Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – die Frist drängt zur Meldung für Mastschweinehaltung

Nadja Böck und Sabine Heckmann, Beratungsteam Tierhaltung

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz soll Konsumenten helfen, besser nachzuvollziehen, wie Tiere, deren Fleisch im Handel angeboten wird, gehalten wurden. Ziel ist die Schaffung von mehr Transparenz, um so die Nachfrage nach tierfreundlicheren Haltungsformen zu fördern.

Ab dem 1. August 2025 wird für Schweinefleisch eine verpflichtende Kennzeichnung eingeführt. Schweinehalter und -halterinnen sind gesetzlich aufgefordert, ihre Mastschweinehaltung zu melden.

Für Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen die zentrale Meldestelle. Die Meldung erfolgt online unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/beteiligung/themen/1005118. Danach erhält der Betrieb eine Kennnummer, welche er am Schlachthof und ggf. beim entsprechenden Vermarktenden vorlegen muss. Bei unterschiedlichen Haltungsformen in einem Betrieb werden mehrere Kennnummern vergeben. Bei mehreren Stallgebäuden müssen mehrere Haltungseinrichtungen im Portal eingegeben und anhand eines Lageplans der jeweilige Stall kenntlich gemacht werden.

Was gilt es zu beachten?

Für die Meldung der Haltungsformen 2 („Stall+Platz“), 3 („Frischluftstall“) und 4 („Auslauf/Weide“) ist ein entsprechender Nachweis über die Haltung der Tiere im Portal mit hochzuladen. Lediglich die Haltungsform 1 „Stall“ kann ohne weitere Bescheinigung gemeldet werden. Für die Haltungsform 2 „Stall+Platz“ reicht der Nachweis zur Teilnahme bei der Initiative Tierwohl aus, sofern der Betrieb hier teilnimmt. Der Nachweis einer alternativen Vermarktung über die Kriterien verschiedener Markenfleischprogramme reicht erfahrungsgemäß nicht aus. Die Einhaltung der gesetzlichen Kriterien in der jeweiligen Haltungsform muss daher von unabhängiger Stelle bescheinigt werden.

Ansprechpartner im LLH

Sabine Heckmann für Süd- und Mittelhessen sowie Nadja Böck für Nordhessen begutachten Ihre Haltungsform direkt vor Ort und stellen die entsprechende Bescheinigung aus.
Gerne beraten wir Sie auch bei offenen Fragen oder wenn eine Umstellung auf eine höhere Haltungsform geplant ist.

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
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