Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Aufwuchsschäden in landwirtschaftlichen Kulturen

Wer Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen infolge von Fremdeinwirkungen, wie z.B. Wildschäden, aber auch Baumaßnahmen, Verkehrsunfällen oder Ähnliches feststellt, kann sich bei der Entschädigung an den aktuellen Richtwerten für die Ermittlung von Aufwuchsschäden orientieren. Die Richtwerte werden vom RP Kassel für Marktfrüchte sowie für Futterpflanzen und Grünland ermittelt und für den konventionellen und ökologischen Anbau herausgegeben. Mit diesen Richtwerttabellen lässt sich die Schadenshöhe schnell, unbürokratisch und sachgerecht (und kostengünstig) ermitteln, mit dem Ziel, zwischen den Beteiligten eine unmittelbare pragmatische Einigung zu erzielen. Sie gelten insbesondere für kleinere Schäden bis zu 1 Hektar (ha), bei denen durch den Schadenseintritt keine wesentliche Kosteneinsparung möglich ist. Bei größeren Schäden und Streitfällen ist eine exakte Begutachtung durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige geboten.

Die Tabellen finden sich unter der Rubrik Aktuelles/Downloads
https://rp-kassel.hessen.de/forsten-und-landwirtschaft/landwirtschaft-fischerei/sachverstaendigenwesen


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