Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Klimaschutz

Novellierung der TA-Luft: Nachweis einer nährstoffangepassten Fütterung

Im Zuge der Novellierung der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) wurden auch Vorgaben in Bezug auf die energie- und nährstoffangepasste Fütterung im Bereich der Schweine- und Geflügelernährung verankert.

Die Ausgestaltung der Fütterung hat starken Einfluss auf die Ausscheidungen von Stickstoff und Phosphor über Kot und Harn. Um negative Einflüsse auf die tierischen Leistungen und das Tierwohl zu vermeiden, sollte bei der Rationsgestaltung im Hinblick auf diese beiden Nährstoffe eine Über- sowie eine Unterversorgung vermieden werden. Weiterhin gilt es, die Ammoniakemissionen durch eine nährstoffangepasste Fütterung nachhaltig zu reduzieren. Für die Schweinehaltung ist eine Minderung der Ammoniakemissionen um 20 Prozent im Vergleich zu einer Fütterung mit „(nur) einer Phase“ (d.h. „Universal- bzw. Standardfütterung“) ohne Nährstoffanpassung vorgeschrieben. In der Geflügelhaltung ist ein Richtwert von 10 Prozent für die Minderung der Ammoniakemissionen im Vergleich zu einer nährstoffangepassten Fütterung mit zwei Phasen vorgesehen.

Die Vorgaben sind durch Anwendung einer stark N-/P-reduzierten Fütterung bei Schweinen und einer N-/P-reduzierten Fütterung beim Geflügel zu erreichen.

Die maximalen Nährstoffausscheidungen für Stickstoff und Phosphat sind für das jeweilige Produktionsverfahren über eine Massenbilanz einzuhalten bzw. nachzuweisen.

Für welche „Anlage“ ist das Fütterungsverfahren nachzuweisen?

Alle Anlagen, die der Richtlinie über Industrieemissionen unterliegen (E-Anlagen) und entsprechend genehmigt wurden, haben zur Plausibilisierung der „Besten Verfügbaren Technik“ (BVT) im Bereich Futter und Fütterung die Einhaltung der in der TA Luft festgelegten Ausscheidungswerte für Stickstoff und Phosphor über eine Massenbilanz (Stallbilanz) nachzuweisen.

Bei Anlagen in Hessen, die nach BImschG (V- und G-Anlagen) genehmigungspflichtig sind, wird von dem zuständigen Regierungspräsidium die Erstellung einer Massenbilanz angeordnet und entsprechend angeschrieben.

Der Nachweis ist für jede einzelne nach BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage und für das jeweilige Produktionsverfahren getrennt zu erstellen.

Wie kann der Nachweis einer nährstoffangepassten Fütterung erfolgen?

Das Berechnungstool der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) kann als Nachweis einer stark bzw. N-/P-reduzierten Fütterung genutzt werden. Dieses wurde nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene als Nachweis einer stark N-/P-reduzierten Fütterung für die Schweine- oder Geflügelhaltung anerkannt.

Mit Hilfe des Berechnungstools kann die Differenz an Stickstoff und Phosphor ermittelt werden. Hierzu werden die Nährstoffmengen, die über das Futter in den Tierbestand fließen sowie den Betrieb über die erzeugte Leistung (Eier, Fleisch) wieder verlassen, gegenübergestellt. Die Differenz bildet die Nähstoffausscheidung der Tiere ab. So kann für das jeweilige Produktionsverfahren die Einhaltung der maximal zulässigen Nährstoffausscheidung nach Vorgaben der TA-Luft berechnet bzw. nachgewiesen werden.

Das Tool wird von der LfL stetig aktualisiert. Vor der Eingabe sollte daher die aktuelle Version des Bilanzierungstools auf der Homepage der LfL genutzt werden.

Tutorials

In unseren LLH-Video-Tutorials für die jeweiligen Produktionsverfahren erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie das Bilanzierungstool der LfL als Nachweis für eine nährstoffreduzierte Fütterung nutzen können.


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