Gerichtsurteil schärft Anforderungen an die Putenhaltung

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23. April 2026 entschieden, dass § 2 des Tierschutzgesetzes unmittelbar auch für die Putenhaltung gilt – unabhängig davon, ob eine spezielle Verordnung vorliegt.

Kritisch bewertet werden insbesondere große Tiergruppen in wenig strukturierten Ställen. Häufig fehlen Rückzugs- und Ruhebereiche, die für das Sozial- und Ruheverhalten notwendig sind. Nach Auffassung des Gerichts reichen die bislang verwendeten „Puteneckwerte“ nicht aus, um eine tiergerechte Haltung sicherzustellen.

Für die Praxis heißt das: Die Behörden müssen genauer prüfen und bei Mängeln einschreiten. Eine hohe Besatzdichte ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Entscheidend ist, ob die Tiere ihr natürliches Verhalten ausüben können.

Was das für Betriebe bedeutet

Ansätze zur Weiterentwicklung der Putenhaltung sind bereits seit einigen Jahren bekannt. Im Rahmen der Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz (MuD) erprobte die hessische Geflügelberatung von 2016 bis 2018 gemeinsam mit Praxisbetrieben Lösungen zur Strukturierung von Ställen und zur Haltungsanreicherung.

Dazu gehören erhöhte Sitzmöglichkeiten, klar gegliederte Stallbereiche und zusätzliche Beschäftigungsangebote. Ziel ist es, das Ruheverhalten zu stabilisieren, Ausweichmöglichkeiten zu schaffen und Verhaltensstörungen wie Federpicken oder Kannibalismus zu verringern. Auch die Haltung unkupierter Tiere wurde dabei untersucht.

Es zeigte sich: bereits vergleichsweise einfache bauliche und strukturelle Anpassungen können das Tierverhalten und damit das Tierwohl spürbar verbessern. Gleichzeitig sind viele dieser Maßnahmen wirtschaftlich umsetzbar, insbesondere wenn sie frühzeitig in das Stallmanagement integriert werden.

Fazit

Vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils gewinnen die Erkenntnisse aus den MuD Tierschutz an Bedeutung. Sie bieten konkrete und praxistaugliche Ansätze für eine verhaltensgerechte Putenhaltung, während die Entwicklung einer eigenständigen Putenhaltungsverordnung voraussichtlich noch Zeit in Anspruch nehmen wird.

Parallel dazu entsteht im Projekt Pute@Praxis unter Beteiligung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ein praxisnaher Leitfaden. Er zeigt anhand konkreter Beispiele, wie sich Stallstruktur, Beschäftigung, Stallklima und Einstreumanagement weiterentwickeln lassen.

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