So gelingt die Anlage einer Blühfläche

Eine Blühfläche ist mehr als nur ein Farbtupfer in der Landschaft, sie ist ein wertvoller Lebensraum für viele Insekten, Vögel und andere wildlebende Tiere der Agrarlandschaft. So profitieren beispielsweise Rebhühner besonders von einer gut strukturierten Blühfläche, denn sie bietet ihnen Nahrung und Rückzugsmöglichkeiten.
Für eine gute Entwicklung der Blühfläche ist die sorgfältige Anlage von entscheidender Bedeutung. Standortwahl, Saatbettbereitung und Saat sollten mit der für landwirtschaftliche Kulturen erforderlichen Sorgfalt erfolgen. Folgende Aspekte sind Grundsteine einer guten fachlichen Praxis:
Die Wahl der richtigen Fläche
Nicht alle Ackerflächen eignen sich gleich gut für die Anlage einer Blühfläche. Besonders wichtig ist es, den Ausgangsdruck an Unkräutern und Ungräsern, insbesondere von Wurzelunkräutern wie Distel oder Quecke, realistisch einzuschätzen. Stark verunkrautete Flächen erschweren die Etablierung erheblich. In solchen Fällen sollte die Fläche zunächst 1–2 Jahre intensiv ackerbaulich bewirtschaftet werden, um problematische Arten zu reduzieren.

Auf sehr stark verunkrauteten Flächen ist die Anlage einer Blühfläche nicht zu empfehlen. Dies gilt insbesondere, wenn Auflagen von Fördermaßnahmen aus naturschutzfachlichen Gründen (z.B. Insekten- und Brutvogelschutzschutz) eine bedarfsgerechte Regulierung aufkommender Unkräuter nicht zulassen. Hier gilt es jedoch zu differenzieren: Gänsefuß ist nur im ersten Jahr ein Problem. Ampfer-, Distel u. ggf. Quecke können über die Jahre stark zunehmen, sofern keine (meist manuelle) Bekämpfung von Einzelpflanzen/Nestern erfolgt.
Auch Bodenverdichtungen, Staunässe oder starke Beschattung sollten vermieden werden. Ideal ist eine Fläche, auf der eine abtragende, frühe Vorfrucht (z.B. Gerste oder früher Weizen) stand. So bleibt genug Zeit für die Saatbettbereitung und weniger Reststickstoff im Boden, der konkurrenzstarke Pflanzen auf der Blühfläche begünstigen würde.
Neben den pflanzenbaulichen Voraussetzungen sollte die Fläche auch im naturschutzfachlichen Kontext (z.B. Artenvorkommen) zu den örtlichen Gegebenheiten passen, um so einen optimalen Nutzen zu erzielen.
Fein und gut abgesetztes Saatbett
Eine Orientierung schafft die Rapsaussaat: Auch das Saatbett für Blühflanzen sollte feinkrümelig und gut abgesetzt sein. Um früh auflaufende Unkräuter entfernen zu können, empfiehlt sich die Anlage eines falschen Saatbettes mit entsprechenden Regulierungsmaßnahmen, wie beispielsweise ein (mehrfacher) Striegeleinsatz vor der Aussaat. Sind auf Flächen Probleme mit Ungräsern bekannt (z.B. Ackerfuchsschwanz) empfiehlt sich eine Frühjahrsaussat.
Flache und gleichmäßige Aussaat
Viele Arten in Blühmischungen sind Lichtkeimer, das bedeutet: Sie dürfen nur oberflächlich ausgebracht oder ganz leicht eingearbeitet werden. Wer mit der Sämaschine arbeitet, sollte diese entsprechend einstellen. Alternativ kann die Aussaat auch mit einem Dünger- bzw. Schneckenkornstreuer erfolgen. Bei kleinen Flächen ist auch eine Aussaat per Hand möglich.
Für eine gleichmäßige Verteilung empfiehlt sich eine Beimischung von Schrot oder Sand. Das unterstützt auch den gleichmäßigen Durchlauf in der Drillmaschine. Anschließend muss angewalzt werden. Denn nur so ist der nötige Bodenschluss und damit die Wasserversorgung der Saat gesichert.
Wichtig: Die Herbstaussaat sollte spätestens Ende September erfolgen, damit die Pflanzen noch stabile Überwinterungsstadien ausbilden können. In Jahren mit Frühjahrstrockenheit ist Herbstaussaat oft die bessere Wahl.
Dranbleiben

Auch nach der Aussaat ist Aufmerksamkeit gefragt. Die Etablierung wird stark von den Witterungsverhältnissen im Ansaatjahr bestimmt. Regelmäßige Kontrollen helfen, frühzeitig zu erkennen, ob die Entwicklung gut verläuft oder regulierende Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Rebhuhn und Co. stören sich nicht an einer leichten Verunkrautung der Fläche. Falls nötig, kann jedoch ein Schröpfschnitt helfen, etwa um auflaufende dominante Arten zu regulieren. Derartige Eingriffe müssen im Falle von geförderten Maßnahmen wie z.B. HALM 2 mit der Bewilligungsstelle abgestimmt werden.