Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

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Öko-Regelung 4: Grünlandextensivierung – auch mit Düngung?

Mit der neuen GAP 2023 bieten sich für viehhaltende Betriebe im Dauergrünland neue Möglichkeiten. Durch die Beantragung der Öko-Regelung 4 können Betriebe ihre Grünlandflächen reduziert düngen und dafür eine Ausgleichszahlung erhalten. Für die Teilnahme an der Öko-Regelung 4 bestehen folgende Vorgaben:

  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebes
  • Einhaltung eines durchschnittlichen Tierbesatzes von 0,3 bis 1,4 raufutterverzehrenden Großvieheinheiten (RGV) pro ha Dauergrünland im Zeitraum vom 01.01. bis 30.09. (eine Unterschreitung der 0,3 RGV ist an max. 40 Tagen möglich)
  • Wichtig hierbei ist, dass die kompletten Raufutterfresser (RGV), die im Betrieb gehalten werden, lediglich auf das Grünland umgerechnet werden (das Ackerland kann nicht berücksichtigt werden)

Tabelle 1: RGV-Berechnung

TierartRGV
Rinder über 2 Jahre1,00
Rinder von 6 Monaten bis 2 Jahre0,60
Rinder unter 6 Monaten0,40
Equiden über 6 Monaten1,00
Schafe0,15
Ziegen0,15

 

  • Eine organische und mineralische Düngung ist bis 1,4 RVG/ha Grünland möglich. Dies entspricht 140 kg N/ha im Durchschnitt pro Hektar Grünland. Eine Überschreitung der 140 kg N/ha Grenze ist auf einzelnen Schlägen möglich, wenn die Obergrenze im Durchschnitt eingehalten wird.

 

Tabelle 2: Beispiel: Mutterkuhbetrieb

davon Ackerfläche10 ha
davon Grünland50 ha
Gesamtfläche60 ha
Mutterkühe30 Stk.
Rinder > 2 Jahre6 Stk.
Rinder 6-24 Monaten15 Stk.
Rinder < 6 Monaten30 Stk.
Gesamt RGV57 RGV
Ø RGV/Dauergrünland1,14 RGV/ha

 

Tabelle 3: Düngung

SchlagFlächeWeitere FörderprogrammeDüngebedarf nach DBEN-Düngung
17,00 ha190 kg N/ha175 kg N/ha
24,00 haHALM D.10 kg N/ha0 kg N/ha
312,00 ha190 kg N/ha180 kg N/ha
49,00 ha195 kg N/ha190 kg N/ha
55,00 haHALM D.10 kg N/ha0 kg N/ha
66,00 ha170 kg N/ha140 kg N/ha
77,00 haHALM D.10 kg N/ha0 kg N/ha
Gesamt 50,00 ha5935 kg N
Ø-N pro Hektar Grünland119 kg N/ha
  • Die Vorgaben der Düngeverordnung müssen eingehalten werden.
  • Bei der Berechnung der 170/130 kg N/ha-Grenze für die Düngung mit organischen Düngemitteln, wird bei der Beantragung der Öko-Regelung 4 die 170 kg N/ha-Grenze für die Grünlandflächen auf 140 kg N/ha reduziert. Im roten Gebiet bleiben die 130 kg N/ha weiterhin bestehen.
  • kein Pflanzenschutzmitteleinsatz
  • Pflug- und Umwandlungsverbot im Grünland

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