Berufliche Weiterqualifizierung
Zweijährige Fachschulausbildung in der Agrarwirtschaft
Die zweijährige Fachschulausbildung in der Agrarwirtschaft ist eine wesentliche Säule der beruflichen Weiterqualifizierung.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Fachschule können Sie…
- als zukünftige/r Betriebsleiter/in Ihren Betrieb selbständig und eigenverantwortlich führen;
- als Fachkraft in einem der Landwirtschaft vor- oder nachgelagerten Bereich eine leitende Position einnehmen;
- ein weiterführendes Studium an einer Fachhochschule bzw. Universität aufnehmen (nur bei entsprechenden Leistungen).
Sie schließen die Fachschule mit der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in Fachrichtung Agrarwirtschaft“ ab.
Dieser Abschluss ist gemäß einem Beschluss der Spitzenvertreter von Bund, Ländern und Sozialpartnern vom 31. Januar 2012 zusammen mit den Abschlüssen „Meister“ und „Bachelor“ auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) eingestuft und damit gleichgestellt worden.
Der DQR dient dazu, die im deutschen Bildungssystem erworbenen und angebotenen Qualifikationen in Relation zu den 8 Niveaustufen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zu setzen und vergleichbar zu machen. Der DQR soll die Anerkennung von in Deutschland erworbenen Qualifikationen in Europa erleichtern.
Fachschulstandorte
Inhalte
Während Ihrer Fachschulzeit werden Ihnen vertiefende Inhalte vermittelt:
- in den Lernfeldern Betriebswirtschaft, pflanzliche und tierische Erzeugung, Energie und Technik in der Landwirtschaft, Vermarktungslehre, Unternehmensführung und ökologischer Landbau
- in den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Politik & Wirtschaft, Recht und Umwelt.
Zusätzlich erhalten Sie:
- Spezialunterricht in den Bereichen Ackerbau, Grünland, Verfahrenstechnik (DEULA, Techniktage), Rinderhaltung, Schweinehaltung und Geflügelhaltung unter Einbindung externer Spezialisten;
- fachpraktische Übungen in den Betrieben der Studierenden;
- ein- und mehrtägige Fachexkursionen im In- und Ausland;die Möglichkeit an Fach- und Feldtagen teilzunehmen.
Zusatzqualifikationen
Bei entsprechenden Leistungen können Sie während Ihrer Fachschulzeit folgende Qualifikationen erwerben:
- Ausbildereignung in der Landwirtschaft
Mit Bestehen der Abschlussprüfung und mindestens ausreichenden Leistungen im Fach „Berufs- und Arbeitspädagogik“ wird gemäß Ausbildereignungsverordnung vom 21.09.2009 (BGBI.I S. 88) sowohl die fachliche als auch die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der Landwirtschaft nachgewiesen. Die Ausbildertätigkeit darf frühestens nach zwei Jahren beruflicher Tätigkeit, die sich an die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf anschließt, wahrgenommen werden. Der Fachschulbesuch und die Bundeswehrzeit bzw. der Bundesfreiweilligendienst werden dabei nicht angerechnet.
- Fachhochschulreife
Wird im zweiten Ausbildungsabschnitt ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss nachgewiesen, wird mit Bestehen der Abschlussprüfung die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (Wahlpflichtbereich) in der Abschlussprüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.
Aufnahmevoraussetzungen
- Berufsabschluss in der Landwirtschaft oder im Berufsfeld Agrarwirtschaft
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr
- ausgefülltes Anmeldeformular
Förderung
Eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist möglich.
Auf den Seiten der Fachschulstandorte Fritzlar, Griesheim und Petersberg erhalten Sie Informationen zu Standort, Lehrern und Stundenplänen sowie aktuelle Bekanntmachungen!