Weidetierschutz in Hessen
Die Ausbreitung der Wolfspopulation stellt die Weidetierhaltung vor besondere Herausforderungen. Inzwischen leben in Hessen wieder territoriale Wölfe und die ersten Wolfswelpen konnten im Jahr 2021 nachgewiesen werden. Aber auch ganz ohne Wölfe ist ein solider Grundschutz von Weidetieren erforderlich, da auch wildernde Hunde, Wildschweine und Füchse immer wieder Schäden verursachen. Dieses Informationsblatt richtet sich an die hessischen Halterinnen und Halter von Weidetieren und alle, die sich über den Schutz von Nutztieren informieren wollen.
Die Verantwortung der Tierhaltenden
Weidetierhaltende sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Tiere nach guter fachlicher Praxis so zu halten, dass unter normalen Umständen und unter Berücksichtigung des jeweils örtlichen Gefährdungspotenzials ein Ausbruch von der Weidefläche ausgeschlossen ist. Gleichzeitig obliegt den Haltenden der Schutz ihrer Tiere vor äußeren Gefahren. Nach einem Weidetierausbruch müssen Tierhaltende im Schadensfall ggf. die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nachweisen. Eine Dokumentation der täglichen Kontrollen ist daher immer sinnvoll.
Landesweiter Grundschutz
Die Gefährdung kleiner Wiederkäuer wie Schafe und Ziegen steht in unmittelbarem Zusammenhang zur Qualität der Einzäunung. Wölfe, die die Annäherung an eine Herde mit der schmerzhaften Erinnerung an den Stromstoß eines Elektrozauns verbinden, unternehmen i.d.R. keine weiteren Versuche mehr, in die Nähe der Tiere zu gelangen. Deswegen ist ein flächendeckender Grundschutz die wichtigste Voraussetzung für das Zusammenleben mit wildlebenden Wölfen. Für Schaf- und Ziegenhaltungen ist der Grundschutz auch Voraussetzung für die Gewährung von Billigkeitsleistungen im Falle eines Wolfsübergriffes. Folgende Maßnahmen werden für Nutztierherden, v. a. Schaf- und Ziegenherden, empfohlen:

Elektrozäune (Mobil- und Festzäune)
- Netzzäune oder Litzenzäune in Verbindung mit geeignetem Zaungerät und Erdung
- Mindesthöhe 90 cm, maximal 20 cm Bodenabstand der untersten Elektro-Litze
- bei Litzenzäunen mind. 4 Litzen in Höhen von 20, 40, 60, 90 cm über dem Boden
- mindestens 2.500 Volt Hütespannung in allen Bereichen der Zaunanlage
- Hütespannung täglich mittels Zaunprüfer kontrollieren (und dokumentieren)
Festzäune, z. B. aus Knotengeflecht
Durchschlupfsichere Zäune mit einer Mindesthöhe von 120 cm
- möglichst kein fester oberer Abschluss (Einsprunghilfe)
- Untergrabeschutz:
- elektrifizierte Litze/Glattdraht in max. 20 cm Höhe, außen
- Horizontalschürze oder eingelassener Zaun im Boden
- Überkletterschutz:
- Zaunabwinkelung nach außen oder elektrifizierte Litze/Glattdraht im oberen Bereich des Zaunes an der Außenseite
- Zaunanlage regelmäßig auf Funktionalität prüfen
Die Einzäunungen müssen allseitig geschlossen sein. Ein Mindestabstand von 4 m zu „Einsprungmöglichkeiten“ wie Silageballen oder Böschungen sollte eingehalten werden. Sofern möglich, bietet ein sicheres Aufstallen bei Nacht den besten Schutz. Eine weitere Maßnahme können Elektrozäune in Kombination mit Herdenschutzhunden sein.
Elektrozäune haben sich bewährt
Beutegreifer suchen gezielt nach Lücken und Schwachstellen. Die bekannten Schafhürden oder auch Festzäune mit massivem oberen Abschluss z. B. in Form einer Halblatte können von Hunden und Wölfen relativ einfach überklettert oder unterwühlt werden. Ein Nachrüsten konventioneller Weidezäune mit elektrischen Zaunlitzen und Weidezaungeräten ist unter Beachtung einschlägiger Vorschriften häufig möglich. Für die Überprüfung und Anpassung der Weidezäune – auch im Hinblick auf die Wolfssicherheit – hält der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) Beratungsangebote bereit.
Es muss im Interesse aller Weidetierhaltenden liegen, dass Beutegreifer den Kontakt mit Weidezäunen als unangenehme Erfahrung kennenlernen, dann werden sie Abstand halten.
Ungenutzte mobile Elektro-Zäune sollten daher nach dem Gebrauch nicht noch längere Zeit ohne elektrische Spannung auf der Weidefläche verbleiben. Sie könnten umherstreifenden Beutegreifern die Erfahrung vermitteln, dass der Kontakt mit Weidezäunen nicht immer unangenehm ist. Der Betrieb von elektrischen Zaunanlagen bedarf der Beachtung einschlägiger Normen und Empfehlungen (siehe z. B. in der aid-Broschüre „Sichere Weidezäune“).
Was tun im Schadensfall?
Bitte nehmen Sie beim Auffinden eines toten oder verletzten Nutztieres mit dem Verdacht auf Wolf oder Luchs als Verursacher umgehend Kontakt mit dem Wolfszentrum Hessen auf:
Tel.: 0611 32572000
Die Wolfshotline ist von Montag bis Sonntag, auch an Feiertagen, von 8 bis 16 Uhr besetzt. Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Wolfsberaterinnen, s. Website: https://wolfszentrum.hessen.de
Verletzte Tiere sollten unverzüglich versorgt werden. Bei Ausbruch der Herde müssen die Tiere wieder eingefangen werden. In akuten Gefahrensituationen für Menschen (zum Beispiel bei einem Ausbruch im Straßenbereich) muss die Polizei verständigt werden. Halten Sie Dritte und andere Tiere (z. B. Hunde) von toten Nutztieren fern und versuchen Sie die Auffindesituation nach Möglichkeit nicht zu verändern. Bei schlechten Witterungsbedingungen (z. B. Regen, Schnee) sollten die Kadaver abgedeckt werden, um zu vermeiden, dass genetisches Material verloren geht.
Weitere Informationen
Nutzen Sie die vielfältigen Informationsangebote zum Wolf und Weidetierschutz:
Beratung (LLH)
Bei Fragen zu möglichen Schutzmaßnahmen berät die Herdenschutzberatung des LLH (kostenlose telefonische Beratung und Vor-Ort-Termine für Weidetierhaltungen)
Förderung (Landwirtschaftsämter/WIBank)
Informationen zur Förderrichtlinie Weidetierschutz (Merkblätter, Richtlinie, Zuwendungsanträge) sind
auf der Website der WI-Bank zu finden: https://www.wibank.de/wibank/weidetierschutz
Weitere Auskunft zur Antragsstellung erteilen die landwirtschaftlichen Fachdienste der Landkreise.
Wolfszentrum Hessen (WZH)
Das Wolfszentrum Hessen informiert über wildlebende Wölfe in Hessen und nimmt Meldungen von Rissen, Wolfssichtungen und Spuren entgegen:
https://wolfszentrum.hessen.de
Wolfshotline Hessen: 0611 32572000
E-Mail: wolf@forst.hessen.de


