Gehölzschnitt im Frühling und Sommer: Was im Garten erlaubt ist

Sobald die Tage länger werden, starten viele Hobbygärtnerinnen und -gärtner in die neue Saison. Doch gerade beim Hecken- und Baumschnitt sorgt die Rechtslage regelmäßig für Verunsicherung. Die Hessische Gartenakademie (HGA) am Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) klärt auf, was erlaubt ist und wie sich Gartenpflege rechtssicher mit dem Natur- und Artenschutz vereinbaren lässt.

Dieses Foto zeigt den Obstbaum mit Baumhöhle vom vorherigen Foto, diesmal in ganzheitlicher Ansicht.
Alte Bäume sind für Vögel, Insekten und auch Kleintiere besonders wertvoll.

„Häufig heißt es, Hecken dürften zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht geschnitten werden. Diese Aussage greift jedoch zu kurz. Zwar verbietet das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) in diesem Zeitraum radikale Rückschnitte oder die Beseitigung von Hecken, Gebüschen und Bäumen. Schonende Form- und Pflegeschnitte im Rahmen des Jahreszuwachses sind im Garten jedoch ganzjährig zulässig, wenn man ein paar Dinge beachtet“, erläutert Klaus Diehl von der HGA.

Entscheidend ist nämlich – und das gilt ganzjährig – der Schutz wildlebender Tiere. Bäume, Hecken und Gehölze sind potenzielle Lebensstätten, auch wenn sie gerade nicht besetzt sind. „Vor jeglichem Schnitt muss daher geprüft werden, ob Nester, Höhlen, Astlöcher oder auch Winterquartiere durch die Maßnahme beeinträchtigt oder zerstört würden. Sollte dies der Fall sein, darf der Schnitt nicht erfolgen oder nur nach vorheriger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB)“, erläutert Diehl weiter.

Das Foto zeigt einen Obstbaumstamm mit Baumhöhle.
Ein Astloch bedeutet: Vorsicht Artenschutz!

Bei geplanten stärkeren Rückschnitten oder gar Gehölzbeseitigungen empfiehlt die HGA von vornherein, die zuständige UNB einzubeziehen – unabhängig vom Zeitpunkt der Maßnahme.
Die UNB sind bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten angesiedelt.

Verstöße gegen die naturschutzrechtlichen Vorgaben können je nach Schwere des Falls mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. „Die oft zitierten Höchststrafen betreffen zwar Extremfälle“, so Diehl, „aber schon fahrlässiges Handeln kann teuer werden. Mit entsprechender Vorsicht und Sensibilisierung für die Rechtslage lässt sich das leicht vermeiden.“

Übrigens: Neben dem ganzjährig geltenden Artenschutz können zusätzlich auch kommunale Baumschutzsatzungen oder weitere Regelungen relevant sein.

Beratung und Angebote der HGA

Eine ausführliche Darstellung der rechtlichen Grundlagen und praktische Beispiele finden Interessierte im Fachartikel auf der Website des LLH (Rubrik Freizeit-Garten / Recht)

Die Hessische Gartenakademie bietet Freizeitgärtnerinnen und
-gärtnern praxisnahe Seminare rund um Gartenpflege, Gehölzschnitt und naturnahes Gärtnern. Ziel ist es, fachlich richtiges Arbeiten mit rechtlicher Sicherheit und Rücksicht auf die Tierwelt zu verbinden. Zu den Angeboten der HGA.

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