Aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit (BTV-8)
Nach dem Nachweis der Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV-8) im Landkreis Fulda erstreckt sich die BTV-8-Handelsrestriktionszone nun auf das gesamte Bundesland Hessen.
Für den Transport von Tieren empfänglicher Arten wie Rinder, Schafe, Ziegen und Kameliden aus der BTV-8-Sperrzone heraus gelten besondere Auflagen (z. B. Nachweise über Impfschutz oder Laboruntersuchungen [negativer PCR-Test]).
Innerhalb der Sperrzone bestehen keine Verbringungsbeschränkungen.
Die Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich.
Impfempfehlung für Wiederkäuer
Das HMLU empfiehlt, Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Serotypen 3, 4 und 8 des Blauzungenvirus zu impfen.
Da eine Impfung immer nur gegen den jeweils enthaltenen Serotyp schützt, ist eine Kombinationsimpfung gegen BTV 4 und 8 möglich und sinnvoll.
Empfehlung:
- Impfungen vor Beginn der warmen Jahreszeit abschließen, da dann die Gnitzen wieder aktiv werden.
- Zuschüsse: Eine Förderung der Impfung gegen BTV 8 ist aus beihilferechtlichen Gründen derzeit nicht möglich.
Weitere Informationen zu der Handelsrestriktionszone und den Bedingungen für die Verbringung von Tieren aus der Sperrzone finden Sie auf der Website des Hessischen Landwirtschaftsministeriums (HMLU): https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit

