ASP in Hessen: jetzt LLH-Biosicherheits-Beratung nutzen
Seit dem Frühjahr 2024 tritt die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Südhessen auf. Weitere Fälle gab es in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Ein Zusammenhang zwischen Hessen und NRW besteht aufgrund unterschiedlicher Virusstämme nicht.
Nachdem am 2. Februar 2026 nahe Bad Berleburg ein Frischling erlegt und am 10. Februar ASP-positiv bestätigt wurde, werden die Sperrzonen angepasst. Teile des Landkreises Waldeck-Frankenberg werden mit hoher Wahrscheinlichkeit in Sperrzone I liegen, ebenso betroffen ist Marburg-Biedenkopf. Die genaue Abgrenzung erfolgt in Abstimmung mit NRW, Bund und EU.
Neuer Fund in NRW hat Auswirkungen auf Hessen
Die Sperrzone II (Restriktionszone) bringt strenge Auflagen: zeitlich begrenzte Jagdverbote, Verbringungsverbot für Schweine und Schlachtung nur in zugelassenen Betrieben.
In Sperrzone I (Pufferzone) soll verstärkt gejagt werden, um die Wildschweinpopulation zu reduzieren. Erlegtes Schwarzwild muss auf ASP untersucht werden.
Die Karte zu den Sperrzonen wird stetig aktualisiert, sodass der Stand zu den Zonen sowie Anzahl der gefundenen Kadaver und positiven Fälle nach Landkreisen sortiert hier abgerufen werden kann: https://schweinepest.hessen.de/aktuelle-informationen
Betriebe in den angrenzenden Landkreisen sollten sich unbedingt informieren, ob sie in einer der Sperrzonen liegen.
Erstellung des Biosicherheitsplans – LLH-Beratungskräfte unterstützen!
Ziel ist es, eine weitere Ausbreitung und den Übertritt auf Hausschweinebestände zu verhindern.
Das beste Mittel ist die Prävention im eigenen Betrieb durch einen gut ausgearbeiteten und gelebten „Plan zum Schutz vor biologischen Gefahren“ (Biosicherheitsplan).
Dies schützt den eigenen Bestand vor einem Eintrag und ist die rechtliche Grundlage für die Verbringung von Schweinen im Gesamtgeschehen der Seuchenbekämpfung (Durchführungsverordnung (EU) 2023/594). Ein Verbringen von Schweinen ist ansonsten nicht möglich.
In Zeiten akuter Seuchengeschehen verfügen die Veterinärämter nicht über ausreichend Kapazitäten, um Pläne in enger Abstimmung mit den Betrieben zu entwickeln. Unnötiger Zeitverzug zur Verbringung der Schweine mit entsprechenden monetären Einbußen sowie übervollen Ställen sind die Folgen.
Unterstützung bietet die Biosicherheitsberatung des LLH. Wir analysieren Ihr betriebsindividuelles Risiko und Erstellen den Plan zum Schutz vor biologischen Gefahren für Ihren Betrieb. Die Abnahme durch das entsprechende Veterinäramt geht damit sehr viel schneller und die Verbringung Ihrer Schweine ist damit möglich.
Weitere Hinweise zum Vorgehen finden Sie im Video:
Ihre Ansprechpartnerinnen für die Biosicherheitsberatung sind:
Sabine Heckmann (für Süd- und Mittelhessen)
Nadja Böck (für Nordhessen)
Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest veröffentlichen die Landkreise und unter https://schweinepest.hessen.de/.
Link zum Biosicherheitsmaßnahmenplan: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tiergesundheit/pdf/plan-schutz-biologische-gefahren.pdf
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