Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Kuratorium für das landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungswesen in Hessen

Das Kuratorium für das landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungswesen besteht seit dem Jahr 2001 und arbeitet jetzt in seiner 5. Wahlperiode (2021 – 2026). Das hessische Beratungskuratorium stellt bundesweit eine einmalige praxisnahe Konstellation zur Beteiligung des Berufsstandes der Landwirtschaft und des Gartenbaus bei der Konzeption und Umsetzung der Beratung dar.

Die rechtlichen Grundlagen zu der Zusammensetzung des Kuratoriums sowie zu der Arbeit des Kuratoriums sind das Berufsstandsmitwirkungsgesetz vom 15. Juli 1997 in der jeweils gültigen Fassung und die Verordnung über das Kuratorium für das landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungswesen vom 7. Oktober 2015 (GVBL S. 386) sowie die Änderungsverordnung zur Kuratoriumsverordnung, veröffentlicht am 11.11.2022 (GVBL I S. 561).

Das Kuratorium hat fünfzehn ehrenamtliche Mitglieder. Zwölf Mitglieder werden von Interessenverbänden aus der Landwirtschaft und dem Gartenbau benannt, darunter sind auch die Vorsitzenden der sieben Fachausschüsse. Drei Mitglieder benennt das Land Hessen, darunter ist auch eine von den hessischen Agrarfakultäten benannte Vertretung. Hinzu kommt eine nicht stimmberechtigte Vertretung des LLH-Personals.

Inhaltlich wird das Kuratorium unterstützt durch seine sieben Fachausschüsse (FA):

  • FA Gartenbau und Ressourcenschutz,
  • FA Nutztierhaltung,
  • FA Ökologischer Landbau,
  • FA Pflanzenbau und Ressourcenschutz,
  • FA Betriebsmanagement und Energieeffizienz,
  • FA Nachwachsende Rohstoffe
  • FA Biodiversität.

In diesen Fachausschüssen arbeiten Vertreter von Verbänden, Organisationen und Institutionen aus Landwirtschaft und Gartenbau in Hessen, die in den jeweiligen Fachgebieten aktiv sind (s. VO über das Kuratorium).
Die Vorsitzenden der Fachausschüsse sind Mitglieder des Kuratoriums.
Die Geschäftsführung des Kuratoriums und der Fachausschüsse liegt beim LLH.

Die im Kuratorium und seinen Fachausschüssen vertretene hohe Zahl an hessischen Organisationen und Institutionen aus Landwirtschaft und Gartenbau sichert die Möglichkeit für vielfältige Kooperationen in allen Bereichen der Beratungsthemen und bietet einen engen Kontakt zwischen Beratung und Praxis.

Die Fachausschüsse arbeiten intensiv fachlich in enger Kooperation mit den jeweiligen Beratungsteams des LLH. Im Kuratorium werden die Ergebnisse der Fachausschüsse diskutiert, abgestimmt und für die Umsetzung in der Beratung vorbereitet. Weiterhin steht das Kuratorium in vielfältigen Außenkontakten, um Rahmenbedingungen für die Beratungsarbeit optimal zu gestalten.

Die Aufgaben des Kuratoriums gemäß Berufsstandsmitwirkungsgesetz sind:
– Bestimmung von Beratungszielen,
– Beratung und Unterstützung in allen Angelegenheiten des landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungswesens,
– Entwicklung fachlicher Beratungskonzepte
sowie
– Mitentscheidung bei
– Festlegung von Inhalten der Beratung und Erwachsenenbildung,
– Bildung fachlicher Schwerpunktbereiche,
– Planung des Personaleinsatzes der staatlichen Beratungskräfte (Einsatzorte, Personalbedarf),
– Fragen des Versuchswesens und der Aus- und Fortbildung des staatlichen Beratungspersonals
– Beauftragung Dritter zur Durchführung von Beratungsdienstleistungen.

Im Übrigen ist das Kuratorium zu allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für das Beratungswesen zu beteiligen.

Die Mitglieder des Kuratoriums treffen sich etwa dreimal jährlich. Zwischen den Sitzungsterminen erfolgt eine ständige Abstimmung und Koordination zwischen dem Vorsitzenden, den Mitgliedern und der Geschäftsführung.
Die Fachausschüsse treffen sich in ähnlicher Zeitfolge und darüber hinaus bei fachlichen öffentlichen Veranstaltungen, die z.T. gemeinsam vom LLH und einzelnen in den Fachausschüssen vertretenen Verbänden organisiert werden.

 

Organigramm, LLH, Stand: 30.04.2024

Stand: 30.04.2024

Organigramm, Kuratorium


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