Saatgut darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es amtlich anerkannt ist. Das Anerkennungsverfahren beginnt mit der Anmeldung der Vermehrungsflächen bei der zuständigen Anerkennungsstelle.
Zur Ernte 2025 wird Wintergetreide in Hessen auf einer Fläche von insgesamt rund 2800 Hektar vermehrt, dies entspricht einem Anstieg von rund 400 Hektar im Vergleich zum Vorjahr. Die wichtigste Getreideart ist Winterweizen, der mit rund 1570 Hektar den größten Flächenumfang einnimmt. Somit hat sich die Vermehrungsfläche dieser Kultur um rund 220 Hektar erhöht. Wintergerste wird auf rund 720 Hektar vermehrt, wobei die zweizeiligen Sorten den größeren Anteil stellen.
beschilderte Versuchsfeldfläche mit Winterroggen
Alle angemeldeten Vermehrungsflächen werden in den kommenden Wochen im Rahmen der amtlichen Feldbesichtigung kontrolliert und dabei auf die Einhaltung der im Saatgutrecht niedergelegten Anforderungen überprüft. Die einzelnen Prüfkriterien ergeben sich aus den Vorgaben des Saatgutverkehrsgesetzes sowie der Saatgutverordnung und beinhalten z. B. die Sortenreinheit, den Fremdbesatz und den Gesundheitszustand. Oberstes Ziel dieser Regelwerke ist der Verbraucherschutz, also der Schutz der späteren Saatgutkunden vor mängelbehaftetem Saatgut.
Voraussetzung für die Durchführung der Besichtigungen ist zunächst, dass die Flächen kenntlich gemacht und ordnungsgemäß beschildert sind. Dies schafft für alle Beteiligten sowie mögliche Saatgutkunden größtmögliche Transparenz. Vielen Landwirten ist regional erzeugtes Saatgut, von für die eigenen betrieblichen Gegebenheiten geeigneten Sorten, sehr wichtig. Leistungsfähiges, gesundes Saatgut ist ein wesentliches Produktionsmittel und ermöglicht nachhaltiges Wirtschaften durch Einsparung von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln.