Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Pflanzenschutz

Pflanzenschutzinformation zu: Metolachlor und Mecoprop

Belastung im Grundwasser, Fundstellen und Vermeidung von Einträgen

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukte können im Grund- und Oberflächengewässer schädliche Wirkungen auf andere Organismen verursachen. Schon wenige Tropfen können Gewässer nachhaltig belasten. Aus Sicht der Landwirtschaft sind hierbei vor allem die Wirkstoffe Mecoprop-P und S-Metolachlor zu berücksichtigen. Schwellenwertüberschreitungen wurden beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) vor allem im Grundwasser im Hessischen Ried festgestellt.
Die Fundstellen sind unter  https://gruschu.hessen.de zu finden.

  • Mecoprop-P (u.a. Duplosan) wird bzw. wurde als Wirkstoff zur Unkrautregulierung im Getreide und im Rasen bzw. Rollrasenproduktion eingesetzt. Es stehen ausreichend Alternativen zur Verfügung.
  • S-Metolachlor (u.a. Dual oder Gardo Gold) wird als Wirkstoff als Bodenherbizid gegen Unkräuter und Ungräser (vor allem Schadhirsen) im Mais, Zuckermais und Sorghum eingesetzt. Die EU-Zulassung für S-Metolachlor läuft 2024 aus

Herbizide, welche den Wirkstoff S-Metolachlor oder Mecoprop-P enthalten:

PflanzenschutzmittelWirkstoffEinsatzbereich
Restbestände dürfen noch bis zum 23. Juli 2024 aufgebraucht werden.
Dual Gold SYDS-Metolachlor (Zulassung läuft 2024 aus)Mais
Gardo GoldS-Metolachlor (Zulassung läuft 2024 aus)
mit Terbutylazin
Mais, Zuckermais, Sorghum
Duplosan KVMecoprop-PGetreidearten
Duplosan SuperMecoprop-P
mit Dichlorprop und MCPA
Getreidearten
Rasenfreund Dicotex,
Bayer Garten Universal-Rasenunkrautfrei u.a.
Mecoprop-P
mit Dicamba, MCPA und 2,4-D
Rasenflächen:
Rollrasen und im Haus- und Kleingarten auf Rasen

Geeignete Herbizid-Alternativen sind in den betroffenen Regionen im hessischen Ried je nach Kultur/Verunkrautung zu erfragen:

Maßnahmen zur Vermeidung von Pflanzenschutzmittel-Einträgen in Gewässer

  1. Abstandsauflagen zu Gewässern

In der Änderung der Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung sind feste Abstände zu Oberflächengewässern festgelegt worden. In Hessen ist ein Gewässerabstand von 4 Metern einzuhalten. Zusätzlich sind die zulassungsbedingten Abstandsauflagen zu Gewässern und Saumbiotopen zu beachten.

Weitere Infos

Abstandsauflagen von Pflanzenschutzmitteln zu Oberflächengewässern; Quelle: Pflanzenschutzdienst Hessen

  1. Anwendungshinweise bei Pflanzenschutzmaßnahmen

Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und der Befüllung und Reinigung der Pflanzenschutzgeräte dürfen keine Einträge in Gewässer erfolgen. Was man dabei zu beachten hat, ist anschaulich dargestellt unter:

Animierte Videos erläutern Gewässerschutz bei Pflanzenschutzmaßnahmen

  1. Mechanische Unkrautbekämpfung

Die mechanische Unkrautbekämpfung ist ein wichtiger Baustein im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes. Der Striegel-Einsatz im Getreide kann zur Reduzierung des Unkrautbesatzes beitragen, sofern die Witterung dies zulässt. In Reihenkulturen (hier z.B. Mais, Sorghum, Lupinen) bietet sich je nach Witterung und Stadium der Kultur z.B. das Hacken zwischen den Reihen an.
Neben den LLH-Beratungskontakten finden Sie auf der LLH-Website weitere Anregungen zum Thema :

Beitrag: Mechanische Unkrautbekämpfung mit dem Striegel

Video: Mechanische Unkrautbekämpfung mit dem Striegel


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