Aufgaben & Organisation
LLH-Jahresbericht 2023
Jahresbericht 2023Mit dem Jahresbericht 2023 wollen wir Ihnen einen beispielhaften Überblick über unsere Tätigkeiten in den zurückliegenden Monaten geben. Wir zeigen, wie wir die sich stetig verändernden Aufgaben im Hinblick auf Tierwohl, Düngung, Pflanzenschutz, aber auch das aktuelle Marktgeschehen und das veränderte Konsumverhalten angehen und wie wir mit unserer Arbeit zu einer zukunftsfähigen Nahrungsmittelproduktion beitragen. So bildet die Digitalisierung im Stall, auf dem Feld, im Gewächshaus oder beim LLH selbst – in der Verwaltung – einen thematischen Schwerpunkt. Auch zu unseren Tätigkeiten zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie der nachhaltigen, ressourcenschonenden und klimaangepassten Landwirtschaft finden Sie Informationen in diesem Jahresbericht.
Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) ist eine staatliche Bildungs- und Beratungseinrichtung des Landes Hessen für die Landwirtschaft und den Gartenbau und ist eine nachgeordnete Behörde des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU).
Ihr Partner in Beratung, Bildung und Fachinformation
Der LLH bündelt die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Fachaufgaben in den Bereichen Beratung, Bildung und Fachinformation. Wir sind fachlicher Dienstleister und unterstützen landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe, damit diese ihre Wirtschaftlichkeit verbessern und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen schützen können.
Wir vermitteln Wissen neutral und unabhängig
Als staatliche Institution und Träger der hessischen Offizialberatung arbeitet der LLH neutral und unabhängig und ist dem Wohl seiner Partner und Kunden verpflichtet. Der LLH betreibt ein eigenes Versuchswesen und kann so neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung in praxisrelevante Handlungsempfehlungen umsetzen. Die Themen
- tiergerechte Haltungs- und Nutzungsformen,
- die Schonung natürlicher Ressourcen,
- die Förderung der Bodenfruchtbarkeit und
- der Erhalt schützenswerter Landschaftsbestandteile
sind integrale Bestandteile unserer Forschung und Beratung.
Gleichzeitig unterstützen wir die Betriebe, die heutzutage kaum überschaubare Informationsflut entsprechend ihrer Bedürfnisse zu selektieren und zu ordnen.
Jahresbericht 2023
Jahresbericht 2022
Jahresbericht 2021
Jahresbericht 2021 (barrierefreie Version)
Broschüre Auftrag und Aufgaben des LLH
Partner & Kunden
Der LLH versteht sich als kompetenter, verlässlicher und vertrauenswürdiger Begleiter in allen Fragen der Produktionstechnik und Betriebsführung. In einigen Bereichen ergänzen wir unsere Angebote durch Kooperationen und Partnerschaften mit Organisationen, Verbänden, Vereinen und privaten Beratungsträgern.
Zur Kundschaft des LLH zählen neben Landwirtinnen und Landwirten sowie Gärtnerinnen und Gärtnern, das zuständige Fachressort, Behörden und Dienstleister des ländlichen Raums, aber auch die Baufachbranche, Pferdesportbegeisterte, Freizeitgärtner, Imker oder Schulen.
Organisation
Der LLH ist ein Landesbetrieb nach § 26 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Der LLH ist eine landesweit arbeitende Dienststelle und handelt nach dem Prinzip „landesweit organisieren und kundennah umsetzen“.
Arbeitsweise
Unsere Fachbereiche Beratung, Bildung und Fachinformation arbeiten Hand in Hand, so dass ein guter Transfer zwischen Praxis, Forschung und Bildung gewährleistet wird. Regelmäßige Schulungen tragen dazu bei, dass Fach- und Methodenkompetenz der Beschäftigten den Ansprüchen und Erfordernissen der Kunden gerecht werden.
Organigramm
Der LLH strukturiert sich unterhalb der Leitungsebene in vier Abteilungen. Neben den drei Fachabteilungen Beratung, Bildung und Fachinformation gibt es die Serviceabteilung „Zentrale Dienstleistungen“. Die Leitung wird von den Stabsstellen „Interne Revision“ und „Presse und Öffentlichkeitsarbeit“ unterstützt.
Organisationsplan des LLHHinweismeldung gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, Rechtsverstöße im Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt geworden sind, zu melden.