Pflanzenschutz
Sachkunde-Lehrgang mit Prüfung
Im Gegensatz zur Sachkunde-Fortbildung, welche spätestens alle drei Jahre besucht werden muss, reicht es aus, den Lehrgang einmalig zu absolvieren, um die Sachkundigkeit im Pflanzenschutz zu erhalten (ähnlich wie Führerschein).
Wer benötigt den Sachkundenachweis?
Den Sachkundenachweis benötigt jede/r, der/die in der Landwirtschaft
- Gewerbliche Pflanzenschutzmittel erwirbt
- Gewerbliche Pflanzenschutzmittel anwendet (auch Saisonarbeitskräfte)
- Pflanzenschutzmittel verkauft
- Beratung zum Pflanzenschutz durchführt
- Auszubildende und Mitarbeiter im Pflanzenschutz anleitet und beaufsichtigt
Wer ist bereits sachkundig im Pflanzenschutz?
- Berufsabschluss: u.a. Landwirte, Gärtner, Forstwirte und Winzer
- Studium: u.a. Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft
- Sachkunde-Lehrgang mit Prüfung
- Vergleichbare Abschlüsse aus dem Ausland verbunden mit guten Deutschkenntnissen
Anerkannte Berufsabschlüsse siehe:
anerkannte Nachweise
Was kostet der Sachkundelehrgang mit Prüfung?
Der Sachkunde-Lehrgang kostet 250 € und findet mehrtägig statt (16 Stunden Lehrgang).
Im Anschluss an den Lehrgang findet eine Prüfung (schriftlich, mündlich und praktisch) statt.
Die Prüfungsgebühr beträgt 80 € (Wiederholungsprüfung 50 €).
Zur Prüfungsvorbereitung der Anwender-Sachkunde wird folgende Literatur empfohlen:
„Sachkundig im Pflanzenschutz – Arbeitshilfe zum Erlangen des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz“ (Ulmer Verlag, ca. 17 €)
Weitere Infos beim Pflanzenschutzdienst des RP Gießen:
Sachkundelehrgänge und Prüfungen
Nach erfolgreicher Prüfung muss beim Pflanzenschutzdienst Hessen die zugehörige Scheckkarte beantragt werden (30 € über Online-Antrag oder 50 € bei Antragstellung per Post oder Fax).
Weitere Infos beim Pflanzenschutzdienst des RP Gießen:
Sachkundenachweis
Anmeldung zum Sachkunde-Lehrgang mit Prüfung beim LLH (Warteliste)
Telefon-Hotline für den LLH-Sachkunde-Lehrgang
Mo – Fr: 8:30 – 12:00 Uhr
Telefon: +49 561 7299-333
FAQs
Welche Arten der Sachkunde im Pflanzenschutz gibt es?
Die Sachkunde im Pflanzenschutz wird in zwei Arten unterschieden:
1. Die Sachkunde für die Anwendung und Beratung von Pflanzenschutzmitteln (Anwendersachkunde).
2. Die Abgebersachkunde, die benötigt wird, um Pflanzenschutzmittel zu verkaufen.
Besteht die Pflicht zur Teilnahme an einem für meine Fachsparte (Landwirtschaft/Gartenbau) ausgerichteten Basislehrgang?
Eine Pflicht zur Teilnahme an einem für die jeweilige Fachsparte passenden Lehrgang besteht nicht. Als Landwirt/in dürfen Sie auch an Veranstaltungen für den Bereich Gartenbau teilnehmen und umgekehrt. Aber: Die Prüfungsinhalte der jeweiligen Fachsparten weichen inhaltlich voneinander ab. Daher wird die Teilnahme an einem Lehrgang der passenden Fachsparte empfohlen.