Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Mehrwegpflicht’

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Mehrwegpflicht für Gastronomen ab 01.01.2023

Auch für bäuerliche Gastronomen wurden im Zuge der Einführung des Verpackungsgesetzes Maßnahmen zur Reduktion von vor allem Einwegkunststoffen erarbeitet. Gastronomen müssen ab Januar 2023 neben Einweg-to-go-Verpackungen auch Mehrwegbehältnisse anbieten. Zwar steht bei den meisten Hofcafébesuchen das Erlebnis Bauernhof mit Verweilzeiten auf dem Betrieb im Vordergrund, dennoch werden einige Hofgastronomen von der neuen Regelung betroffen sein.

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Registrierungspflicht beim Verpackungsregister LUCID

Einsatz von Mehrwegbehältnissen bei To-go Angeboten und Registrierung und Mengenmeldung von Verpackungen

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