Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Boden & Düngung

Stoffstrombilanz-Rechner

Seit dem 01.01.2023 sind alle Betriebe ab einer Flächengröße von 20 ha und/oder mit mehr als 50 GV im Betrieb zur Erstellung einer Stoffstrombilanz verpflichtet. Betriebe, die unter dieser Grenze liegen aber mindestens 750 kg Stickstoff (N) in Form von Wirtschaftsdünger aufnehmen müssen ebenfalls eine Stoffstrombilanz erstellen. Diese muss spätestens 6 Monate nach Ende des Düngejahres erstellt sein.

Das vorliegende Excel-Tool unterstützt die betroffenen Betriebe bei der Erstellung dieser Stoffstrombilanz.


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