Fördermöglichkeiten für Agroforstsysteme in Hessen
In Agroforstsystemen werden landwirtschaftliche Aktivitäten mit dem Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern auf der gleichen Fläche kombiniert. Eine Förderung dieser Systeme ergibt sich zum einem aus deren großem ökologischen Potenzial v. a. im Klimaschutz und der Klimaanpassung, dem Bodenschutz und der Biodiversität sowie dem vergleichsweise höheren Investitions- und Pflegesaufwand für Landwirtinnen und Landwirte. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die aktuellen Möglichkeiten der Förderung von Agroforstsystemen in Hessen.
Staatliche Förderung für den Beibehalt von Agroforstflächen
In Deutschland, somit auch in Hessen, kann der Erhalt von bereits angelegten Agroforstsystemen über Zahlungen der Öko-Regelung 3 gefördert werden.
Fördervoraussetzungen für Agroforstflächen
Nach der GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV) sind Agroforstsysteme auf Ackerland, Dauergrünland oder in Dauerkulturen unter den folgenden Voraussetzungen förderfähig:
- die Gehölzstreifen der Agroforstsysteme verfolgen das vorranginge Ziel der Nahrungs- oder Rohstoffproduktion
- die verwendeten Gehölze stehen nicht auf der Negativliste in Anlage 1, GAPDZV (siehe unten)
- die Pflanzung erfolgt entweder in mindestens zwei Streifen, die höchstens 40 Prozent der jeweiligen landwirtschaftlichen Fläche einnehmen
oder
verstreut über die Fläche in einer Zahl von mindestens 50 und höchstens 200 Gehölzpflanzen je Hektar
Flächen mit Agroforstsystemen, die im Rahmen des Gemeinsamen Antrags gemeldet werden und nach dem 31.12.2022 angelegt wurden, behalten ihren Status als Ackerland, Dauergrünland oder Dauerkultur. Die Förderung über die Einkommensgrundstützung beläuft sich dann wie für übrige landwirtschaftliche Flächen.
Agroforstsysteme nach §4 Absatz 2 GAPDZV sind vom Beseitigungsverbot für geschützte Landschaftselemente (GLÖZ 8) nicht betroffen und Gehölze dürfen wieder entfernt werden (§19 Absatz 2 GAPKondV). Gehölze, die am 31.12.2022 die Voraussetzungen für ein geschütztes Landschaftselement erfüllt haben, können jedoch nicht Teil eines Agroforstsystems werden. Für diese Landschaftselemente gilt das Beseitigungsverbot.
Negativliste Gehölzarten (Anlage 1 zu §4 Absatz 2 GAPDVZ)
Die Liste umfasst Baumarten, die sich in natürlichen Lebensräumen invasiv ausbreiten und zu einer Verdrängung von in Deutschland heimischen Pflanzenarten führen können.
- Eschen-Ahorn (Acer negundo)
- Schmetterlingsstrauch (Buddleja davidii)
- Rot-Esche (Fraxinus pennsylvanica)
- Späte Traubenkirsche (Prunus serotina)
- Essigbaum (Rhus typhina)
- Robinie (Robinia pseudoacacia)
- Kartoffel-Rose (Rosa rugosa)
- Gewöhnliche Schneebeere (Symphoricarpos albus)
- Roteiche (Quercus rubra)
- Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa) und ihre Hybriden, sofern sie nicht steril sind
Zahlungen aus Öko-Regelung 3
Agroforstsysteme können über die Öko-Regelung 3 (ÖR 3) „Beibehaltung agroforstliche Bewirtschaftungsweise“ gefördert werden. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- das Agroforstsystem befindet sich auf Acker- oder Dauergrünland
- das System wurde in Gehölzstreifen angelegt
- die Flächen befinden sich nicht im für die ÖR 3 festgelegten Ausschlussgebiet, einzusehen unter
https://umweltdaten.hessen.de/agrar - die Holzernte erfolgt in den Monaten Januar, Februar oder Dezember
Die Gehölzstreifen müssen für eine Förderung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 2 Gehölzstreifen auf dem Schlag, die weitgehend durchgängig mit Gehölzen bepflanzt sind
- der Flächenanteil der Gehölzstreifen liegt zwischen 2 und 40%
- die einzelnen Gehölzstreifen sind auf der überwiegenden Länge nicht breiter als 25 m
- der größte Abstand zwischen zwei Gehölzstreifen und zwischen einem Gehölzstreifen und dem Flächenrand beträgt auf der überwiegenden Länge nicht mehr als 100 m
- der kleinste Abstand zwischen zwei Gehölzstreifen sowie zwischen einem Gehölzstreifen und einem Waldrand oder Landschaftselement beträgt auf der überwiegenden Länge nicht weniger als 20 m
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Fläche des Gehölzstreifens mit 600 €/ha gefördert werden. Dieser Betrag wurde in 2026 von 200€/ha angehoben.
Kombination von ÖR 3 mit weiteren Öko-Regelungen und HALM 2
Die Aufschlüsselung der Codes und weitere Informationen zu HALM2 finden Sie hier.
Kombination möglich, Förderbeträge werden addiert
- ÖR 6, ÖR 7
- B.1 Öko-Gemüse, Ackerland und Grünland
- C.1 Vielfältige Kulturen
- D.1 A-E
- H.1 A & B, H.3 A
Kombination möglich, es wird kein Förderbetrag der 2. Säule (HALM 2) gewährt
- B.1 Öko-Dauerkulturen
- C.3.2, C.3.3, C.3.5, C.3.6
- E.2.1, E.2.2
Kombination unter bestimmten Voraussetzungen möglich
- ÖR 1d, ÖR 2, ÖR 4, ÖR 5
- H.2
Kombination ausgeschlossen
- ÖR 1a, b, c
- E.1, E.3
Finanzierungoptionen für die Anlage von Agroforstsystemen
Für die Anlage von Agroforstsystemen gibt es verschiedene Finanzierungsoptionen, die zum Teil aus öffentlichen, aber auch privaten Mitteln stammen. Dazu gehören u.a.:
LEADER
Das LEADER Programm der Europäischen Union unterstützt die Entwicklung ländlicher Räume durch die Förderung von lokalen Projekten. Dies geschieht auf Grundlage einer Entwicklungsstrategie, die für jede LEADER-Region Handlungsfelder und Ziele, z. B. in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, regionale Wertschöpfungsketten, Dorferneuerung und Tourismus definiert. Auch Agroforstprojekte können sich bei den Lokalen Aktionsgruppen oder dem Regionalmanagement der LEADER-Region um eine Förderung bewerben.
- Informationen und Links zu den zuständigen LEADER-Regionen gibt es hier
Stiftungen
Daniel Schlegel Stiftung & TRIEBWERK
Die Daniel Schlegel Stiftung fördert in Kooperation mit dem Beratungsunternehmen TRIEBWERK Agroforstprojekte auf biologischen und regenerativen Betrieben.
- Voraussetzungen u. a.: bio-zertifiziert, in Umstellung oder regenerativ wirtschaftend; mit gemeinnütziger Organisation verbunden
- Förderhöhe: 50 – 80 % für Planung, Pflanzgut, Pflanzung und 3-Jahre Pflege
- Weitere Informationen gibt es hier
Myclimate & SilvoCultura
Das „Regionale Klimaschutzprogramm Agroforst“ ist ein Förderprogramm für Agroforstbäume, das von der Stiftung myclimate (Projektträgerin) und SilvoCultura (Beratung, Abwicklung) angeboten wird. Es wird durch freiwillige Klimaschutzzahlungen von Unternehmen finanziert.
- Voraussetzungen u. a.: Neupflanzungen von mindestens 70 Bäumen zwischen 2023-2027; mindestens 10 Jahre Pflege der Bäume durch Betrieb
- Förderhöhe: 50 € pro Baum (ausgezahlt in zwei Tranchen); zwei kostenlose Beratungen
- Informationen zu Förderbedingungen und Antragstellung gibt es hier
Alfred Töpfer Stiftung
Die Alfred Töpfer Stiftung bietet im Förderfonds „Small Change“ Förderung für Vorhaben an, die auf eine zukunftsgerechte Landnutzung & sozial-ökologische Transformation hinarbeiten.
- Voraussetzungen u. a.: Gemeinnützigkeit oder Kooperation mit gemeinnütziger Organisation; nachweisbarer Eigenbeitrag zum Vorhaben (materiell oder ideell)
- Förderhöhe: max. 5.000 €, kleinere Vorhaben sind aussichtsreicher
- Informationen zu Förderbedingungen und Antragstellung gibt es hier
VRD Stiftung für Erneuerbare Energien
Im Projekt „Bäume auf den Acker“ wird die Planung und Anlage von Agroforstsystemen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt unterstützt. Eine Förderung ist möglich, solange der Fokus des Agroforstsystems auf der Förderung der Biodiversität liegt.
- Informationen zu Förderbedingungen und Kontakten gibt es hier
Postcode Lotterie
Projektförderung von gemeinnützigen Organisationen im Bereich Natur- und Umweltschutz kann für Agroforstprojekte interessant sein.
- Weitere Informationen und die Bewerbung finden Sie hier
Klimaschutzprojekte
VIVO Carbon
Die gemeinnützigeVIVO Carbon gGmbH realisiert und betreut Agroforstprojekte in Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben. Dabei handelt es sich vor allem um schnellwachsende Pappel- und Weidensysteme, die etwa alle 7-8 Jahre geerntet werden.
- Voraussetzungen u. a.: Überlassen der Ernterechte; Vertragslaufzeit von rund 20 Jahren
- Förderhöhe: Kostenübernahme fürPflanzung, Pflege und Ernte; Beteiligung an Ernteerlösen
- Weitere Informationen gibt es hier
CarboCert
CarboCert bietet neben CO2-Zertifikaten für Humusaufbau auch finanzielle und fachliche Unterstützung zur Planung und Anlage von Agroforstsystemen. Weitere Informationen gibt es hier
Ecosia
Die Suchmaschine Ecosia bietet Baumpflanz-Partnerschaften mit verschiedenen Finanzierungsmodellen an. Die Bewerbungen werden u. a. anhand der Anzahl an zu pflanzenden Bäumen, der Vielfalt an Baumarten und den Auswirkungen auf die Umwelt, Tierwelt und lokale Gemeinschaft bewertet. In der Regel wird von Partnern eine mindestens dreijährige Erfahrung mit Baumpflanzungen sowie die Möglichkeit zum Erbringen der notwendigen Dokumentation vorausgesetzt.
Weitere Informationen zur Förderung gibt es hier und Bewerbungen können hier eingereicht werden
Kredite
Landwirtschaftliche Rentenbank
Innerhalb des Programms „Zukunftsfelder im Fokus“ vergibt die Landwirtschaftliche Rentenbank Förderkredite u. a. für die Etablierung und Pflege von Agroforstsystemen. Weitere Informationen gibt es hier
Weiterführende Informationen
Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAPDZV)
Merkblatt der WI Bank zum Gemeinsamen Antrag 2026
DeFAF Infoblatt zu Finanzierungsmöglichkeiten für Agroforstsysteme
Hinweis
Die vorliegenden Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und erfolgen ohne Gewähr. Sie unterliegen keinem Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität und ein Haftungsanspruch aufgrund fehlender oder fehlerhafter Angaben ist ausgeschlossen.