Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Anerkannte Berufsabschlüsse

– für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz –

Generell anerkannte Berufsabschlüsse

Landwirt/in, Forstwirt/in, Gärtner/in, Winzer/in, Landwirtschaftliche/r Laborant/in, Landwirtschaftlich-technische/r Assistent/in, Fachkraft Agrarservice, Schädlingsbekämpfer/in, Geprüfte/r Schädlingsbekämpfer/in, Pflanzentechnologin/Pflanzentechnologe

Wurde die Ausbildung vor dem 14.02.2012 begonnen wird die Anwender-, Berater- sowie die Abgebersachkunde anerkannt.
Beim Ausbildungsbeginn nach dem 14.02.2012 werden die Anwender- und Beratersachkunde anerkannt.

Nicht generell anerkannte Berufsabschlüsse

Pflanzenschutzlaborant/in, Fachagrarwirt/in Landtechnik, (Fach-) Hochschulabschluss Agrar-, Gartenbau-, Forstwissenschaften, Weinbau

Wurde die Ausbildung vor dem 14.02.2012 begonnen wird die Anwender-, Berater- sowie die Abgebersachkunde anerkannt.
Bei einem Ausbildungsbeginn nach dem 14.02.2012 erfolgt keine pauschale Anerkennung der Berufsabschlüsse (Bescheinigung der Ausbildungsstätte notwendig).

Studiengänge

Pharmazie, Florist/in, Drogist/in, Florist/in, Pharmazeutisch-Kaufmännische/r Angestellte/r, Pflanzenschutztechnologe

Wurde die Ausbildung vor dem 14.02.2012 begonnen wird die Abgebersachkunde anerkannt.
Bei einem Ausbildungsbeginn nach dem 14.02.2012 erfolgt keine pauschale Anerkennung der Berufsabschlüsse (Ausnahme: Florist/in, bei Berufsabschlüssen nach 1997), Bescheinigung der Ausbildungsstätte nötig.

Nicht mehr anerkannt

Zeugnisse der „Winterschulen“ (landwirtschaftliche Fachschule vor 1978)

Auf der Website des Pflanzenschutzdienst Hessen finden Sie die Übersicht über anerkannte Nachweise: https://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/fileadmin/dokumente/sachkunde/anerkannte_Nachweise.pdf


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