Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Tierzuchtrecht

Die EU-Tierzuchtverordnung sowie weitere EU-Rechtsvorgaben setzen heute weitgehend den rechtlichen Rahmen für die Arbeit von staatlich anerkannten Züchtervereinigungen, Besamungsstationen, Embryoentnahmeeinheiten und Viehhandelsunternehmen.

Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen der Tierzucht

Eine planmäßige Zuchtarbeit bildet die Basis für leistungsfähige, gesunde und wirtschaftliche Nutztiere. Wie auch in anderen Bereichen, machten die Ausweitung der Europäischen Union und der zunehmende Handel mit Zuchttieren und Zuchtprodukten eine Harmonisierung der einzelstaatlichen Tierzuchtgesetzgebungen notwendig.
>> Weiter
 

Tierzuchtrechtliche Überwachung

Mit Inkrafttreten der EU-Tierzuchtverordnung (VO (EU) 2016/1012) wurden Regelungen zur Durchführung amtlicher Kontrollen eingeführt, mit denen die Einhaltung der Vorgaben der EU-Tierzuchtverordnung überprüft werden.
>> Weiter

Drucke diese Seite Drucke diese Seite