Futterknappheit im Biobetrieb – Antrag für konventionellen Grobfutterzukauf
Für besonders stark von der Trockenheit betroffene Betriebe gibt es in Hessen im Einzelfall die Genehmigung, konventionelles Grobfutter im Wirtschaftsjahr 2026/2027 einzusetzen. Einige Verbände lassen dies jedoch nicht zu. Deshalb sollte vor jedem Zukauf von konventionellem Raufutter ein Gespräch mit dem jeweiligen Anbauverband geführt werden. Gleiches ist gegenüber seinem Vermarktungspartner zu empfehlen.
Hinsichtlich der Bio-Molkereien ist bekannt, dass die Molkerei Oberfranken West keine konventionellen Grobfuttermittel zulässt, außer für Jungvieh bis maximal 6 Monate vor dem Kalbetermin. Die Upländer Bauernmolkerei lässt ebenfalls keine konventionellen Grobfuttermittel zu.
Der Antrag ist bei der Öko-Kontrollstelle einzureichen. Die Kontrollstelle prüft die Angaben und leitet den Antrag an die zuständige Stelle beim RP Gießen (sogenannte „Kontrollbehörde“) weiter. Es wird eine Gebühr im Rahmen der hessischen Verwaltungskostenordnung in Höhe von 70,50 € erhoben.
Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des RP Gießen unter „Downloads“ – Formulare: Antrag ANG Katastrophenfall Futtermittel HE 2026“ bzw. erhalten es bei Ihrer Kontrollstelle.