Unternehmensführung
Agrardiesel-Steuervergütung für 2023 – Antrag bis 31.12.2024
Der Zeitraum für Ihren Agrardieselantrag für das Verbrauchsjahr 2023 endet in diesem Jahr erstmalig erst zum Jahresende. Erst dann verfällt Ihr Anspruch auf die Steuererstattung. Vergütet wird bei Überschreiten der Bagatellgrenze von 50 € wie bisher je Verbrauchsliter Diesel 21,48 Cent. Für Biodiesel und Pflanzenöl wird keine Entlastung mehr gewährt.
Informationen gibt es im Internet unter www.zoll.de im Bereich „Online Fachanwendungen“ und der Auswahl „Agrardieselentlastung“. Die Möglichkeit der Antragstellung finden Sie unter www.zoll-portal.de
Formulare zum Ausdrucken oder Herunterladen gibt es nicht mehr.
Wer seinen Agrardieselantrag für das Verbrauchsjahr 2023 online stellen möchte, muss sich im Zoll-Portal entsprechend registrieren, indem er dort ein Geschäftskundenkonto anlegt. Dazu wird entweder ein schon vorhandenes oder vorher zu beantragendes ELSTER- Organisationszertifikat der Finanzverwaltung benötigt (ein persönliches ELSTER-Zertifikat, das mit der steuerlichen Identifikationsnummer erstellt wurde, ist nicht ausreichend) oder die Zusatzfunktion „elektronischer Identitätsnachweis“ des neuen Personalausweises.
Es gibt auch die Möglichkeit der Antragstellung durch eine vertretungsberechtigte Person (z.B. Steuerberater oder andere zugangsberechtigte Person), welche ein solches Zertifikat bereits besitzt und damit die Registrierung beim Zoll für Ihren Agrardieselantrag vornehmen kann.
Bitte kümmern Sie sich umgehend um diese Zugangsvoraussetzungen, was u.a. durch den Postweg bezüglich der Zustellung des von Elster erstellten Aktivierungs-Code einige Tage in Anspruch nimmt, und nutzen Sie den durch die Verschiebung des Abgabetermins entstandenen Zeitraum, wenn Sie sich bei den Vorjahresanträgen noch nicht registriert haben sollten, weil Sie bisher die Papierform gewählt hatten.