Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Schafe & Ziegen

Elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

Die Auswahl der von der EU zugelassenen Kennzeichnungsmedien ist groß: so sind mehr als 80 verschiedene Marken-, Bolus- und Injektatmodelle durch die EU genehmigt worden (Überprüfung nach ISO 11784, ISO 11785 und ISO 24631).
Jedes Bundesland legt selbst fest, welche Kennzeichen die Schaf- und Ziegenhalter anwenden dürfen. Auch in Hessen können die Schafhalter zwischen mehreren Kennzeichnungsvarianten auswählen.

Der HVL (Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.) als beauftragte Institution in Hessen, hat einen Katalog mit den in Hessen zugelassenen Kennzeichnungsmedien inklusive der Bezugspreise veröffentlicht. Die Kennzeichnungsmedien können nur über den HVL bezogen werden.
Da vielen Schaf- und Ziegenhaltern eine Auswahl schwer fällt, gibt die Fachberatung des Landebetriebes Landwirtschaft Hessen (LLH) in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Verband für Schafzucht und -haltung e. V. hier eine Handlungsempfehlung.

Kleine Marken für kleine Ohren

Schaf mit OhrmarkeFür Schafrassen mit kleinen Ohren, sind kleine Marken zu empfehlen. Es kommt vor, dass kleine Ohren, die mit größeren, schwereren Ohrmarken bestückt wurden, nicht mehr in natürlicher Art und Weise vom Kopf abstehen, sondern hängen. Zu den leichteren Marken gehören die „Schlaufenohrmarken“, die im Vereinigten Königreich stark verbreitet sind. Allerdings haben diese Marken einen konstruktionsbedingten Nachteil: Der eingearbeitete Transponder ist sehr klein und hat folglich eine begrenzte Sendereichweite. Wenn schwächere Lesegeräte verwendet werden, liegt die Lesereichweite nur knapp über den von der EU vorgeschriebenen zehn Zentimetern.
Das kleine Format der Marke bringt es mit sich, dass der aufgedruckte Zahlencode relativ klein gedruckt werden muss, was die Lesbarkeit mit dem bloßen Auge beeinträchtigt. Schafhalter mit einer Sehschwäche sollten daher auf eine große, kontrastreiche Beschriftung achten. Schafhalter können auf den freien Rückseiten der Markenteile weitere Informationen aufbringen, sofern die Lesbarkeit des amtlichen Kennzeichnungscodes dadurch nicht eingeschränkt wird.
Auf größere (und schwerere) Transpondermarken können / sollten all die Betriebe zurückgreifen, die die Transpondertechnik im Betrieb anwenden wollen und auf das unproblematische Auslesen der Transponder auch auf größere Distanz (20-30 cm) Wert legen.

Ohne passende Zange geht es nicht

Fast jedes Markenmodell ist an die Verwendung einer speziellen Ohrmarkenzange gebunden. Die Zangen für die in Hessen zugelassenen Ohrmarken werden ebenfalls vom HVL angeboten. Wer hier Geld sparen möchte, sollte vor der Auswahl der Marke klären, ob im Betrieb vorhandene Ohrmarkenzangen mit den gewünschten Marken funktionieren.

Lange Dorne fördern die Wundheilung

SchlaufenohrmarkeDurch das Einziehen entsteht eine kleine, unvermeidliche Wunde. Lange Dorne lassen viel Luft an die Wunde und begünstigen somit die Wundheilung. Ebenfalls wichtig ist ein möglichst hygienisches Vorgehen beim Einziehen der Marken. Auf keinen Fall darf der Dornteil der Marke beim Einsetzen in die Zange mit schmutzigen Händen angefasst werden. Das Risiko von Wundentzündungen würde sich unnötig vergrößern. Die sachgerechte Verwendung von geeigneten Desinfektions- und Wundheilmitteln kann bei Entzündungen hilfreich sein, sollte jedoch nicht mangelnde Hygiene kompensieren.
Aber Achtung: Marken mit langen Dornteilen können tendenziell leichter in Zaungeflechten, Futterraufen und Dornensträuchern einfädeln und abreißen.

Die EU schreibt in ihren technischen Leitlinien zur elektronischen Tierkennzeichnung vor, dass Transponderohrmarken grundsätzlich in das linke Ohr der Schafe und Ziegen („in Fahrtrichtung links“) eingezogen werden müssen, um Probleme beim automatischen Lesen zu vermeiden.

Boli und Injektate bergen Risiken

Die Verwendung von Boli und Injektaten für die elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen birgt zurzeit noch große Risiken. Zudem sind beide Varianten im Vergleich zur Doppelohrmarke sehr teuer.
Die Bolusgröße muss der Größe des markierten Tieres angepasst sein. Deshalb dürfen die Boli nicht zu früh eingesetzt werden. Ungeklärt ist außerdem noch die Entnahme und Sicherstellung der Boli beim Schlachtvorgang.
Injektate (Microchips unter der Haut) sind für Schafe und Ziegen in Hessen bisher nicht zugelassen. Diese Kennzeichnungsvariante birgt zudem das Risiko, dass Tiere, deren Injektat beim Schlachtvorgang unauffindbar ist, nicht für den menschlichen Verzehr verwendet werden können. In einem EU-Versuch wurde der Schlachtkörper häufig verworfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Umkennzeichnen von Tieren, die nach bisher geltendem Recht schon gekennzeichnet worden sind, ist in der Regel nicht erforderlich.
  • Ab dem 31.12.2009 geborene Schafe und Ziegen sind spätestens bis zum Alter von neun Monaten oder beim Verlassen des Ursprungsbetriebes mit amtlichen Doppelmarken (davon eine mit Transponder) zu kennzeichnen.
  • Die Transpondermarke muss ins linke Ohr des Schafes („in Fahrtrichtung links“).
  • Ausnahme für Schlachtlämmer, die bis zum Alter von maximal 12 Monaten im Inland geschlachtet werden: Kennzeichnung wie bisher nach alter Reglung, mit einer einheitlichen weißen Schlachtmarke mit der Betriebsnummer des Ursprungsbetriebes.
  • Tiere mit Einzeltierkennzeichnung müssen auch einzeln im Bestandverzeichnis geführt werden.
  • Schafhalter sind nicht verpflichtet, ein Lesegerät für die elektronischen Kennzeichen anzuschaffen oder zu verwenden. Die Transponderohrmarken sind mit der Tiernummer bedruckt und können mit bloßem Auge abgelesen werden.
  • Die Schafhalter beziehen die Ohrmarken auf eigene Kosten über den HVL.

Lesen Sie auch: Neue Förderprogramme legen die Anschaffung eines Ohrmarkenlesegerätes nahe

Dieser Beitrag wurde zuletzt am 30.01.2024 auf Aktualität geprüft.


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