Schweine
Meldeportal zur Haltungsstufe hessischer Mastschweine gestartet
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz soll Konsumenten helfen, besser nachzuvollziehen, wie Tiere, deren Fleisch im Handel angeboten wird, gehalten wurden. Ab dem 1. August wird für Schweinefleisch eine verpflichtende Kennzeichnung eingeführt. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Schweinemastbetriebe ihre Haltungsstufe bei den zuständigen Landeseinrichtungen melden. Für Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen die zentrale Meldestelle. Die Anmeldung ist online unter
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/beteiligung/themen/1005118
möglich. Jeder Betrieb erhält eine Kennnummer. Bei unterschiedlichen Haltungsstufen in einem Betrieb werden mehrere Kennnummern vergeben.
Um eine zeitnahe Datenverarbeitung zu ermöglichen, sollen sich bis Ende 2024 zunächst Betriebe mit den Haltungsstufen 1 (Stall) und 5 (Bio) anmelden. Die Vergabe der Kennnummern für die Haltungsstufe 2 (Stall + Platz) erfolgt voraussichtlich ab Januar 2025. Dies bedeutet, dass alle Mastbetriebe, welche die künftigen Anforderungen der Initiative Tierwohl (ITW) erfüllen wollen, die Meldung nach den erfolgten Umbaumaßnahmen ab Anfang 2025 abgeben können. Die künftigen ITW-Richtlinien entsprechen hierbei der Haltungsform 2. Alle ab dem 01.01.2025 aufgestallten Mastferkel müssen zur weiteren Systemteilnahme nach diesen Kriterien gehalten werden.
Die Meldungen zu den Haltungsformen 3 (Frischluftstall) und 4 (Auslauf/Weide) sind ebenfalls im 1. Quartal 2025 vorgesehen. Der Nachweis der Haltungsform kann für die Haltungsform 2 z.B. durch die ITW-Systemteilnahme erbracht werden. Ebenso ist der Nachweis der Haltungsform über die Kriterien der jeweiligen Markenfleischprogramme möglich.
Ziel des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist es, mehr Transparenz zu schaffen und so die Nachfrage nach tierfreundlicheren Haltungsformen zu fördern.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Beratungskräfte des LLH zur Verfügung (siehe Kontaktbox).