Maschinenförderung im EFP 2026

Durch die Richtlinie EFP des Landes Hessen können wieder Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft gefördert werden. Die Maschinen und Geräte müssen den Zielen der Richtlinie entsprechen. Konkret werden drei Kategorien gefördert:

  • Aufbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern
  • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • Mechanische Unkrautbekämpfung

Über die Details zu den Anforderungen und Fördergegenständen informieren das Hessische Landwirtschaftsministerium
(https://landwirtschaft.hessen.de/landwirtschaft/foerderung/einzelbetriebliche-investitionsfoerderung) sowie die WIBank
(https://www.wibank.de/wibank/investitionsfoerderung/einzelbetriebliche-investitionsfoerderung–306806).

Der LLH erstellt auf Basis der eingereichten Unterlagen eine verfahrenstechnische Stellungnahme. Für Geräte zur Aufbringung von Wirtschaftsdüngern benötigen die Beratungskräfte den jährlichen Anfall flüssiger Wirtschaftsdünger, um die Auslastung zu berechnen. Die entsprechende Tabelle kann unter diesem Text heruntergeladen und von den Antragstellenden ausgefüllt werden.

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