführungsverordnung (EU) 2023/ 564 (ab 01.01.2026)

Aufzeichnungspflichten bis 31.12.2025 Ergänzungen ab 01.01.2026Kommentar
Bezeichnung Pflanzenschutzmittel+ ZulassungsnummerZu finden auf der Pflanzenschutzmittelverpackung oder beim BVL unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/ 
Zeitpunkt der Verwendung+ ggf. Startzeitpunkt (Uhrzeit)Wenn die Verwendung des Pflanzenschutzmittels auf bestimmte Tageszeiten beschränkt ist (z.B. auch Bienenauflagen) Beispiel: NT 127 Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20 °C Lufttemperatur vorhergesagt werden. Wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 25°C vorhergesagt werden, darf das Mittel nicht angewendet werden.
Aufwandmenge 
Kulturpflanze+ EPPO-CodeDer EPPO-Code ist ein Kurzname, für Pflanzen einheitlicher, internationaler 5-stelliger Buchstaben-Code, der hilft, dass alle über dieselbe Art sprechen – egal in welcher Sprache. Zum Beispiel: Triticum aestivum (Weizen) hat den EPPO-Code TRZAX.
Zierpflanzen haben den EPPO-Code NNNZZ.
EPPO-Codes sind abrufbar unter https://gd.eppo.int/
+ ggf. BBCH-StadienBBCH-Stadien sind erforderlich, wenn die Verwendung des Pflanzenschutzmittels auf bestimmte Entwicklungsstadien beschränkt ist (z.B. Wachstumsregler).
Behandelte Fläche+ geodatenbasierte Flächeneinheit und behandelte Flächengröße
Anwender 
Art der VerwendungFlächenbehandlung / Raumbehandlung (Gewächshaus) / Beize

Die lokale Ablage der Anwendungsdaten muss spätestens 30 Tage nach der Anwendung durch den beruflichen Verwender erfolgen.

Digitale Pflanzenschutz-Dokumentation – spätestens ab 2027
Wie kann diese Verpflichtung eingehalten werden?

  • Professionelle Ackerschlagkarteien
    Anbieter von digitalen Ackerschlagkarteien berücksichtigen die neuen Anforderungen – Nutzer solcher Systeme sind auf der sicheren Seite.
  • Geplante Web-Anwendungen
    „DiPAgE“ (Digitale Plattform Agrarische Erfassung) – in Entwicklung durch das Julius-Kühn-Institut (JKI)
    „PSM-DOK“ (Ländergestützte Anwendung zur Erfassung von PSM-Anwendungen – wird in Kürze verfügbar sein)
  • Übergangslösung (z. B. Hessen)
    Sofern die Verpflichtung zur Aufzeichnung von PSM-Anwendungen in digitaler Form in Kraft treten sollte, können Aufzeichnungen vorerst auch in Excel-Tabellen geführt werden,
    wenn diese so konfiguriert sind, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

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