Unternehmensführung
Der Mensch steht im Zentrum der Beratung
Es ist in der betriebswirtschaftlichen Beratung eine Binsenweisheit, dass die Menschen mehr als alle anderen Faktoren den Erfolg eines Unternehmens bestimmen.
Dafür benötigen Sie
- die Kompetenzen und Qualifikationen (Können),
- die nötigen Entscheidungs- und Handlungsspielräume (Dürfen) und
- die Motivation (Wollen).
Die Beratungskräfte des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) unterstützen Betriebsleitende auf allen drei Ebenen.
Können
Mit der Verbreitung des Internets sind Informationen einfacher zugänglich geworden. Seit einiger Zeit wird nicht mehr der Mangel an Informationen, sondern deren Vielfältigkeit, Komplexität und Widersprüchlichkeit als Herausforderung angesehen. Eine gute Ausbildung lehrt den Umgang mit den vielfältigen Informationen, und die eigene Lebenserfahrung übt im Aufbau von Heuristiken. Zusätzlich spielt die Beratung mit ihren Kompetenzen im Wissensmanagement eine wichtige Rolle in der Verarbeitung von Informationen. Die Beratungskräfte vermitteln Untersuchungsergebnisse, Fachinformationen und neue Methoden handlungsorientiert an die Kundin und den Kunden. Trotz – und eventuell auch gerade wegen – der Informationsflut wird diese Art von Beratung auch heute noch gern in Anspruch genommen. Die Beratungskraft übernimmt für die Kunden das Wissensmanagement zu einzelnen Themen. Der implizite Auftrag lautet: „Kümmern Sie sich bitte um die Änderungen in den Förderrichtlinien und teilen mir die zusammengefassten Auswirkungen für meinen Betrieb mit!“ Damit entlastet sich die Betriebsleitung.
Dürfen
Die Beratung zu Entscheidungs- und Handlungsspielräumen umfasst auf den ersten Blick die oben aufgeführten gesetzlichen sonstigen Vorgaben für die Betriebsführung: Düngung, Haltungsbedingungen, geänderte Regeln zur Kreditvergabe usw.
Die eigentliche Hürde für die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Entscheidungsträger besteht aber in der Festlegung des eigenen wirksamen Bereichs: „Wo kann ich wirksam sein? Welches Thema kann ich selbst beeinflussen und wo reagiere ich auf externe Entwicklungen?“ Menschen, die ihren wirksamen Entscheidungsspielraum kennen und sich darauf beschränken, nur in diesem tätig zu werden, erreichen häufig große Erfolge.
Es ist allerdings eine große Herausforderung, den eigenen Handlungsspielraum in einer dynamischen Welt richtig einzuschätzen und für die Zukunft zu prognostizieren. In der Beratung werden die vorliegenden Informationen strukturiert und Szenarien entwickelt: „Wenn die Auflagen zur Stilllegung dieses Jahr ausgesetzt werden, kann die Fruchtfolge so aussehen. Mit Stilllegung käme diese Variante in Betracht“, könnte der Vorschlag lauten.
Durch die Vernetzung und den Vergleich mit anderen Betrieben verdeutlicht die Beratung, welche Handlungsspielräume vielleicht noch nicht genutzt werden.
Wollen
Soziale Systeme, Konflikte und die psychische Gesundheit beeinflussen maßgeblich die Motivation der Menschen in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Für die Beratungskräfte des LLH ist es daher selbstverständlich, in allen Beratungen vertrauensvoll mit den Menschen zusammenzuarbeiten und auch die menschliche Seite zu berücksichtigen. Verschiedene Angebote des LLH verbinden Fachberatung und Prozessberatung und gehen damit gezielt auf die Motivation und die Kapazitäten der Menschen ein, beispielsweise die Hofübergabeberatung oder die sozioökonomische Beratung.
Relativ neu ist die Mediation, in der sich speziell geschulte Beratungskräfte ausschließlich mit Konflikten beschäftigen. Die ersten durchgeführten Mediationen zeigen die enorme Kraft, die durch einen gelösten Konflikt freigesetzt werden kann.
Die guten Erfahrungen aus den bisherigen Angeboten und die positive Resonanz aus der Mediation motivieren den LLH, das Beratungsangebot zu sozialen Themen zu erweitern. In einer Welt, in der psychische Belastungen weiter zunehmen, dienen Beratungsangebote für die Menschen auch als Prävention. Die SVLFG kooperiert daher unter anderen mit dem LLH, um präventive Angebote zu schaffen. Die Mediation gehört zu diesen förderfähigen Angeboten.
Die Anforderungen der EU an einen Betriebsberatungsdienst wurden zur laufenden Förderperiode um den Artikel 15, Abschnitt 4 h) erweitert: „Beschäftigungsbedingungen, Arbeitgeberverpflichtungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und soziale Fürsorge in landwirtschaftlichen Gemeinschaften“. Gleichzeitig werden einige dieser Themen im Rahmen der Konditionalität auch relevant für die Direktzahlungen der Agrarförderung. Mit seinen bestehenden und geplanten Angeboten wird der LLH sowohl den Anforderungen der EU, aber vor allem den der Kundinnen und Kunden gerecht.