Neue AVDüV: Gebiete in der Geobox einsehbar

Bitte beachten Sie: Am 16.01.2026 wurde in Hessen der Vollzug der „Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung“ vorerst ausgesetzt. Weitere Änderungen sind möglich. Bitte informieren Sie sich daher regelmäßig über den aktuellen Stand der rechtlichen Grundlagen zur Düngung auf unserer Website.
Weitere Informationen im Beitrag: „Aussetzung des Vollzugs der AVDüV (mit FAQ)“

Ab dem 01. Dezember gilt in Hessen die neue Ausführungsordnung zur Düngeverordnung, die aufgrund von bundeseinheitlichen Vorgaben angepasst werden musste.

Screenshot: Geobox
Im Geobox Viewer lassen sich die neuausgewiesenen roten und gelben Gebiete anzeigen.

Ein Kernstück dieser Anpassung ist die Neuausweisung der mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebiete (die sogenannten roten und gelben Gebiete). Liegen landwirtschaftliche Flächen in den entsprechenden Gebieten, ist die Bewirtschaftung an spezielle Auflagen gebunden, die in diesem Beitrag auf der LLH-Seite zu finden sind. 

Landwirtinnen und Landwirte, die erfahren möchten, ob sie von der Neuausweisung betroffen sind, können sich ab dem 01. Dezember über den hessischen Geobox Viewer die neuen belasteten Gebiete in einer Kartenansicht anzeigen lassen. Hierzu muss die Seite der Geobox aufgerufen werden und im Menü „Kartenauswahl“ der Layer „Düngeverordnung“ ausgewählt werden. Hier lassen sich dann jeweils die mit Nitrat belasteten Gebiete (rote Gebiete) und die eutrophierten Gebiete (gelbe Gebiete) ein- und ausblenden.

Neben dem Angebot in der Geobox, ist das Kartenmaterial ebenfalls im hessischen Agrarportal verfügbar (siehe dazu im Flächen- und Nutzungsnachweis: Kulissen – Düngeverordnung $ 13a) und liegt bei den Regierungspräsidien Kassel, Darmstadt und Gießen zur Einsicht aus.

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