Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Ausbildung

Duale Berufsbildung und die „Schlüsselfunktion“ der Zuständigen Stelle

Das Ausbildungssystem in Deutschland hat Alleinstellungscharakter: es erfolgt im dualen System. Im Gegensatz zu vielen Nachbarländern findet die Ausbildung damit sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule statt.

Auszubildende und Ausbildungsbetriebe erfahren hierdurch vielfache Vorteile: höhere Motivation der Auszubildenden, bessere Verknüpfung von Theorie und Praxis sowie eine gezielte Ausbildung von Mitarbeitern am Ausbildungsbetrieb sind nur einige davon. Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) begleitet als zuständige Stelle für die grünen Berufe diese Prozesse maßgeblich mit.

Die Ausbildung setzt sich aus einem betrieblichen und einem schulischen Teil zusammen. Der Hauptteil der betrieblichen Ausbildung in grünen Berufen erfolgt in anerkannten Ausbildungsbetrieben des Agrarbereichs. Neben klassischen Ausbildungen in der Landwirtschaft und im Gartenbau werden unter anderem auch Ausbildungsberufe im Bereich Pflanzen- oder Milchtechnologie angeboten.

Grüne Berufe in Hessen:Fachkraft Agrarservice
Fischwirt/in
Gärtner/in
Gartenbauhelfer/in
Helfer/in in der Landwirtschaft
Helfer/in in der Pferdewirtschaft
Landwirt/in
Milchtechnologe/-login
Milchwirtschaftliche/r Laborant/in
Pferdewirt/in
Pflanzentechnologe/-login
Tierwirt/in
Winzer/in

Während in einigen anderen Bundesländern der Landwirtschaftskammer die Aufgabe der Berufsbildung zuteilwird, übernimmt in Hessen, welches über keine Landwirtschaftskammer verfügt, der LLH diese Aufgaben. Innerhalb des Ausbildungssystems fungiert der LLH als Institution zur Anerkennung und Überwachung der Ausbildungsbetriebe und ist Ansprechpartner für vielfache Themen, die sich im Laufe des Ausbildungsprozesses ergeben – sei es vonseiten des Auszubildenden oder der Ausbildenden.

Der Ausbildungsberater Christian Dörr bei einem Besuch der Auszubildenden in der Berufsschule Limburg. Die Ausbildungsberater besuchen regelmäßig die Auszubildenden in den Berufsschulen. Foto: Dr. Andrea Hesse (Berufsschule Limburg)

Der betriebliche Teil der Ausbildung wird durch überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen ergänzt. Dadurch ist auch die fortwährende Anpassung an den technischen Fortschritt gegeben, da dort mit Maschinen und Technologien gearbeitet werden kann, die in den Betrieben eventuell nicht immer verfügbar sind. Zudem kann eine solide Vermittlung und Festigung von den erforderlichen Grundfertigkeiten gesichert werden. Auch mögliche Lücken in einzelnen Ausbildungsfeldern durch betriebliche Spezialisierungen können somit vermieden und ein hohes Niveau der Ausbildung gewährleistet werden. An seinen Standorten am Eichhof (Landwirtschaft) und in Dillenburg (Pferdewirtschaft) ist der LLH in der überbetrieblichen Ausbildung tätig. Zudem gibt es in Hessen mit der Deula in Witzenhausen eine weitere überbetriebliche Ausbildungsstätte für Landwirtschaft und Gartenbau. Darüber hinaus bestehen für weitere Fachrichtungen Kooperationen mit Ausbildungsstätten in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel mit der Deula in Bad Kreuznach für den Weinbau oder der Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau (LVG) in Erfurt. Die Lehreinheiten im Bereich der überbetrieblichen Ausbildung finden üblicher Weise in Blockveranstaltungen statt.

Der Schwerpunkt zum Erreichen des Ausbildungszieles liegt jedoch in der Ausbildung im Ausbildungsbetrieb und somit in der Vermittlung von Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen im Zusammenhang mit den alltäglichen praktischen Arbeiten. Hier werden die Auszubildenden auf den Beruf und das Berufsleben vorbereitet und lernen die betrieblichen Arbeitsabläufe sowie Regeln der modernen Arbeitswelt kennen. Das Erlernte kann in der praktischen Arbeit direkt angewendet werden und die Ergebnisses des Tuns und Handelns werden einprägsam sichtbar. Dies dient nicht nur dem Erlangen von Routine und Sicherheit, sondern fördert auch die Entwicklung der Persönlichkeit der zukünftigen, selbstständigen Unternehmerinnen und Unternehmer oder Angestellten.

Praktische Prüfung im Pflanzenbau mit den Prüfenden Christina Schmidt, Steffen Laupus und Michael Schneller.

Diese praktische Ausbildung ergänzend, kommt den Berufsschulen die Aufgabe zu, fachliche und allgemeine Lerninhalte zu vermitteln: neben dem Fachunterricht werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch, Religion und Sport unterrichtet. Acht Stunden pro Woche entfallen auf den Fachunterricht und vier Stunden auf den allgemeinbildenden Unterricht. Im Regelfall bedeutet das für die Auszubildenden eine Woche mit einem Berufsschultag im Wechsel mit einer Woche mit zwei Berufsschultagen. Im Gegensatz zur beruflichen Ausbildung, die bundesweit einheitlich geregelt ist und dem Berufsbildungsgesetz des Bundes folgt, werden die Rahmenlehrpläne der Berufsschulen landesrechtlich geregelt. Hier gelten die Schulgesetze der Länder. Die Aufsicht erfolgt durch die Schulaufsichtsbehörden, wohingegen dies bei den Betrieben durch die zuständige Stelle, angesiedelt am LLH, erfolgt.

Durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten für betriebliche und schulische Ausbildung können Herausforderungen im Dialog zwischen den verschiedenen Beteiligten entstehen. Dieser wichtige Dialog wird unter anderem durch den regen Austausch der Ausbildungsberater des LLH sowie die Mitwirkung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Lehrkräften in Prüfungs- und Bildungsausschüssen gefördert.

Das duale System hat sowohl für die Auszubildenden, als auch für die Betriebe vielfältigen Nutzen: Durch die Verknüpfung von Theorie und Praxis haben die Auszubildenden sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt und erhalten im Vergleich zu einer rein schulischen Ausbildung bereits während der Ausbildung eine Vergütung. Ferner lässt sich durch den ständigen Wechsel zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung die Motivation fördern. Außerdem wird die betriebliche Ausbildung durch den tageweisen Berufsschulunterricht nicht für längere Zeiträume unterbrochen, sodass sich die betrieblichen Ausbildungsinhalte, die in der Landwirtschaft saisonal geprägt sein können, gut abhandeln lassen. Den Betrieben bieten sich durch das duale System gute Möglichkeiten, ihre eigenen Fachkräfte bei geringen Einarbeitungskosten gezielt auszubilden und kennenzulernen.

In Hessen gibt es aktuell ca. 1.800 anerkannte Ausbildungsbetriebe. Die Anerkennung und Überwachung erfolgt durch den LLH. In Kassel werden die Berufsausbildungsverträge der rund 1.600 Auszubildenden von der zuständigen Stelle erfasst und eingetragen.

Aber nicht nur die Eintragung der Ausbildungsverträge und die Überwachung der Ausbildungsbetriebe gehören zu den vielfältigen Aufgaben der zuständigen Stelle. Zu den Kernaufgaben der Ausbildungsberater gehören die Beratung von Auszubildenden und der Ausbildenden sowie die Werbung von Berufsnachwuchs.
Mit Hinblick auf die Entwicklung der Ausbildungszahlen in den letzten Jahren ist es sehr erfreulich, dass diese trotz leichter Schwankungen nahezu stabil sind.

Um den Kontakt der Auszubildenden zu den Ausbildungsberatern zu erleichtern, sind diese in regelmäßigen Abständen in den Berufsschulen. Auch der Kontakt der Ausbildungsberater zu den Lehrkräften in den berufsbildenden Schulen ist enorm wichtig, denn so können Probleme frühzeitig erkannt und angesprochen werden. In Hessen gibt es verschiedene Berufsschulstandorte für die grünen Berufe: sieben für Landwirtschaft, eine für Pferdewirtschaft, neun für Gärtnerei und eine für Weinbau. Die Auszubildenden in den anderen grünen Berufen besuchen Berufsschulen außerhalb Hessens.

Durch den Kontakt zu allen Beteiligten hat die zuständige Stelle mit ihren Ausbildungsberatern eine Schlüsselfunktion in der dualen Ausbildung. Wie wichtig der gute Kontakt zu Schulen und Ausbildungsbetrieben ist, hat sich gerade in Zeiten der Pandemie gezeigt: Denn trotz der schwierigen Rahmenbedingungen ist es gelungen, die Abschlussprüfungen für alle zufriedenstellend durchzuführen.


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