Unternehmensführung
Berechnung des Lohnansatzes für nicht entlohnte Arbeitskräfte
Nur die Löhne der Fremdarbeitskräfte haben den Gewinn des Betriebes gesenkt. Alle anderen Arbeitskräfte (AK) – dies sind vor allem die Familienmitglieder – müssen noch aus dem Gewinn fiktiv entlohnt werden. Der Lohnansatz (LA) ist ein Ausdruck für den kalkulatorischen, fiktiven Lohn. Jedes Jahr werden die LA der nicht entlohnten AK nach den Richtsätzen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) neu berechnet.
Zusammen mit dem Zinsansatz und Pachtansatz (für Eigentumsflächen) fließt der LA in die Berechnung des Rentabilitätsmaßstabes „Nettorentabilität“ ein. Die Nettorentabilität informiert den Unternehmer, ob das Ordentliche Ergebnis ausreicht, um die Eigentumsflächen, das Eigenkapital und die bisher nicht entlohnten AK zu entlohnen.
Für die Berechnung wird zwischen der Entlohnung der Betriebsleitung und der anderen nicht entlohnten AK im Betrieb unterschieden.
- LA nicht entlohnte AK: Der Richtwert beträgt für das WJ 2022/23 je Voll-AK 30.159 €.
- LA der Betriebsleitung errechnet sich aus dem Grundlohn plus Betriebsleitungs-Zuschlag (BLZ).
Grundlohn für die Betriebsleitung: Der vom BMEL bundeseinheitlich ermittelte Grundlohn für Landwirtschaft und Weinbau (nicht Gartenbau) beträgt für das WJ 2022/23 38.550 € je Voll-AK.
Betriebsleitungs-Zuschlag (BLZ)
Achtung! Die bis zum WJ 2012/13 gültige Berechnungsformel (über den Wirtschaftswert des Betriebes) für den BLZ wurde geändert. Die ab dem WJ 2013/14 neue Formel lautet:
3,17 € | x | ha | Landfläche |
+ 0,93 € | x | € | Bilanzvermögen |
+ 2,21 € | x | € | Umsatzerlöse |
– 227,00 € | x | € | Arbeitskraft |
Die verschiedenen Faktoren wurden durch mathematisch/statistische Methoden unter Nutzung der Buchführungsdaten aus fünf Abrechnungszeiträumen ermittelt. Mit der neuen Berechnungsformel gelingt es, die Entlohnung der Betriebsleitung von landwirtschaftlichen Betrieben und juristischer Personen realitätsnäher darzustellen.
Beispiel
Ein landwirtschaftliches Unternehmerehepaar (1 AK Betriebsleitung plus 0,9 nAK) bewirtschaftet einen Betrieb mit 78 ha, einem Bilanzvermögen von 779.000 € und erwirtschaftet im WJ 22/23 Umsätze in Höhe von 298.000 €.
BLZ
3,17 € | x | 78 ha Landfläche | = | 247,26 € | |
+ 0,93 € | x | 779 Tsd. € Bilanzvermögen | = | + 724,47 € | |
+ 2,21 € | x | 298 Tsd. € Umsatzerlöse | = | + 658,58 € | |
– 227,00 € | x | 1,9 AK | = | – 431,30 € | |
BLZ gesamt | 1.199,01 € |
Lohnansatz Betriebsleitung
Grundlohn Betriebsleitung | 38.550 € | x | 1,0 AK | = | 38.550 € |
BLZ | = | + 1.199,01 € | |||
LA Betriebsleitung gesamt | = | 39.749 € |
Lohnansatz Unternehmen
LA Betriebsleitung | = | 39.749 € | |||
LA nicht entlohnte AK | 30.159 € | x | 0,9 AK | = | + 27.144 € |
LA Unternehmen gesamt | = | 66.892 € |