Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

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Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen

Gemäß der „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“ (WDüngV) unterliegen Wirtschaftsdünger abgebende, befördernde oder empfangende Betriebe bzw. Organisationen u.a.

  1. einer Meldepflicht bei der Einfuhr an einen Bestimmungsort in Hessen (§ 4 WDüngV) und
  2. einer Aufzeichnungspflicht für alle Zu- und Abgänge von Wirtschaftsdüngern (§ 3 WDüngV).

Dies gilt auch für Stoffe, die anteilig Wirtschaftsdünger enthalten (z. B. Gärreste).

Der Meldepflicht nach Punkt a) muss ein hessischer Betrieb nachkommen, sobald er Wirtschaftsdünger im Laufe eines Kalenderjahres aus anderen Bundesländern und Staaten aufgenommen und die

Summe aller abgegebenen + beförderten + angenommenen Wirtschaftsdünger

pro Jahr mind. 200 t Frischmasse beträgt. In diesem Fall ist die Importmeldung dem Regierungspräsidium Kassel bis zum 31.03. des Folgejahres zu melden.

Mit dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen können Sie dieser Meldepflicht digital nachkommen und die Importmeldung online hinterlegen. Öffnen Sie dazu die Internetseite des Meldeprogramms unter www.meldeprogramm-hessen.de.

Als landwirtschaftlicher Betrieb können Sie sich mit der gleichen Nummer und PIN, die auch für den Zugang zur Online-Antragstellung für den Gemeinsamen Antrag und für die ZI-Datenbank genutzt wird, anmelden.

Die Betreiber von Biogasanlagen nutzen den „Zugang Biogas“. Hierfür benötigen Sie die Zulassungsnummer für Ihre Biogasanlage nach Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (tierische Nebenprodukte). Die benötigte PIN können Sie beim RP Kassel beantragen.

Weitere Nutzerinnen und Nutzer wie Beauftragte Dritte, Zwischenhändler, Maschinenringe, etc. können sich beim RP Kassel auf Antrag registrieren lassen und erhalten Zugangsdaten um das Programm nutzen zu können.

Auch wenn die Übermittlung der Importmeldung weiterhin per E-Mail, Fax oder per Post möglich ist und die Nutzung des Meldeprogramms gerade zu Beginn aufwendiger erscheint, bietet die Nutzung des Meldeprogramms einige Vorteile:

  • Eine fristgerechte Abgabe der Importmeldung ist im Zweifel nachweisbar, da das Meldedatum automatisch hinterlegt wird.
  • Zusätzlich zur Importmeldung können alle weiteren Zu- und Abgänge von Wirtschaftsdünger gemäß der Aufzeichnungspflicht (siehe Punkt b)) dokumentiert werden.
  • Die Erstellung von Übersichten (Betriebsspiegel) über die Wirtschaftsdünger- und Nährstoffmengen, die ihren Betrieb verlassen oder zugeführt wurden, ist möglich.
  • Die hinterlegten Daten und Übersichten können zum Abgleich Ihrer Dokumentation im Rahmen der Düngeverordnung sowie bei anstehenden Kontrollen genutzt werden.

Weitere Informationen zur Wirtschaftsdünger-Verbringungsverordnung finden Sie unter:

https://rp-kassel.hessen.de/forsten-und-landwirtschaft/landwirtschaft-fischerei/duengerecht

 

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich gerne direkt an:

Sabine Püschel
0561-106 4211, E-Mail:

Jörg Schäfer
0561-106 4214, E-Mail:


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