Förderung bodenschonender Landtechnik: Interessenbekundung ab 1. Juni möglich
Landwirtschaftliche Betriebe und insbesondere Gemüsebaubetriebe können ab dem 1. Juni im Rahmen der Förderrichtlinie „Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften“ (ANK NABO) ihr Interesse an einer Förderung anmelden. Zuständig für die Umsetzung ist die Landwirtschaftliche Rentenbank.
Gefördert werden moderne Maschinen und Geräte, die zu einer bodenschonenden Bewirtschaftung, zum Klimaschutz und zur Förderung der Biodiversität beitragen. Die Zuschüsse liegen – je nach Fördergegenstand – bei 30 bis 40 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten.
Besonders wichtig: Das Interessenbekundungsverfahren ist nach aktuellem Stand nur für einen Zeitraum von 21 Tagen geöffnet. Betriebe sollten sich daher frühzeitig mit den Fördermöglichkeiten beschäftigen.
Beispiele




Welche Technik wird gefördert?
Für viele landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe dürften insbesondere die Förderbereiche der Kategorie B interessant sein:
- Arbeitsgeräte für bodenschonenden Ackerbau (B.1)
- Arbeitsgeräte zur bodenschonenden Bodenbearbeitung bei Sonder- und Raumkulturen (B.2)
- Feldroboter zur mechanischen Unkrautbekämpfung (B.3)
- Technik für organische Düngung, insbesondere in hängigem Gelände (B.4)
- Geräte zur insektenschonenden Grünlandernte (B.5)
Welche Maschinen konkret förderfähig sind, ergibt sich aus der jeweils aktuellen Positivliste der Rentenbank. Entscheidend ist, dass die technischen Kriterien der Positivliste vollständig erfüllt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind unter anderem:
- landwirtschaftliche Betriebe,
- Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Primärproduzenten,
- landwirtschaftliche Lohnunternehmen,
- gewerbliche Maschinenringe sowie
- anerkannte Naturschutzvereinigungen.
Voraussetzung ist, dass es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt.
So läuft das Verfahren ab
Das Förderverfahren ist zweistufig aufgebaut:
- Registrierung im Portal der Rentenbank
- Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren
- Einladung zur Antragstellung durch die Rentenbank
- Einreichung des vollständigen Förderantrags innerhalb der vorgegebenen Frist
Wichtig: Nur Betriebe, die zuvor eine Interessenbekundung abgegeben haben und anschließend eine Einladung erhalten, können einen Antrag stellen.
Für die Interessenbekundung sind zunächst noch keine Angebote erforderlich. Es genügt eine realistische Schätzung der geplanten Investitionskosten.
Vor Bewilligung nicht investieren
Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, nachdem ein positiver Zuwendungsbescheid vorliegt. Bereits gestartete Investitionen sind nicht förderfähig.
Nicht gefördert werden unter anderem:
- gebrauchte Maschinen,
- Leasing- oder Mietmodelle,
- Eigenleistungen sowie
- die Umsatzsteuer.
Beratungsmöglichkeiten in Hessen
Das Hessische Regionalbüro für Natürlichen Klimaschutz beim HMLU informiert und berät zur Förderrichtlinie sowie zu Fragen rund um die Antragstellung und Einordnung geeigneter Fördermöglichkeiten.
Weiterführende Informationen, Merkblätter und Dokumente stellt die Landwirtschaftliche Rentenbank online zur Verfügung.
Dieser Text wurde unter Nutzung KI-gestützter Formulierungshilfen erstellt und fachlich durch die zuständige Stelle geprüft und freigegeben.















