Abgrenzungen der roten und gelben Gebiete nach hessischer AVDüV

Bitte beachten Sie: Am 16.01.2026 wurde in Hessen der Vollzug der „Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung“ vorerst ausgesetzt. Weitere Änderungen sind möglich. Bitte informieren Sie sich daher regelmäßig über den aktuellen Stand der rechtlichen Grundlagen zur Düngung auf unserer Website.
Weitere Informationen im Beitrag: „Aussetzung des Vollzugs der AVDüV (mit FAQ)“

Seit dem 01. Dezember 2022 gilt in Hessen die neue Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV), die aufgrund von bundeseinheitlichen Vorgaben angepasst werden musste.

Screenshot: Geobox-Viewer: rote und gelbe Gebiete in Hessen
Anhand des GeoBox-Viewers können die roten und gelben Gebiete in Hessen dargestellt werden

Die rechtsverbindlich ausgewiesene und verkündete Gebietskulisse der roten (mit Nitrat belasteten) und gelben (eutrophierten bzw. mit Phosphat belastete) Gebiete ist unveränderlich und darf nach aktuellem Stand keinen Veränderungen durch Verschneidungen o.ä. unterliegen. Demnach behalten die Grenzen auch ihre Gültigkeit, wenn sie Schläge durchqueren.

Die Umsetzung des Fachrechts obliegt in den ausgewiesenen Bereichen den Bewirtschaftern der Fläche, auch wenn die ausgewiesenen Bereiche nur Teilflächen eines Schlags ausmachen.

Die individuelle Betroffenheit kann über den GeoBox-Viewer ermittelt werden. Eine kurze Anleitung dazu ist zu finden unter:

Neue AVDüV: Gebiete in der GeoBox einsehbar

Alternativ ist eine Einsichtnahme in die Karten mit den ausgewiesenen Gebieten bei den drei hessischen Regierungspräsidien möglich.

Die Zugehörigkeit ist betriebsindividuell in der Verantwortung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zu ermitteln.

Bitte beachten Sie dieses insbesondere bei der Erstellung der Düngebedarfsermittlung (DBE), den Dokumentationsverpflichtungen und wenn möglich bei der Antragstellung (vor allem wenn Grenzen durch Schläge gehen).

Im Rahmen der anstehenden Evaluierung der Verordnung werden Möglichkeiten geprüft, die Grenzen der Gebietskulissen stetig anzupassen.

Zur Info:
Folgendes gibt es in mit Nitrat „belasteten“ und Phosphat „eutrophierten“ Flächen zu beachten:

Zusätzliche Regelungen für die Düngung in N/P-belasteten Gebieten

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