Analyse, Strategie & Finanzen
Antragstellung für eine Förderung nach dem „Bundesprogramm Energieeffizienz“ wieder möglich!
Seit dem 01.09.2024 können wieder Anträge für eine Förderung nach der „Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ gestellt werden. Mit der Anerkennung zweier Beratungskräfte als „Sachverständige Personen“ kann der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) Betriebe bei der Beantragung einer Förderung unterstützen.
Das Förderprogramm fördert mit bis zu 50 % Investitionen, die Energie und damit CO2 im landwirtschaftlichen Betrieb einsparen. Hierunter fallen zum einen Einzelmaßnahmen mit bis zu 30 % Förderung, wie bspw. elektrische (Klein-)Antriebe & Milchvorkühler, aber auch Reifendruckregelanlagen und die Umstellung auf nachhaltige Antriebstechnologien (inkl. Stallroboter). Zudem werden Energiespeicher für Photovoltaikstrom gefördert.
Zum anderen werden mit bis zu 50 % energetische Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert, die nicht unter den Einzelmaßnahmen aufgeführt sind. Hier können unter anderem PV-Eigenverbrauchsanlagen inkl. Energiespeicher realisiert werden.
Neben einem durch die LLH-Beratungskräfte angefertigten CO2-Einsparkonzept benötigen investitionsbereite Betriebe weitere Nachweise zur Beantragung der Förderung (u.a. „Fachunternehmererklärung“, Nachweis der Rechtsform).
Unverbindliche Informationen zu den Fördermodalitäten erhalten Sie auf der Webseite der BLE (Bereich Projektförderung) oder über die LLH-Beratungskräfte Christoph Laudenbach und Otto Findling (Kontakt rechts in der Sidebar, bzw. bei mobiler Ansicht unten).