Neue Konditionalitäten-Broschüre des HMLU: Fokus auf soziale Konditionalität
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (HMLU) hat die aktualisierte Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei der Konditionalität für 2026 fertiggestellt, einschließlich der neu eingeführten sozialen Konditionalität.
Neu seit 2025 ist die Broschüre „Soziale Konditionalität“. In ihr sind auf 18 Seiten die einzuhaltenden Verpflichtungen der Arbeitgeber dargestellt. Folgende Themen werden behandelt:
- Vorschriften der sozialen Konditionalität im Hinblick auf die Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union
- Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer
- Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Arbeitnehmer
- Kontrollen und Sanktionen
Die Vorschriften aus der sozialen Konditionalität sind seit dem 01.01.2025 rechtsgültig.
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In der „klassischen“ Konditionalitäten-Broschüre 2026 finden Sie auf den Seiten 7 bis 9 die Änderungen gegenüber dem Jahr 2025.
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Eine Printversion wird es in diesem Jahr voraussichtlich nicht geben.
Grundlagen der Konditionalität
Um Direktzahlungen zu erhalten, müssen landwirtschaftliche Betriebe die Bewirtschaftungsauflagen der Konditionalität einhalten. Diese sind EU-rechtlich vorgeschrieben und umfassen 9 Standards für guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) sowie 11 Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB).
Zusätzlich gelten Vorgaben aus Fachrecht, eventuellen Förderprogrammen und Qualitätssicherungssystemen. Die Dokumentation dieser Erfüllung gewinnt stetig an Bedeutung.
Soziale Konditionalität ab 2025
Neu seit 1. Januar 2025: Die soziale Konditionalität knüpft Agrarzahlungen an arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Standards. Betroffen sind Regeln zu transparenten Arbeitsbedingungen (Richtlinie EU 2019/1152), Arbeitssicherheit (Richtlinie 89/391/EWG) und sicheren Arbeitsmitteln (Richtlinie 2009/104/EG).
Diese Pflichten gelten betriebsübergreifend für alle Empfängerinnen und Empfänger von Direktzahlungen, Einkommensstützung und AGZ sowie bei der Beantragung von Maßnahmen wie Öko-Regelungen oder HALM 2 – unabhängig von der Betriebsgröße.
Wichtige Anforderungen im Überblick
- Transparente Arbeitsbedingungen: Schriftlicher Nachweis wesentlicher Vertragsbedingungen (z. B. Arbeitszeit, Entgelt, Probezeit max. 6 Monate), Vorhersehbarkeit von Arbeitszeiten und kostenfreie Pflichtfortbildungen. [Seiten:5-9]
- Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Bestellung von Betriebsärzten/Sicherheitsfachkräften, Erste-Hilfe-Maßnahmen und Rechte der Beschäftigten. [Seiten:10-13]
- Arbeitsmittel: Geeignetheit, Instandhaltung, Prüfungen und ergonomische Gestaltung. [Seiten:13-15]
Die Broschüre listet relevante Vorschriften wie NachwG, ArbSchG, ASiG und BetrSichV detailliert auf.
Kontrollen und Sanktionen
Kontrollen nutzen bestehende Systeme des Arbeitsrechts (z. B. Arbeitsschutzbehörden, SVLFG). Verstöße führen zu Kürzungen: fahrlässig 3% (bis 10%), vorsätzlich mind. 15% der Zahlungen; ab 2025 zuzuordnend zum Begehungsjahr. [Seiten:15-16]
Soziale Konditionalität kommt zu bestehenden Sanktionen hinzu und ersetzt kein Fachrecht.
Praktische Hinweise für den Agrarantrag 2026
Informieren Sie sich laufend über Änderungen auf der Website des HMLU oder durch die Fachpresse. Nutzen Sie den GQS HOF CHECK für die Dokumentation. Die Broschüre bietet Orientierung, ist aber nicht rechtlich bindend – maßgeblich sind die Gesetze. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.



