N-Düngung: Regelungen für § 13a-Gebiete („Rote Gebiete“)

Basierend auf einem Artikel von Dierk Koch, ehemals Fachinformation Pflanzenbau

Für Flächen, die in § 13a-Gebieten liegen, gelten zusätzliche Anforderungen bei der Düngebedarfsermittlung.

Ob sich Flächen in § 13a-Gebieten befinden, ist dem Agrarantrag oder dem GeoBox-Viewer (mit dem Browser Firefox) zu entnehmen.

Zusätzliche Anforderungen:

  1. Der ermittelte und zusammengefasste Stickstoffdüngebedarf aller Schläge in den ausgewiesenen Gebieten ist um 20 % zu verringern und der verminderte Wert darf mit den Düngungsmaßnahmen nicht überschritten werden.
  2. Die reduzierte Stickstoffmenge kann pauschal auf alle Schläge bzw. Bewirtschaftungseinheiten angewandt werden: Das heißt, dass der ermittelte Stickstoffbedarf auf jedem Schlag um 20 % verringert wird.
  3. Nährstoffe aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln, einschließlich Wirtschaftsdüngern, auch in Mischungen, dürfen auf Ackerland nur so aufgebracht werden, dass die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff je Schlag bzw. je Bewirtschaftungseinheit (BWE) 130 kg/ha und Jahr nicht überschreitet

Statt des unter Punkt 2 beschriebenen pauschalen Abzuges besteht die Möglichkeit, die reduzierte Gesamte-N-Menge (Punkt 1) individuell über alle Schläge, die im Nitrat belasteten Gebiet liegen, zu verteilen. Dabei darf der Stickstoffdüngebedarf der einzelnen Schläge bzw. BWE, die in dem mit Nitrat belasteten (roten) Gebiet liegen, nicht überschritten werden.

Welche Konsequenzen resultieren hieraus für den Landwirt?

Um die Auflage der Reduzierung des Stickstoffbedarfswertes um 20 % zu vermeiden, dürfte es für einige Betriebe interessant sein, den Düngebedarf in der Gesamtfläche der roten Gebiete im Mittel unter 160 kg N/ha zu halten. Da dies in Rapsfruchtfolgen schwer werden dürfte (siehe Tabelle 1), müsste die Fruchtfolge mit Kulturen erweitert werden, die einen geringen Düngebedarf haben. Aufgrund des nicht vorhandenen Stickstoffdüngebedarfs der Körnerleguminosen wird deren Anbau in diesen sensiblen Gebieten attraktiv werden (siehe Tabelle 2). Da maximal 80 kg N von den möglichen 160 kg N/ha mineralisch gedüngt werden können, steigt der Umfang der organischen Düngung in den nitratbelasteten Gebieten steigen. Ein Beispiel für eine rechtmäßige Düngung einer Silomaisfruchtfolge in mit Nitrat belasteten Gebieten ist in Tabelle 3 dargestellt.

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
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