Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

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Kennarten im Grünland (Öko-Regelung 5)

Artenreiche Grünlandflächen bieten einer großen Anzahl an Pflanzen und Tieren einen Lebensraum. Sie prägen das Landschaftsbild positiv und unterstützen die Speicherung von Wasser und CO2. Landwirtinnen und Landwirte, die sich für eine extensive Bewirtschaftung ihrer Grünlandflächen entscheiden, leisten somit wertvolle Beiträge zur Förderung der Biodiversität und Gesunderhaltung unserer Umwelt.

Abb. 1: artenreicher Grünlandbestand

Über die Öko-Regelung 5 „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ kann nun eine Honorierung dieser landwirtschaftlichen Umweltleistung erfolgen.

Das Besondere an dieser Fördermaßnahme ist, dass sie ergebnisorientiert ausgerichtet ist. Der Nachweis des erwünschten Grünlandzustands erfolgt über das Vorkommen einer bestimmten Anzahl repräsentativer Pflanzenarten des Extensivgrünlands, der sogenannten Kennarten. Die Auswahl an hessischen Kennarten deckt einerseits die Vielfalt wertgebender Grünlandlebensräume ab. Andererseits ist die Liste so gehalten, dass ein Artennachweis möglichst unkompliziert erfolgen kann.

Zusätzliche Anforderungen, die über das Fachrecht oder die Konditionalitäten hinausgehen, fordert die Öko-Regelung 5 nicht, sondern der Nachweis von vier der sogenannten „Kennarten“ ist für eine Förderung der Flächen ausreichend. Demzufolge sind die Bewirtschaftenden selbst in der Verantwortung, ihre Flächen so zu nutzen und zu pflegen, dass ihr Artenreichtum erhalten bleibt oder sogar gefördert wird.

Kennarten im Grünland sicher nachweisen

Für den Erhalt der ergebnisorientierten Honorierung müssen Kennarten bzw. Kennartengruppen erfasst und dokumentiert worden sein.

Dokumentation und Nachweis erfolgen per Erfassungsbogen:

  • Der Nachweis der Kennarten erfolgt im Antragsjahr 2024 ausschließlich durch Eintragung in den Erfassungsbogen, der im Downloadbereich des hessischen Agrarportals zur Verfügung gestellt wird (Nach Anmeldung Klick auf den Personenident rechts oben, dann unter „Meine Dokumente“, „Hochgeladene Dokumente“ und schließlich „Erfassungsbogen Öko-Regelung 5 2024“ auswählen und auf „Ausgewählte Dokumente herunterladen“ klicken). Dieser enthält die aktuelle Liste der in Hessen relevanten Kennarten- und Kennartengruppen für die Öko-Regelung 5. Die Verwendung anderer, auch älterer Erfassungsbögen ist nicht zulässig und führt zum Verlust der Förderung.
  • Zur Kontrolle der Förderfähigkeit muss je Fläche ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Erfas­sungsbogen je Fläche vorliegen und vorgezeigt werden können.
Abb. 2: Beispiel für im Agrarportal angezeigte Begehungsstreifen

Die Erfassungsmethode ist einheitlich festgelegt:

  • Der Nachweis der Kennarten muss für jeden Grünlandschlag einzeln erfolgen.
  • Die Erfassung im Gelände erfolgt innerhalb eines 10 m breiten Streifens, dem sogenannten Begehungsstreifen.
  • Der abzuschreitende Streifen wird schlagindividuell im hessischen Agrarportal angezeigt, wenn auf einer Grünlandfläche im Flächennutzungsnachweis (FNN) unter „Interventionen“ die Öko-Regelung 5 ausgewählt wird.
  • Der Begehungsstreifen wird ab einer Größe des Antragsschlages von über einem Hektar in drei Abschnitte unterteilt. Diese werden ebenfalls in der Kartenansicht des Agrarportals angezeigt.

Wichtig für die korrekte Erfassung der Kennarten:

  • Die Erfassung der Kennarten erfolgt innerhalb des Begehungsstreifens für jeden Abschnitt separat.
  • Mehrere Individuen einer Kennart innerhalb eines Abschnitts zählen als eine vorgefundene Kennart.
  • Kommen in einem Abschnitt mehrere Arten einer Kennartengruppe vor, zählen auch diese lediglich als eine vorgefundene Kennart.
  • Bei Schlägen über 20 m Breite werden Pflanzen, die weniger als 5 m vom Rand des Schlages entfernt sind, nicht mitgezählt. Dagegen werden Kennarten, die im Schlaginneren an überquerten Kleinstrukturen (z. B. Gräben, Gebüschen) vorkommen, auch als Vorkommen gewertet und miterfasst.

Standort und Begehungslinien auf dem Smartphone anzeigen

Insbesondere auf größeren und komplexer geformten Schlägen ist das Einhalten der Begehungsstreifen nicht immer einfach. Abhilfe kann hier die Verwendung einer App schaffen, die den Import der Begehungsstreifen-Geometrien aus dem digitalen Antrag und die Anzeige des eigenen Standorts ermöglicht.
Eine exemplarische Anleitung hierfür findet sich unter: https://www.schafland17.de/anleitung-begehungsstreifen

Zeitraum der Kennartenzählung:

  • Zum Erhalt der Förderung müssen zum Zeitpunkt der Kontrolle in jedem Abschnitt mindestens vier Kennarten bzw. Kennartengruppen, jeweils mit mindestens einem dort gewachsenen Individuum, vorhanden sein und im Erfassungsbogen durch Ankreuzen der entsprechenden Kennart oder Kennartengruppe dokumentiert sein.
  • Bitte dringend beachten, dass eine Kontrolle bereits im Verlauf der Vegetationsperiode erfolgen kann. Es empfiehlt sich somit eine zeitige Erfassung unmittelbar zur Antragstellung. Um auch in diesem Zeitraum noch nicht blühende Arten zuverlässig erfassen zu können, wurde die vorliegende Bestimmungshilfe um vegetative Merkmale häufiger Kennarten ergänzt.

 Flächenauswahl für die Beantragung der Kennarten-Förderung:

  • Es sollten nur Flächen für die Öko-Regelung 5 beantragt werden, auf denen ein Vorkommen der Kennarten gesichert ist. Kennarten, die bei einer Vor-Ort-Kontrolle nicht vorgefunden werden, können von den Prüfern nicht mitgezählt werden. Werden auf diese Weise auf einer Fläche weniger als vier Kennarten festgestellt, wird diese für die Förderung aberkannt.

Aktualisierungen beachten:

  • Alle Angaben beziehen sich auf das Antragsjahr 2024. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Laufe der Förderperiode zu einer Änderung der Fördervoraussetzungen bzw. Dokumentationsanforderungen kommt. Bei allen Angaben in diesem Kompaktwissen handelt es sich daher um nicht rechtsverbindliche Auskünfte.
  • Bitte beachten Sie die Angaben der GAP-Direktzahlungen- und Ausführungsverordnung, Hinweise in Ihrem hessischen Agrarportal und die Informationen Ihrer Bewilligungs- und Beratungsstellen.

  • Kennart? Dokumentier ich! - Praxisbeispiel

    Für einen Grünlandschlag wird im Agrarportal ein Begehungsstreifen in drei Abschnitten angezeigt.

    Bei der Begehung des Streifens zur Erfassung der Kennarten werden in Abschnitt 1 an mehreren Stellen die typischen Blätter von Wiesen-Margeriten und Gewöhnlicher Schafgarbe gefunden. Im Erfassungsbogen werden sie jeweils als eine vorgefundenen Kennart dokumentiert (siehe Tabelle 1). Zudem fallen zahlreiche Exemplare von Kriechendem Hahnenfuß und Wegerich-Arten auf. Diese sind jedoch auch auf intensiv bewirtschafteten Wiesen weit verbreitet und daher nicht auf der Liste der für die Öko-Regelung 5 anrechenbaren Kennarten geführt. Bei genauerem Hinsehen und Abgleich mit der Bestimmungshilfe findet sich jedoch auch der Scharfe Hahnenfuß, sodass eine Eintragung bei der Artengruppe der Hahnenfußarten erfolgen kann.

    Ebenfalls in Abschnitt 1 fallen Blattrosetten auf, die mittels der Bestimmungshilfe der Kennartengruppe der hochwüchsigen gelben Korbblütler mit großen Blüten zugeordnet werden können. Obwohl hier sowohl Wiesen-Pippau als auch Wiesen-Bocksbart erkannt werden, erfolgt nur ein Eintrag in der Liste, da beide der gleichen Kennartengruppe angehören.

    Zu Beginn des Abschnitts 2 wachsen überwiegend die gleichen Arten. Hangabwärts wurde im Frühjahr ein dichter Flor von Wiesen-Schaumkraut beobachtet, welches nun zusätzlich als Kennart im Erfassungsbogen notiert wird.

    Der dritte Abschnitt umfasst zunehmend zeitweise feuchtere Bereiche einer Senke. Hier gesellen sich niedrig lila blühende Pflanzen hinzu. Ein Blick in die Bestimmungshilfe bestätigt, dass hier Kriech-Günsel wächst und keine Verwechslung mit dem von weitem ähnlichen Gundermann vorliegt. Somit erfolgt die Eintragung in den Erfassungsbogen. Um das noch blütenlose Labkraut zu bestimmen, werden einige Fotos mit dem Smartphone aufgenommen und an eine Bestimmung-App übermittelt. In diesem Fall erweist es sich als Weißes Labkraut, welches als typische Pflanze nährstoffreicher Böden nicht in der Liste der Kennarten enthalten ist. Auf dieselbe Weise können jedoch auch noch Flockenblumen bestimmt und in die Liste aufgenommen werden.

    Am angrenzenden Gewässerrand bestimmen Kennarten wie Mädesüß und Beinwell das Bild. Da diese jedoch nicht auf unserem Begehungsstreifen liegen, werden sie nicht notiert.

    Trotzdem wurden in allen Abschnitten die geforderte Anzahl von vier Kennarten erreicht und der Erfassungsbogen kann, mit Datum und Unterschrift des Bewirtschafters sowie der Schlagnummer versehen, für eine Kontrolle bereitgehalten werden.

    Tabelle 1:
    Beispiel für die Dokumentation der aufgefundenen Kennarten
    (Exemplarischer Ausschnitt aus Erfassungsbogen)

    Kennart(engruppe)Abschnitte
     123
    Beinwell   
    Echtes Labkraut   
    Kriech-Günsel  x
    Gewöhnliche Schafgarbexx 
    Wiesen-Margeritexxx
    Wiesen-Schaumkraut xx
    Artengruppe Flockenblumen  x
    Hahnenfuß-Artenxx 
    Artengruppe hochwüchsige gelbe Korbblütler mit großen Blütenxx 
    Artengruppe Mädesüß   
     

Neues „Kompaktwissen Kennarten“ in zweiter Fassung nun vorab digital verfügbar – gedruckte Version liegt voraussichtlich ab der KW 19 aus

Bitte beachten:
Die gedruckte Version des „Kompaktwissen Kennarten“ liegt voraussichtlich ab der Kalenderwoche 19 bei den regionalen Dienststellen des LLH sowie bei den zuständigen Bewilligungsstellen der Landkreise und den regionalen Landschaftspflegeverbänden und den Kooperationspartnern aus. Von Vorbestellungen oder Reservierungen bitten wir abzusehen.

Aktuelle und informative Details zu den hessischen Kennarten sowie zur Erhebung im Feld und zur Bewirtschaftung der Flächen finden sich in der reich bebilderten Informationen „Kennart? – Erkenn ich! – Bestimmungshilfe für hessische Kennarten der Öko-Regelung 5“.

In Kooperation Hessischen Landesamts für Naturschutz (HLNUG) und dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) gemeinsam mit dem Projekt „Schaf schafft Landschaft“ der Universität Kassel konnte eine optimierte Neuauflage erstellt werden. Wir bedanken uns sehr für die zahlreichen hilfreichen Hinweise aus der Landwirtschaft, den Kreisverwaltungen und Beratung.

Neu sind unter anderem Lebensraumübersichten, die standorttypische Kennartenzusammenfassen und zur Erstorientierung und/oder zur Bestätigung der Bestimmungsergebnisse verwendet werden können. Die Artenportraits und einführenden Kapitel wurden um gezielte Informationen zur Bewirtschaftung und Förderung der Kennarten erweitert. Zusätzliches Bildmaterial von vegetativen Pflanzenmerkmalen soll die Bestimmung von ausgewählten Kennarten im blütenlosen Zustand ermöglichen. Die Kennartenliste wurde um die Arten der Kennartengruppen, die deutschen Artnamen und Seitenverweise auf die Artenportraits vervollständigt.
Die Auswahl anerkannter Kennarten und Ausschlussarten ist aber unverändert geblieben.

Um begriffliche Unsicherheiten auszuräumen, wurden Weideverträglichkeit und Futterwert der Arten definiert. Nähere Informationen hierzu finden sich auch im Beitrag Weideverträglichkeit und Futterwert von Grünlandarten der Grünland-Fachinformation.

Biodiversität im Grünland fördern (und erhalten)

Extensives Grünland zählt zu den artenreichsten Biotopen im weltweiten Vergleich. Die Pflanzenzusammensetzung eines Grünlandbestands ist dabei kein Zufall, denn sie ist immer das Ergebnis der regionalen Standortbedingungen und der Bewirtschaftung. Nur durch die Weiterführung der meist extensiven Bewirtschaftungsweise, können die entsprechenden Pflanzengesellschaften auch weiterhin erhalten werden.

Wenn Sie die Artenvielfalt in Ihrem Grünland er­höhen möchten, gibt es einige grundsätzliche Maßnahmen, die auf einer Vielzahl von Grünlandstandorten zum Erfolg führen. Davon ausgenom­men sind Flächen mit geschützten FFH-Lebensraumtypen (LRT), die eine angepasste Bewirtschaftung benötigen, damit das gesetzliche Verschlech­terungsverbot eingehalten werden kann. Bewirtschaftungsempfehlungen zu diesen besonderen Grünlandstandorten finden Sie in den LRT-Leitlinien (vgl. Kapitel 7).

Extensive Bewirtschaftung als Basis für Vielfalt

Biodiversität auf Weiden

Viele artenreiche Wiesen werden zweimal pro Jahr gemäht und nicht oder nur gering ge­düngt. Dadurch können viele blühende Kräuter nebeneinander existieren. Ungünstig sind hingegen eine häufige Mahd (mehr als zweimal pro Jahr) und insbesondere Mulchen sowie eine Verbrachung durch ausbleibende Nutzung. Auch eine an­dauernde Beweidung mit starkem Viehtritt, der die Narbe zu stark beschädigt, wirkt sich negativ aus. In der Folge führt dies zu einem Rückgang der Kennarten(gruppen).

Dass allein kleinere Unterschiede bei Bewirtschaftungsmaßnahmen schon einen immensen Einfluss auf die Bestandszusammensetzung haben können, zeigte beispielhaft ein Langzeitversuch zur „Bestandsentwicklung auf einer Glatthaferwiese bei Brache, Schnitt und Mulchen“ auf dem Landwirtschaftszentrum Eichhof.

Mulchen wird bei der Grünlandpflege häufig als Alternative angesehen, wenn das Schnittgut aus unterschiedlichen Gründen nicht genutzt werden kann. Aber: Durch den Verbleib des Mulchmaterials auf der Fläche, stehen dem Boden diese Nährstoffe langfristig wieder zur Verfügung. Dies führt dazu, dass die Fläche weniger aushagert als es beim Mähen und Abfahren der Fall sein würde. Ein konstanter Nährstoffaustrag ist allerdings oft Voraussetzung, um die entsprechende Bestandzusammensetzung zu erhalten. Dies wird auch in dem Langzeitversuch deutlich. In den Mulchvarianten ist ein obergrasreicher Bestand mit einem höheren Anteil stickstoffliebender Arten zu finden, zu denen die hessischen Kennarten in der Regel nicht zählen. Beim Mähen und Abfahren des Erntegutes sind die Bestände artenreicher mit weniger Obergräsern. Dieser Effekt erhöht sich bei einer zweimaligen Mahd. Die Ausprägung dieser Effekte ist immer auch abhängig vom Standort und nicht auf jede Fläche übertragbar.

Auswirkungen unterschiedlicher Mahdregimes richtig einschätzen

Mit dem Zeitpunkt des ersten Schnitts lässt sich die Artenzusammensetzung des Grünlandes stark beeinflussen. Die Entwicklung der meisten Kennarten ver­läuft vergleichsweise langsam, sodass sie ausreichend Wachstumszeit benötigen, um einen Schnitt zu verkraften und wieder austreiben oder rechtzeitig Samen bilden zu können. Traditionell erfolgt der erste Schnitt zur Blüte der bestands­bildenden Gräser, je nach Standort meist Anfang bis Ende Juni. Bei sehr spätem ersten Schnitt im Spätsommer oder Herbst gleichen die Pflanzenbestände häufig nach einiger Zeit langjährigen Brachen. Auf diese Weise wird zwar eine Ver­buschung verhindert, eine Förderung der Pflanzenartenvielfalt findet allerdings nicht statt.

Je wüchsiger der Standort, umso wichtiger ist ein rechtzeitiger Schnitt im Juni, da sonst lichtliebende, niedrigwüchsigere Kräuter (oft Kennarten) von höherwüchsigen Gräsern beschattet und verdrängt werden. Der optimale Schnittzeitpunkt ist immer abhängig vom Standort und dem Wachstums- und Witterungsverlauf.

Neben dem ersten (Ein)Schnitt in die Vegetation sind auch die Erholungsphasen zwischen den Nutzungen für die Förderung der Kennarten relevant. Das Mit­telmaß macht’s: In Folge einer hohen Nutzungsfrequenz haben die Kennarten nicht genug Zeit, um Kraft für den Wiederaustrieb zu sammeln. Eine zu gerin­ge Nutzungsfrequenz wiederum führt zu erhöhtem Aufwuchs an Biomasse, die lichtliebende, niedrigwüchsige Kräuter beschattet. In der tradi­tionellen Heunutzung, die der Ursprung vieler unserer blütenbunten Wiesen ist, hat sich auf vielen Standorten eine zweischürige Mahd mit mindestens acht Wochen Regenerationszeit zwischen den Nutzungen bewährt. Allgemein gilt: Je weiter der Schnittzeitpunkt des zweiten Aufwuchses nach hinten verlegt wird, desto weniger Einfluss hat er auf die Bestandszusammensetzung.

Zielführend Düngen

Die Düngung und damit der Nährstoffeintrag in die Bestände begünstigt das Wachstum bestimmter Pflanzenarten. Konkurrenzstarke Arten, wie zum Beispiel Gräser, werden somit dominanter und verdrängen andere Arten. Bei reduzierter oder unterlassener Düngung können konkurrenzschwache Blütenpflanzen sich gegen wüchsigere Gräser durchsetzen. Zudem ist der Aufwuchs auf weniger gedüngten Flächen lichter, und davon profitieren viele Arten. Wird auf die Stickstoffdüngung bei ausgewogener PK-Versorgung verzichtet, profitieren vorrangig die Leguminosen. Bei einem Verzicht auf jegliche Düngung sind die Effekte für die Artenvielfalt am größten. Abhängig von der Ausgangssituation sind die zu erwartenden Effekte unterschiedlich. Auf gut versorgten, grasreichen Standorten sind sie kleiner, als in krautreicheren Höhenlagen.

Für die meisten Kennarten sind keine oder höchstens geringe Düngergaben to­lerabel und wenn, dann nur in Form von Festmist, da Gülle o. ä. zu viel schnell verfügbaren Stickstoff enthält. Ob eine Düngung sinnvoll ist, hängt vom Ent­wicklungsziel ab.

Kennarten und Beweidung

Sofern es sich nicht um mahdabhängige Lebensraumtypen nach der FFH-Richt­linie handelt, ist eine Beweidung z. B. mit Mutterschafen oder -kühen auf mäßig trockenem bis mäßig feuchtem Extensivgrünland ebenfalls möglich, wenn die Weidegänge eine möglichst kurze Zeit­spanne umfassen (Umtriebsweide oder Hutung), die Ruhezeiten eingehalten werden und keine Zufütterung erfolgt. Auf reinen Weideflächen wird gegebe­nenfalls eine Nachpflege (Gehölzentfernung) nötig oder es können Ziegen zum Einsatz kommen. Eine Nachbeweidung mahdgenutzter Flächen im Herbst ist für artenreiche Bestände i. d. R. unkritisch, wenn der Weidegang bei trockenem und trittfestem Boden stattfindet. Eine Vorbeweidung im zeitigen Frühjahr kann durch Reduktion der Gräser die Entwicklung einiger Kennarten begünstigen.

Artenanreicherung im Dauergrünland

Zur Förderung der Biodiversität von artenarmen Grünlandbeständen sind verschiedene Maßnahmenkombinationen denkbar. Häufig müssen Einzelfallentscheidungen getroffen werden, um abgestimmte Handlungsanleitungen für Einzelflächen zu erstellen.

Auf bislang intensiver genutzten, nährstoffreicheren Flächen sollte vorab eine Nährstoffreduktion durch Aushagerung erfolgen. Dazu werden die Düngergaben eingestellt, die Fläche wird aber weiterhin häufig geschnitten und das Mahdgut abgefahren. Durch die Mahd ohne Düngung wird dem Boden vor allem Stickstoff entzogen, während die Reduktion des Phosphats bspw. wesentlich länger dauert. Der Nährstoffentzug wird dabei durch eine frühe und häufige Mahd beschleunigt, bleibt aber ein langwieriger Prozess. Je nährstoffreicher ein Standort ist, desto häufiger sollte anfangs gemäht werden. Der Mahdtermin sollte dabei an die Vegetationsentwicklung im jeweiligen Jahr angepasst werden. Die Methode eignet sich damit am ehesten zur Artenanreicherung von mäßig nährstoffreichen Lebensräumen. Im Anschluss an die erfolgreiche Aushagerung des Bodens erfolgt nach der Reduktion der Düngung auch die Reduktion der Schnitthäufigkeit. Magere Standorte werden dann ein- bis zweimal pro Jahr geschnitten, auf ertragsstärkeren Standorten erfolgt eine zwei- bis maximal dreimalige Mahd. Je nach Standort und Zustand der Fläche nimmt die Erhöhung der Kennartenanzahl mehrere Jahre in Anspruch.


Die Landschaftspflegeverbände und das Biodiversitätsteam des LLH beraten Sie gerne bei der Wahl und Umsetzung des geeigneten Verfahrens. Die Anreicherung des Arteninventars von Grünlandbeständen ist ein langfristiger und nicht immer erfolgreicher Prozess. Umso wichtiger ist es, artenreiche Wiesen und Weiden durch eine geeignete Bewirtschaftung zu erhalten.

Weitere Informationen zur Förderung und Erhaltung von artenreichem Grünland finden sich im Beitrag Biodiversität im Grünland fördern und erhalten.


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