Streuobst ist Agroforst – oder etwa nicht?
Streuobstwiesen sind traditionelle Agroforstsysteme, in denen die landwirtschaftliche Flächennutzung mit dem Anbau und der Pflege von Obst- und Nussbäumen kombiniert wird. Trotz dieser allgemeinen Zuordnung gibt es Unterschiede im Förder- und Naturschutzrecht sowie in den Aspekten der Bewirtschaftung, welche im Folgenden beleuchtet werden.
In Agroforstsystemen werden Gehölze (Bäume, Sträucher) auf derselben Fläche mit Ackerkulturen und/oder Tierhaltung kombiniert. Agroforstsysteme können auf Grünland oder Ackerflächen angelegt werden, wobei die Bäume in Streifen oder über die Fläche verteilt angeordnet sein können. Aus dieser Kombination ergeben sich vielfältige ökologische und ökonomische Vorteile, z. B. eine Verbesserung des Mikroklimas, eine höhere Biodiversität und die Möglichkeit zur betrieblichen Diversifikation.
Während die Agroforstwirtschaft in den letzten Jahren vor allem aufgrund des Klimawandels zunehmend an Interesse gewinnt, hat das Anbausystem in Europa und auch Deutschland eine lange Tradition. Im Mittelalter waren zum Beispiel bereits Windschutzhecken, Waldweide, Waldfeldbau und in späteren Jahrhunderten auch Streuobstwiesen und Streuobstäcker als Kombinationen von landwirtschaftlicher Aktivität mit Bäumen weit verbreitet.
Streuobst – ein Kulturgut im Wandel der Zeit
Obst von Wildformen des Apfel-, Birn- und Kirschbaumes wurde in Europa bereits seit Urzeiten konsumiert. Kulturformen dieser Arten sowie strukturierte Anbausysteme kamen durch die Römer vor etwa 2000 Jahren auch nach Deutschland. Nach dem Niedergang des Römischen Reiches wurde der Obstbau durch das persönliche Interesse Karls des Großen weiter gefördert. In den nachfolgenden Jahrhunderten wurde das Wissen rund um den Obstbau und die Sortenvielfalt vor allem durch Mönche erhalten und weiterentwickelt. Durch sie gelangten die Bäume auch in die Dörfer, wo sie typischerweise in Baumgärten bis an den Ortsrand gepflanzt wurden.
Im 18. und 19. Jahrhundert wurde der Obstanbau in Hessen durch staatlich angeordnete Pflanzungen entlang von Straßen und Feldwegen sowie in der Landschaft (z. B. auf Äckern in Kombination mit Getreide- oder Hackfrüchteanbau) ausgeweitet. Die heute bekannten Streuobstwiesen mit der typischen Unternutzung als Wiese oder Weide entstanden zu Beginn des 20. Jahrhunderts, begünstigt durch die Ausweitung der Milchviehhaltung. Gleichzeitig wandelte sich der Obstbau infolge der Einführung des Buschobstbaus und der fortschreitenden Mechanisierung grundlegend.
Im Zuge der Flurbereinigung wurden Einzelbäume und Baumreihen beseitigt, da sie den Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen erschwerten. In den 1950er- und 1960er-Jahren erfuhr der extensive Obstbau auf hessischen Streuobstwiesen einen rapiden Rückgang. Ausschlaggebend hierfür waren die zunehmende Spezialisierung und Intensivierung des Obstbaus, die Verlagerung der Produktion in schwachwüchsige Niederstammplantagen, staatliche Rodungsprämien für Hochstämme, steigende Obstimporte sowie die fortschreitende Bebauung der Ortsränder.
Ab dem Ende der 1980er-Jahre stieg das Interesse am Erhalt der Streuobstbestände aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse über ihren Wert für den Naturschutz sowie die Landschaftsästhetik. 1994 wurde mit der Novelle des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG) der Schutz von Streuobstbeständen festgeschrieben und es wurde eine Förderung für deren Pflanzung und Pflege eingeführt. In den folgenden Jahren entstanden zahlreiche Initiativen und Vereine, die sich mit der Pflanzung, Pflege, Verwertung und Vermarktung von Streuobst befassen.
Streuobst – ökologische und ökonomische Bedeutung
Streuobstbestände zählen zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. In Deutschland kommen in ihnen über 5.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten vor; viele dieser Arten gelten als gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Streuobstflächen bilden ein halboffenes Landschaftselement aus großwüchsigen Obstbäumen und meist extensiv genutzten Wiesen. Sie dienen als wichtige Rückzugsräume für Arten der offenen Kulturlandschaft und können sowohl von Offenland- als auch von Waldarten besiedelt werden. Besonders für Vögel, Fledermäuse, Insekten, Spinnen sowie Moose und Flechten sind diese Bestände von hoher Bedeutung. Altbäume mit großen Höhlen und Totholz bieten seltenen Arten wie Steinkauz, Wendehals, Gartenrotschwanz und verschiedenen Fledermausarten Nist- und Überwinterungsmöglichkeiten.
Der Großteil der Streuobstwiesen wird von Naturschutz- und Gartenbauvereinen, Landschaftspflegeverbänden sowie Privatpersonen genutzt und gepflegt. Landwirtschaftliche Betriebe bewirtschaften dagegen nur einen kleinen Teil der vorhandenen Streuobstflächen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass sich eine rentable Bewirtschaftung nur selten gewährleisten lässt. Die jährlich schwankenden Erträge und die fehlende Ertragssicherheit stehen hohen Produktions- und Arbeitskosten gegenüber. Diese entstehen unter anderem durch den aufwendigen Pflegebedarf, den geringen Anteil vermarktungsfähigen Tafelobsts, den späten Ertragseintritt und hohe Opportunitätskosten. Gleichzeitig erzielen die Betriebe für Mostobst meist nur niedrige Preise.
Worin unterscheiden sich moderne Agroforstsysteme und Streuobstwiesen?
Die Unterschiede zwischen Streuobstwiesen und modernen Agroforstsystemen liegen vor allem in der Zielsetzung, dem Aufbau und der Bewirtschaftung, dem Schutzstatus nach Naturschutzrecht und der Förderung. Die folgende Tabelle fasst einige dieser Unterschiede zusammen:
| Traditionelle Streuobstwiese | Modernes Agroforstsystem mit Obstbäumen, Öko-Regelung 3 konform | |
|---|---|---|
| Anordnung der Bäume | relativ zusammenhängender, flächiger Bestand; verstreut oder in Reihen | in Reihen |
| Anteil Gehölze an Gesamtfläche | von Hochstämmen bewachsene Flächenanteil > 50 % | max. 40 % der landwirtschaftlichen Fläche |
| Förderung | Förderung der Pflanzung, Pflege, Ernte, Verarbeitung | Förderung des Beibehalts von Agroforstflächen |
| Unternutzung | i. d. R. Grünland mit Mahd oder Beweidung | Grünland mit Mahd oder Beweidung, Ackerland |
| Schutzstatus | gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 25 HeNatG | Kein allgemeiner Schutzstatus |
| Hauptziele | Naturschutz und Biodiversität | Produktorientierung und effiziente Ressourcennutzung |
| Bewirtschaftung | Eher extensiv mit viel Handarbeit oder einfachen Maschinen | Intensiv mit modernen Maschinen |
Unterschiede im Aufbau und der Bewirtschaftung
Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Zielsetzung: Während Streuobstwiesen vorrangig auf den Naturschutz und den Erhalt alter Sorten ausgerichtet sind, liegt der Fokus bei Agroforstsystemen auf einer ökonomisch effizienten Nutzung von Flächen. Diese soll zur Diversifikation des Betriebs beitragen und gleichzeitig Risiken, v. a. im Zusammenhang mit dem Klimawandel reduzieren.
Agroforstsysteme werden mit Maschinen bewirtschaftet, während die Arbeit auf Streuobstwiesen oft händisch oder mit einfachen Maschinen erfolgt. Daraus ergeben sich wiederum Unterschiede im Aufbau: Bäume auf Streuobstwiesen stehen oft über die Fläche verstreut und in geringeren Abständen als in modernen Agroforstsystemen. Hier sind die Gehölze häufig streifenförmig angelegt, wobei sich die Breite der Acker- oder Grünlandflächen zwischen den Baumstreifen aus den Arbeitsbreiten der auf dem Betrieb genutzten Maschinen ergibt. Darüber hinaus gibt es für Streuobstflächen Vorgaben zur Baumartenwahl. In einem Agroforstsystem können neben diversen Obstarten jedoch auch andere Bäume eingestreut werden.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen Agroforstsystemen und Streuobstbeständen liegt in der Baumerziehung: Während Obstbäume in Agroforstsystemen üblicherweise deutlich höher aufgeastet werden und die Kronenbildung erst in größerer Höhe (über 2 m) einsetzt, beginnt die Krone bei klassischen Streuobstbäumen in der Regel bereits in einer Höhe von 1,6 bis 1,8 m. In manchen Obst-Agroforstsystemen werden die Baumkronen in der Form eines Andreaskreuzes erzogen, sodass die Seitenäste weniger in die landwirtschaftliche Fläche und mehr in den Gehölzstreifen hineinragen. Darüber hinaus können die Wurzeln von Obstbäumen in Agroforstsystemen entlang der Baumreihe gekappt werden, um die Konkurrenz auf benachbarte Ackerkulturen zu reduzieren.
Hinsichtlich der Flächennutzung unter den Baumkronen zeigt sich ein weiterer charakteristischer Unterschied: Im Streuobst ist die Unternutzung überwiegend auf Grünlandbewirtschaftung in Form von Mahd oder Beweidung beschränkt. Im Gegensatz dazu erfolgt in Agroforstsystemen zumeist eine ackerbauliche Unternutzung der Fläche zwischen den Bäumen, auch wenn eine Grünlandnutzung grundsätzlich möglich ist. Auf dem Acker stehen die Bäume auf dauerhaft eingesäten Gehölzstreifen in einer Breite, welche die Pflege und Ernte der Bäume erleichtert. Dabei sind auch Doppelreihen möglich.


Unterschiede im Naturschutzrecht
In Hessen sind Streuobstwiesen als gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 25 HeNatG geschützt. Zerstörungen oder erhebliche Beeinträchtigungen sind grundsätzlich verboten und können nur ausnahmsweise mit Ausgleich zugelassen werden. Erlaubt sind extensive Nutzungsformen wie Mahd zur Heu- oder Streugewinnung sowie Beweidung; die Bewirtschaftung der Bäume beschränkt sich auf Pflege und Ernte zur Most- oder Regionalvermarktung. Umwandlungen in Ackerland oder intensive Nutzungsformen sind unzulässig.
Agroforstsysteme sind im Förderrecht als landwirtschaftliche Aktivität verankert und unterliegen somit dem Landwirtschaftsprivileg (§ 14 BNatSchG Abs. 2). Da es in der Praxis jedoch zu unterschiedlichen Auslegungen kommen kann oder sich z. B. bei der Ansiedelung besonders geschützter Arten nach § 44 BNatSchG besondere Situationen ergeben können, ist es immer empfehlenswert, die untere Naturschutzbehörde sowohl vor der Neuanlage als auch bei einer etwaigen Entnahme von Gehölzen aus dem System zu kontaktieren und das geplante Vorgehen abzustimmen. Grundsätzlich ist eine Holznutzung jedoch möglich.
Förderung von Streuobst in Hessen
Die neue Streuobstrichtlinie
Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Hessen eine neue Streuobstrichtlinie. Sie soll den Erhalt und die Nutzung extensiv bewirtschafteter Streuobstwiesen stärken und bündelt dafür mehrere Förderbereiche. Unterstützt werden unter anderem die Neu- und Nachpflanzung hochstämmiger Obst- und Wildobstbäume, Direktsaat oder Pflanzungen mit späterer Veredelung sowie fachgerechte Schnittmaßnahmen, deren Förderung sich nach dem Entwicklungsstadium des Baumes richtet. Auch die Ernte von Streuobst und die Einrichtung von Annahmestellen bei hessischen Keltereien können gefördert werden.
Die Richtlinie richtet sich damit nicht nur an die Neuanlage von Streuobstbeständen, sondern auch an deren langfristige Pflege und Nutzung. Gefördert werden standortgerechte und klimaresiliente Sorten. Für neu gepflanzte Bäume gelten außerdem Erhaltungspflichten; bei Ausfällen müssen die Bäume in der Regel ersetzt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die geförderten Pflanzungen dauerhaft erhalten bleiben und sich zu stabilen Streuobstbeständen entwickeln.
Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Vereine und Verbände sowie landwirtschaftliche Betriebe. Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme online beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden. Das Streuobstzentrum Hessen steht als zentrale Anlaufstelle für Informationen und Fragen zur Förderung zur Verfügung. Die Richtlinie gilt zunächst bis Ende 2031.
Was passiert mit HALM 2?
Mit der neuen Streuobstrichtlinie gibt es für die Förderung von Streuobst in Hessen nun ein eigenes Förderinstrument außerhalb des HALM 2. Da sich die Förderinhalte mit der bisherigen Streuobstförderung im HALM 2 E.2 überschneiden, werden zur Vermeidung einer Doppelförderung aktuell keine neuen E.2-Verpflichtungen abgeschlossen. Eine entsprechende Neuantragstellung ist im Agrarportal derzeit nicht möglich.
Bereits bestehende HALM-2-E.2-Verpflichtungen bleiben bestehen und können wie bisher weitergeführt werden. Wer für dieselben Maßnahmen zusätzlich eine Förderung über die neue Streuobstrichtlinie beantragt, muss jedoch mit einer Prüfung auf Doppelförderung rechnen.
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben der Streuobstrichtlinie gibt es weitere Fördermöglichkeiten. Auch Landkreise und kreisfreie Städte bieten teilweise eigene Programme an. Einen aktuellen Überblick über Förderangebote und Ansprechpartner stellt das Streuobstzentrum Hessen bereit: Förderübersicht.
Vergleich zur Förderung von Agroforstsystemen
Die Förderung von Agroforstsystemen umfasst die Beibehaltung bereits bestehender Agroforstflächen. Um förderfähig zu sein, unterliegen diese Flächen klaren Vorgaben aus dem Förderrecht, die einen Einfluss auf den Aufbau der Systeme haben.
Die Gehölzflächen können im Gemeinsamen Antrag für die Einkommensgrundstützung aufgenommen werden. Darüber hinaus kann die Fläche des Gehölzstreifens durch Zahlungen aus der Öko-Regelung 3 gefördert werden. In beiden Fällen müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein, um eine Förderung zu erhalten (z. B. Abstände, Flächenanteile). Informationen zu den Anforderungen und Förderhöhen sowie weitere Fördermöglichkeiten für Agroforstsysteme finden Sie hier.
Quellen und weiterführende Links
Online-Antrag stellen auf antrag.hessen.de/streuobstrichtlinie
Geske, C. (2018): Streuobstwiesen in Hessen – ein Landschaftselement mit agrarpolitischer und ökonomischer Geschichte. Jahrbuch Naturschutz in Hessen, Band 17.
NABU – Historische Entwicklung des Streuobstanbaus
Hinweis
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